Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 04/10
Magdeburg, den 26. Februar 2010
Doppelhaushalt 2010 / 2011 wird
freigegeben
Heute wird der im Januar 2010 vom Landtag beschlossene Doppelhaushalt
für die Jahre 2010 / 2011 freigegeben. Bei einem Gesamtvolumen von knapp 10
Mrd. Euro je Haushaltsjahr stehen im Jahr 2010 allein für Investitionen rund
1,65 Mrd. Euro und im Jahr 2011 rund 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung.
Damit werden erhebliche Finanzmittel eingesetzt, um das
Land weiter voran zu bringen, gezielt die Auswirkungen der Finanz- und
Wirtschaftskrise zu überwinden und trotz neuer Schulden am Konsolidierungskurs
festzuhalten.
Zur Erwirtschaftung der bestehenden Haushaltsrisiken in
Höhe von rund 300 Mio. Euro, welche der Gesetzgeber beschlossen hat, tritt
zeitgleich mit der Veröffentlichung des Haushaltes eine Haushaltssperre in
Kraft.
Von der Haushaltssperre ausgenommen sind:
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Personalausgaben
-
Bau- und
sonstige Investitionen zu 80 % bzw. 60 %
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Mittel für die
Sportförderung sowie die Mittel für Beratungsangebote im Sozial-,
Landwirtschafts- und Umweltbereich
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Sämtliche
Mittel des Konjunkturpaketes II einschließlich der Kofinanzierung
-
Mittel für das
Lutherjubiläum 2017
In Absprache mit dem Ministerium für Landesentwicklung und
Verkehr werden darüber hinaus kurzfristig benötigte Gelder für die Reparaturarbeiten
von wintergeschädigten Strassen bereit gestellt.
Die Freigabe von weiteren Mitteln, die unter die
Haushaltssperre fallen, ist über das Ministerium der Finanzen zu beantragen.
„Wir sind dieses Mal den Weg einer „qualifizierten“
Haushaltssperre gegangen und haben mehrfach vorbereitende Gespräche im Kabinett
geführt. Wir wollen deutlich signalisieren, dass wir einerseits für unser Land
eine weitgehende Flexibilität bei Investitionen und Bauvorhaben brauchen.
Andererseits müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um die bestehenden
Haushalsrisiken zu erwirtschaften“, erläuterte Bullerjahn abschließend seine grundsätzlichen
Überlegungen zur erlassenen Sperre.
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