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Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 016/05 Magdeburg/Bernburg (MJ). "Eine vor Gericht im Streit zwischen den Eltern erzwungene Entscheidung über das Sorge- und Umgangsrecht dürfte nicht im Interesse des Kindes liegen und damit nicht dem Kindeswohl entsprechen", betonte der Minister. Das Cochemer Modell lasse sich jedoch nicht per Gesetz verordnen. Vielmehr käme es auf die engagierte und freiwillige Zusammenarbeit aller am Verfahren Beteiligter an. Der Ressortchef verwies darauf, daß im vergangenen Jahr in Halle eine erste Informationsveranstaltung zum "Cochemer Modell" stattgefunden hat. Dabei hätten sowohl Familienrichter als auch Vertreter von Jugendämtern und Anwälte beschlossen, erste Arbeitskreise "Trennung und Scheidung" einzurichten. Um das Modell in Sachsen-Anhalt möglichst flächendeckend anbieten zu können, werde derzeit die Einführung an einem weiteren Amtsgerichtsstandort geprüft. Außerdem veranstalte das Justizministerium im kommenden Jahr eine Fortbildungsveranstaltung für Familienrichter. Zu Ihrer Information: Mit dem Cochemer Modell arbeiten Rechtsanwälte, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen, das Familiengericht, Mediatoren und andere Gutachter, das Jugendamt sowie weitere Beteiligte eng zusammen. Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt |
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