Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 011/10

 

Magdeburg, den 5. März 2010

 

(LG MD) Geldverschwendung: Ex-Vorstand der GERO AG zu 100.000 € Schadensersatz verurteilt

31 O 92/09 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I. Instanz

 

Am Dienstag, den 2. März 2010 verurteilte die 1. Handelskammer des Landgerichts Magdeburg den EX-Vorstand Norbert D. 100.000,00 € an die Gero AG zu zahlen.

 

Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Norbert D. im Jahr 2006 rechtswidrig einem Hausmeister eine Versorgungszusage im Wert von 100.000 € machte. Hierfür musste die GeroAG einen Einmalbetrag von 100.000 € an eine private Rentenversicherung überweisen, die ihrerseits dem Hausmeister eine Rente zahlte. Der Hausmeister selbst verdiente bei der Gero AG lediglich rund 315 € monatlich.

 

Norbert D. hat damit Geld der Aktiengesellschaft verschwendet. Er haftet dafür persönlich nach § 93 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). Hiernach sind Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Zu den Sorgfaltspflichten eines Vorstandsmitgliedes gehört es, den Vorteil der Gesellschaft zu wahren und Schäden von ihr abzuwenden. Hierzu zählt die Pflicht, keine Gesellschaftsmittel zu verschwenden. Gegen diese Pflichten hat der Beklagte als damaliger Vorstand der Klägerin verstoßen.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats nach Zustellung kann Norbert D. Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen.

 

 

II. Strafprozess

 

Versuchter Totschlag: Gewaltsames Ende einer Beziehung

(21 Ks 2/10 – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Nebenklägerin

1 medizinische Sachverständige

 

Prozessbeginn:               Montag, 15. März 2010, 09.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:               19. und 30. März 2010, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Dem im Februar 1956 geborenen Angeklagten Klaus Dieter M. wird vorgeworfen, in der Nacht vom 24. auf den 25. Juli 2009 in Aschersleben seiner Partnerin ein Messer in den Hals gestoßen zu haben, um sie zu töten, da sie die Beziehung beenden wollte. Das Opfer konnte gerettet werden.

 

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tat bedauert.

Die Staatsanwaltschaft hat zunächst nur wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung Anklage vor dem Amtsgericht in Aschersleben erhoben. Das Amtsgericht gelangte in der mündlichen Verhandlung jedoch zu der Auffassung, dass versuchter Totschlag vorliegt, da akute Lebensgefahr für die Geschädigte bestanden habe.

 

Da auch über versuchte Tötungsdelikte nur das Landgericht entscheiden darf, hat das Amtsgericht das Verfahren an die Schwurgerichtskammer verwiesen.

 

 (Christian Löffler)

Pressesprecher

 

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