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Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 009/08 Im Hauptverfahren 6 Ks 4/05, in dem sich zwei Polizeibeamte wegen des Todes des O. Jallow verantworten müssen, hat die 6. große Strafkammer des Landgerichts mit Beschluss vom heutigen Tage die nächsten, für den 18.04.2008 und 25.04.2008 anberaumten Verhandlungstage aufgehoben, weil einer der Angeklagten erkrankt ist. Nach der der Kammer vorliegenden Mitteilung des behandelnden Arztes hat der Angeklagte Andreas S. am 10.04.2008 einen ischämischen Hirninfarkt erlitten und befindet sich bis auf weiteres in stationärer Behandlung. Ob und wann er wieder verhandlungsfähig sein wird, lässt sich gegenwärtig nicht abschätzen. Die seit dem letzten Verhandlungstag am 28.03.2008 verstrichene gesetzliche Unterbrechungsfrist von drei Wochen ist für die Dauer der Erkrankung gehemmt, längstens jedoch für sechs Wochen. Frank Straube Impressum: Landgericht Dessau |
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