Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 04/10

 

Magdeburg, den 26. Februar 2010

 

Doppelhaushalt 2010 / 2011 wird freigegeben

 

Heute wird der im Januar 2010 vom Landtag beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2010 / 2011 freigegeben. Bei einem Gesamtvolumen von knapp 10 Mrd. Euro je Haushaltsjahr stehen im Jahr 2010 allein für Investitionen rund 1,65 Mrd. Euro und im Jahr 2011 rund 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung.

Damit werden erhebliche Finanzmittel eingesetzt, um das Land weiter voran zu bringen, gezielt die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden und trotz neuer Schulden am Konsolidierungskurs festzuhalten.

Zur Erwirtschaftung der bestehenden Haushaltsrisiken in Höhe von rund 300 Mio. Euro, welche der Gesetzgeber beschlossen hat, tritt zeitgleich mit der Veröffentlichung des Haushaltes eine Haushaltssperre in Kraft.

Von der Haushaltssperre ausgenommen sind:

-          Personalausgaben

-          Bau- und sonstige Investitionen zu 80 % bzw. 60 %

-          Mittel für die Sportförderung sowie die Mittel für Beratungsangebote im Sozial-, Landwirtschafts- und Umweltbereich

-          Sämtliche Mittel des Konjunkturpaketes II einschließlich der Kofinanzierung

-          Mittel für das Lutherjubiläum 2017

In Absprache mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr werden darüber hinaus kurzfristig benötigte Gelder für die Reparaturarbeiten von wintergeschädigten Strassen bereit gestellt.

Die Freigabe von weiteren Mitteln, die unter die Haushaltssperre fallen, ist über das Ministerium der Finanzen zu beantragen.

„Wir sind dieses Mal den Weg einer „qualifizierten“ Haushaltssperre gegangen und haben mehrfach vorbereitende Gespräche im Kabinett geführt. Wir wollen deutlich signalisieren, dass wir einerseits für unser Land eine weitgehende Flexibilität bei Investitionen und Bauvorhaben brauchen. Andererseits müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um die bestehenden Haushalsrisiken zu erwirtschaften“, erläuterte Bullerjahn abschließend seine grundsätzlichen Überlegungen zur erlassenen Sperre.

 

 

 

 

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