„Was wir jetzt festlegen, ist nicht ,von oben‘ entstanden“, betonte Hövelmann. Der Verordnungsentwurf entstand in einer Arbeitsgruppe von haupt- und ehrenamtlichen Brandschutzfachleuten, die ihre Ergebnisse drei Monate lang im Internet zur Diskussion stellte. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Verordnung sind:
Ausgehend von einem
Zur Bewältigung eines Brandes oder einer technischen Hilfeleistung muss die Einheits- oder Verbandsgemeinde innerhalb von zwölf Minuten mindestens eine
Hövelmann: „Wir kommen damit – ganz im Sinne des im vergangenen Jahr verabschiedeten Leitbildes Feuerwehr – weg von einer starren einwohnerbezogenen Betrachtung, hin zu einer ortsspezifischen Risikobeurteilung und einer daraus folgenden Brandschutzbedarfsplanung in der Gemeinde. Die Chancen der neuen, vergrößerten kommunalen Strukturen werden genutzt – nicht für einen Sparkurs auf Kosten der Sicherheit, sondern um die Kräfte zu bündeln, die in der Mehrzahl der kleinen Gemeinden heute für einen Brandschutz nur aus eigener Kraft nicht mehr ausreichen. Dabei werden die Anforderungen an die Sollstärke bezogen auf den einzelnen Einsatz nicht etwa gesenkt, sondern sogar erhöht.“
Die zunehmende Kompliziertheit der Einsatzbedingungen erfordere eine veränderte Einsatztaktik mit einer entsprechenden Mindestanzahl an Einsatzkräften, erläuterte der Minister. Eine Staffel sei insbesondere bei Einsätzen mit Menschenrettung sowohl hinsichtlich der Eigensicherung der eingesetzten Kräfte als auch des Einsatzerfolges nur begrenzt leistungsfähig. „Der höhere Personalbedarf für eine Gruppe wird durch das Zusammenführen mehrerer Gemeindefeuerwehren in der Trägerschaft der Einheits- oder Verbandsgemeinde mehr als ausgeglichen“, sagte der Innenminister.
Für die Erstellung der Risikoanalysen werden den Feuerwehren Fortbildungsveranstaltungen in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge angeboten.
Holger Hövelmann stellte zugleich den Ereignisbericht der Feuerwehr 2008 vor. Wesentliche Daten aus dem Bericht:
Zum Stichtag 31. Dezember 2008 gab es in Sachsen-Anhalt in allen 1.012 Gemeinden eine Freiwillige Feuerwehr, die sich in 1.678 Gemeinde- und Ortsfeuerwehren aufgliedern. Berufsfeuerwehren bestehen in Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg.
In Unternehmen sind 18 Werkfeuerwehren tätig.
Die überwiegende Mehrheit (97,7 Prozent) der aktiven Feuerwehrangehörigen ist ehrenamtlich tätig. Von den 39.393 aktiven Einsatzkräften sind nur 920 hauptamtlich beschäftigt (534 in Berufsfeuerwehren, 159 in Freiwilligen Feuerwehren und 227 in Werkfeuerwehren), wogegen 38.473 Feuerwehrangehörige diese Aufgabe neben ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich wahrnehmen.
Die Feuerwehren rückten im Jahr 2008 zu 28.190 Einsätzen aus. Davon waren 15.311 oder 54,3 Prozent Hilfeleistungseinsätze (etwa 2.000 weniger als 2007), 8.926 oder 31,7 Prozent Einsätze bei Bränden (rund 2.200 mehr als 2007) und 3.953 oder 14 Prozent sonstige Einsätze.
2.030 Personen wurden gerettet, davon 1.266 Verletzte.
160 Personen konnten nur noch tot geborgen werden.
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