Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 190/04

 

Magdeburg, den 13. August 2004

 

 

Olbertz: Neues Schuljahr 2004/05 im Zeichen von Konsolidierung und Qualitätssicherung

 

„Nachdem an den Schulen Sachsen-Anhalts in den vergangenen beiden Jahren tiefgreifende Veränderungen eingeleitet worden sind, steht das neue Schuljahr im Zeichen der Konsolidierung und weiteren Qualitätssicherung“. Dies sagte heute Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz bei der Pressekonferenz zum bevorstehenden Schuljahresbeginn 2004/05. Insgesamt seien die Schulen auf das neue Schuljahr gut vorbereitet, wenn auch die demografische Entwicklung erhebliches Kopfzerbrechen bereitet habe. Unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen habe die Schulaufsicht parallel zur eigenen Umstrukturierung die Unterrichtsversorgung sicherstellen müssen. „In beträchtlichem Umfang sind dabei auch Umsetzungen von Lehrerinnen und Lehren notwendig geworden, die inzwischen bis auf wenige Ausnahmefälle verwirklicht sind“, so der Kultusminister. Angesichts der zu lösenden Probleme seien trotz enormer Anstrengungen hier und dort Reibungsverluste aufgetreten, für die er alle Beteiligten um Verständnis bitte. „Insgesamt wird es einen guten Start in das beginnende Schuljahr geben“, zeigte sich Olbertz zuversichtlich.

 

Im Einzelnen nannte der Minister für das neue Schuljahr folgende Fakten:

 

Im Schuljahr 2004/05 werden ca. 320.600 Schülerinnen und Schüler die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie die Ersatzschulen des Landes Sachsen-Anhalt besuchen.

 

Während in der Grundschule die Schülerzahlen gegenüber dem Vorjahr um ca. 2.000 ansteigen, nehmen in den weiterführenden Schulen die Schülerzahlen ab. In der Sekundarschule ist die Gesamtschülerzahl gegenüber dem Schuljahr 2003/04 um ca. 17.500 gesunken. Neben der demografischen Entwicklung ist dies auch darin begründet, dass die Schülerinnen und Schüler im 5. und 6. Schuljahrgang wieder entweder die Sekundarschule oder das Gymnasium besuchen können.

 

Bezogen auf die Gesamtschülerzahl im 5. Schuljahrgang an Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen beträgt der Anteil im Gymnasium derzeit 42,4 v.H., in der Sekundarschule 51,4 v.H. und an den Gesamtschulen 6,2 v.H.. Im 6. Schuljahrgang ergeben sich folgende Anteile: Gymnasium: 38,1 v.H., Sekundarschule: 57,5 v.H., Gesamtschulen: 4,4 v.H..

 

Der voraussichtliche Tiefststand der Schülerzahlen an den allgemein bildenden Schulen wird auch nach der aktuellen Schülerprognose des Kultusministeriums im Schuljahr 2009/10 mit ca. 176.300 Schülerinnen und Schülern erreicht sein. (Im Vergleich dazu: im Schuljahr 1995/96 waren es 390.210 Schülerinnen und Schüler)

 

Auch zum neuen Schuljahr 2004/05 werden Schulschließungen und Schulzusammenlegungen unumgänglich sein. Die Anzahl der allgemein bildenden Schulen wird sich von 1.208 im Schuljahr 2003/04 auf voraussichtlich 1.097 im Schuljahr 2004/05 verringern.

 

Die dramatischen Folgen der demografischen Entwicklung (1990: 31.837 Geburten, 1994: 14.280 Geburten, 2002: 17.617 Geburten) müssen über die mittelfristige Schulentwicklungsplanung aufgefangen werden. Als Träger der Schulentwicklungsplanung stehen die Landkreise und kreisfreien Städte vor der Aufgabe, ein Schulnetz zu organisieren, das nach § 22 des Schulgesetzes ein regional ausgeglichenes sowie leistungsfähiges Bildungsangebot vorhält. Daneben müssen diese Bildungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler in einer zumutbaren Schulwegzeit erreichbar bleiben.

 

Die Träger der Schulentwicklungsplanung haben ihre mittelfristigen Schulentwicklungspläne zum 31. Dezember 2003 für den Zeitraum der Schuljahre 2004/05 bis 2008/09 fortgeschrieben. Ausgehend von den gegenwärtig verfügbaren Ergebnissen kann im Schuljahr 2008/09 von etwa 520 Grundschulen an 367 Standorten, von 173 Sekundarschulen an 119 Standorten und von 61 Gymnasien an 50 Standorten ausgegangen werden. Damit wird das Schulnetz der demografischen Entwicklung angepasst.

