Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 006/10

 

Magdeburg, den 5. Februar 2010

 

[LG MD] Urteil im bislang größten Falschgeldprozess (Nr. 5) gegen den Lieferanten erwartet

 

25 KLs 32/09 – 5. Strafkammer

 

In dem am Montag, 26. Oktober 2009 begonnenen Prozess haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 05.02.2010 plädiert.

 

Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten beantragt.

 

Die Verteidigung hat Freispruch beantragt.

 

Das Urteil wird heute am  Freitag, den 05.02.2010 um 12.30 Uhr in Saal A 12 im Landgericht Magdeburg verkündet.

 

 

Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft erhob am 12. August 2009 gegen den italienischen Staatsbürger Marco R. (geb. Januar 1972) Anklage wegen 20 Straftaten.

 

Schwerster Vorwurf ist, dass der Angeklagte 115.000 falsche Euro aus Italien nach Deutschland eingeführt und weiter veräußert haben soll. Der Angeklagte soll der Lieferant anderer Falschgeldhändler gewesen sein. Insgesamt soll der Angeklagte im Zeitraum August 2008 bis April 2009 mit „Blüten“ im Nennwert von rund 285.000 Euro gehandelt haben.

 

Zum Zusammenhang mit den anderen Falschgeld-Prozessen weise ich auf die Pressemitteilung 53/09 vom 09.10.2009 hin. Der Angeklagte befindet sich seit 03.06.2009 in Untersuchungshaft.

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

 

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