Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 109/10

 

Magdeburg, den 13. August 2010

 

 

In Sachsen-Anhalt sind Rudolf-Heß-Kundgebungen auch in diesem Jahr flächendeckend verboten

 

Auch in diesem Jahr ist in Sachsen-Anhalt jede öffentliche Versammlung verboten, die aus Anlass des Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, der vor 23 Jahren im Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau starb, stattfindet und der Verherrlichung des NS-Regimes dient. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes gilt vom morgigen Samstag, 14. August, 8.00 Uhr, bis zum Donnerstag, 19. August, 0.00 Uhr.

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): „Für die Verherrlichung von Naziführern und Kriegsverbrechern bleibt es in Sachsen-Anhalt bei null Toleranz. Sachsen-Anhalts Polizei wird jeden Versuch unterbinden, dieses Verbot zu umgehen.“

 

 

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