 

Daten zur Sekundarschule

 

Nach den voraussichtlichen Schülerzahlen werden im 7. Schuljahrgang 24,7 v.H. aller Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel eines Hauptschulabschlusses unterrichtet. Im 8. Schuljahrgang sind es 24,5 v.H..

 

Während im 8. Schuljahrgang noch 82 v.H. der voraussichtlichen Klassen jeweils reine Haupt- oder Realschulklassen sein werden, trifft das im 7. Schuljahrgang nur noch für 74 v.H. der Klassen zu. Dies liegt darin begründet, dass der gesamte 7. Schuljahrgang noch ca. 10.500 Schülerinnen und Schüler zählt und somit die Bildung von Hauptschulklassen mit der Mindestschülerzahl von 15 an nur 100 von 265 Sekundarschulstandorten möglich ist. In allen anderen Fällen werden in den Realschulklassen für die von der KMK vorgesehenen Fächer eigene Lerngruppen für das Ziel des Hauptschulabschlusses gebildet.

 

Eckdaten der Schulstatistik

(einschließlich Schulen in freier Trägerschaft)

 

Gesamtangaben

 

Schuljahr

Allgemein bildende Schulen

Berufsbildende Schulen

Gesamtzahl

2002/03

270.229

86.262

356.491

2003/04

250.436

87.905

338.341

voraussichtlich 2004/05

234.800

85.800

320.600

 

Schülerinnen und Schüler in der Grundschule

 

Schuljahr

Gesamtzahl

Erstklässler

Einschulung

2002/03

58.487

15.123

 

2003/04

58.774

16.305

23.08.2003

voraussichtlich 2004/05

60.900

16.618

21.08.2004

 


Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulformen

 

Schuljahr

Sekundarschule

Gymnasium

Gesamtschulen

Schulverbünde

2002/03

115.213

71.217

5.498

2003/04

93.670

73.493

5.551

voraussichtlich 2004/05

76.000

74.800

5.550

 

Schülerinnen und Schüler in Ersatzschulen

 

An den 48 allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) werden im Schuljahr 2003/04 insgesamt 7.205 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Im Verlauf der letzten 10 Jahre ist diese Schülerzahl um mehr als das Doppelte gestiegen. Ihr Anteil an der Gesamtschülerzahl des Landes beträgt gegenwärtig 2,9 v.H.. Im Bundesdurchschnitt liegt der Anteil bei 6 v.H..

 

Etwa zwei Drittel (4.286) der Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen besuchen ein Gymnasium, das sind fast 6 v.H. aller Gymnasiasten Sachsen-Anhalts.

 

Eine deutliche Zunahme ist bei den Grundschulen zu verzeichnen. Gegenwärtig bestehen 31 Grundschulen in freier Trägerschaft, 9 mehr als im Vorjahr. Sie werden von 1.643 Mädchen und Jungen besucht. Ihr Anteil an der Gesamtschülerzahl aller Ersatzschulen erhöhte sich damit innerhalb eines Jahres um 6 Prozentpunkte auf knapp 23 v.H..

 

An den Ersatzschulen werden mehr Mädchen (3.721) unterrichtet als Jungen. Ihr Anteil ist mit fast 52 v.H. deutlich höher als an öffentlichen Schulen (49 v.H.).

 

Die Ausländeranteile an Ersatzschulen (1,2 v.H.) und an öffentlichen Schulen (1,6 v.H.) bezogen auf die jeweilige Gesamtschülerzahl unterscheiden sich im laufenden Schuljahr nur geringfügig.

 

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die Ersatzschulen besuchen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen:

 

2002/03:    2,5 v.H.

2003/04:    2,9 v.H.

2004/05 (vorauss.):                   3,5 v.H.

 

 

Entwicklung der Schulstandorte

 

Schulform

Schulen 2002/03 (Quelle: Amtliche Statistik)

Schulen 2003/04 (Quelle: Amtliche Statistik)

Schulen 2004/05 (voraussichtlich)

Grundschule

636

620

590

Sekundarschule

395

339

267

Gymnasium

117

108

99

Gesamtschulen/Schulverbund

8

8

8

Freie Waldorfschulen

2

2

2

Sonderschulen

134

129

129

Zweiter Bildungsweg

2

2

2

Summe:

1.294

1.208

1.097

 

 

Daten zu allgemein bildenden Ersatzschulen

 

Genehmigungsverfahren

 

Allgemein bildende Schulen

 

Zum Schuljahr 2004/05 wurden für folgende Schulen die Genehmigung zur Errichtung einer Ersatzschule erteilt:

 

Schule

Ort

Sekundarschule des Herrn P. Güssau

Stendal

Gymnasium des Vereins Ecole

Magdeburg,

später Barleben

Montessori- Grundschule des Vereins Freie Montessori-Schule Schönebeck e. V.

Schönebeck

Grundschule der Privatschule Altmark gGmbH

Stendal

Montessori- Grundschule Weißenfels des Fördervereins Montessori-Schule Weißenfels e. V.

Weißenfels

Evangelische Grundschule Wittenberg des Trägervereins der Evangelischen Schule im Kirchenkreis Wittenberg e. V.

Wittenberg

Evangelische Grundschule Naumburg des Vereins Evangelisches Schulprojekt Burgenlandkreis e. V.

Naumburg

 

 

Fünf Genehmigungsverfahren wurden nicht erfolgreich abgeschlossen und mussten ablehnend beschieden werden. Vier Antragsteller haben im Laufe des Verfahrens ihre Anträge für das Schuljahr 2004/05 zurückgezogen.

 

Anerkennungsverfahren

 

Schule

Ort

Montessori-Grundschule Weißenfels des Fördervereins Montessori-Schule Weißenfels e. V.

Weißenfels

Evangelische Grundschule Wittenberg des Trägervereins der Evangelischen Schule im Kirchenkreis Wittenberg e. V.

Wittenberg

Evangelische Grundschule Naumburg des Vereins Evangelisches Schulprojekt Burgenlandkreis e. V.

Naumburg

 

Zwei Anträge auf vorzeitige Anerkennung mussten abschlägig beschieden werden. Ein Anerkennungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen

 

Ein Verfahren auf Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Berufsbildende Schulen

 

Folgende Träger haben eine Zusicherung für den Beginn der Ausbildung ab dem Schuljahr 2004/05 erhalten:

 

Ersatzschulen

Merkur Akademie Halle

 

Fachoberschule

Wirtschaft

Privatschulen Altmark gGmbH Stendal

Berufsfachschule Wirtschaftsassistenz

Informationsverarbeitung

BBI –Akademie für Berufliche Bildung Halle

Berufsfachschule Wirtschaftsassistenz

Informationsverarbeitung

Institut Braune

Bernburg

Berufsfachschule  - Gestaltungstechnische Assistenz, Medien und Kommunikation

Bildungs- und Technologiezentrum  zu Thale und Aschersleben- Stiftung

Fachoberschule  Technik Schwerpunkt Metalltechnik

 

Ergänzungsschulen

 

Fit Ausbildungsakademie Magdeburg

Ergänzungsschule Vitalassistenz

Privatschulcampus des Brandenburgischen Bildungswerkes Potsdam

Ergänzungsschule

Beauty und Wellness

 

Anerkennungsverfahren:

 

Folgende Ersatzschulen sind mit Wirkung vom 01.08.2004 anerkannt:

 

IFBE – Medizinisches Institut für berufsbezogene Weiterbildung Schönebeck

Berufsfachschule

Masseur und medizinischer Bademeister

Schulen Dr. W. Blindow Halle

Berufsfachschule
Wirtschaftsassistenz Informationsverarbeitung

Bildungszentrum Dessau 

Berufsfachschule

Sozialassistenz

 

Lehrkräfte

 

Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen

 

Im Schuljahr 2004/05 werden sich ca. 21.750 Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen im Landesdienst befinden, das sind über 800 weniger gegenüber 2003/04. Von den 21.750 Lehrkräften befinden sich ca. 1.750 in der Freistellungsphase der Blockaltersteilzeit.

 

In Vorbereitung des Schuljahres 2004/05 wurden umfangreiche Personalmaßnahmen veranlasst:

 

-  385 Rückversetzungen von Grundschullehrkräften aus der Sekundarschule an eine Grundschule

-  ca. 1.000  Abordnungen von der Sekundarschule an das Gymnasium, darunter ca. 500 mit dem Ziel der Versetzung

-  85 Abordnungen bzw. Versetzungen von der Sekundarschule an Sonderschulen

-  20 Abordnungen bzw. Versetzungen von der Grundschule an Sonderschulen

-  75 Abordnungen von der Sekundarschule an berufsbildende Schulen

-  ca. 2.000 Versetzungen aufgrund geschlossener oder fusionierter Schulen.

 

Zur Abdeckung einer ausbildungsgerechten und regional ausgeglichenen Unterrichtsversorgung werden weitere (ca. 1.700), größtenteils stundenweise Abordnungen notwendig sein.

 

Darüber hinaus gab es in begrenztem Umfang auch Neueinstellungen. Für die allgemein bildenden Schulen wurden 65 Stellen zur Besetzung mit Lehramtsabsolventen ausgeschrieben. 39 Lehrkräfte werden am 16.08.2004 ihre Ernennungsurkunden erhalten. Die weiteren Einstellungsverfahren werden in Kürze abgeschlossen sein.

 

Von den 18 Lehrkräften in Mangelbereichen (Musik, Kunst, Englisch, Französisch), die seit zwei Jahren befristet im Schuldienst tätig sind, konnten 10 Lehrkräfte in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden.

 

Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen

 

An den berufsbildenden Schulen werden im Schuljahr 2004/05 2.990 Lehrkräfte im Landessdienst beschäftigt sein, von denen 117 die Freistellungsphase der Blockaltersteilzeit in Anspruch nehmen.

 

Zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in den berufsbildenden Schulen wurde die Abordnung von 70 bis 80 Lehrkräften aus der Sekundarschule an die berufsbildenden Schulen vorgesehen. Bislang konnten 71 Maßnahmen vollzogen werden.

 

Zur Neueinstellung wurden 25 Stellen für Theorielehrkräfte sowie 49 Stellen für FachpraxisLehrkräfte zur Besetzung ausgeschrieben. Davon können auf Grund der Bewerbersituation 18 Stellen für Theorie-Lehrkräfte und 47 Stellen für Fachpraxis-Lehrkräfte besetzt werden.

 

 

Schwerpunkte der Lehrerfort- und -weiterbildung

 

Ein besonderer Schwerpunkt der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte ist die Qualifizierung von Grundschullehrerinnen und- lehrer im Fach Englisch. 400 Lehrkräfte wurden bereits in regionalen und landesweiten Weiterbildungskursen auf die Einführung des Faches Englisch an den Grundschulen vorbereitet und ca. 350 werden bis zum Ende des Schuljahres 2004/05 noch hinzukommen.

 

Zur Erhöhung der Effizienz und der Verbindlichkeit der landesweiten, regionalen und schulinternen Fortbildung sowie der Weiterbildung wurde im Auftrag des Landtages eine Fort- und Weiterbildungskonzeption erarbeitet. Ein wichtiges Anliegen der Konzeption besteht darin, den Transfer der Fortbildungsergebnisse auf die unmittelbare Unterrichtspraxis der Lehrkräfte und die Nachhaltigkeit der Fortbildungsveranstaltungen zu verbessern. Vom Kultusministerium festgelegte Schwerpunkte für vorgegebene Planungszeiträume sind die Grundlage für die Gestaltung der Fortbildung. Neue Elemente der Fortbildung sind u. a. themengebundene schulinterne Fortbildungen, die Gestaltung von Fortbildungsreihen mit festen Teilnehmerkreisen und Intervallseminare sowie gegenseitige Unterrichtsbesuche der Lehrkräfte und deren kollegiale Nachbereitung.

 

Der auf der Konzeption basierende Erlass „Staatliche Fortbildung von Lehrkräften in Sachsen-Anhalt“ tritt am 1.8.2004 in Kraft und enthält entsprechende Regelungen für die Umsetzung des Fortbildungskonzepts.


 

Neues im bevorstehenden Schuljahr im Überblick

 

Allgemein bildende Schulen:

 

Grundschule:

· Das Unterrichtsfach Englisch wird in der Grundschule ab dem  Schuljahr 2004/05 verpflichtend angeboten; im Schuljahr 2004/05 zunächst in der Jahrgangsstufe 3 mit zwei Wochenstunden, ab dem Schuljahr 2005/06 dann in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mit jeweils zwei Wochenstunden.

· Für die Grundschule werden gegenwärtig neue Lehrpläne nach einem veränderten inhaltlichen und strukturellen Konzept erarbeitet. Das neue Lehrplankonzept umfasst vor allem Leitideen und fächerübergreifende Themen. Es wurde den Grundschulen in einem Grundsatzband als Entwurfsfassung für die weitere Lehrplanarbeit vorgestellt und auch zur Diskussion ins Internet eingestellt. Als erster Fachlehrplan ist der Lehrplan für den Englischunterricht erstellt worden, der im Internet abrufbar ist. Damit gibt es eine Arbeitsgrundlage für den Englischunterricht in der Grundschule. Zur Vermittlung von Englischkenntnissen in der Grundschule wurden hierfür Lehrkräfte speziell qualifiziert.

· Im Februar 2004 ist der novellierte Erlass „Aufnahme in die Grundschule“ in Kraft getreten. Mit dem neuen Erlass wird der Beginn des Einschulungsverfahrens um mehr als ein halbes Jahr vorverlegt. Das veränderte Einschulungsverfahren gewährleistet, dass sich die Schule im Anfangsunterricht besser als bisher auf die Lernausgangslage und die Entwicklungsbesonderheiten der Kinder einstellen kann.

· Die Schulen haben sich in diesem Zeitraum umfassend über den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes zu informieren. Dies setzt die intensive Zusammenarbeit mit den vorschulischen Einrichtungen und den Eltern voraus. Bei Bedarf sollen Kinder im Übergangszeitraum eine besondere Förderung erhalten. Der Erlass „Aufnahme in die Grundschule“ ist erstmals im Schuljahr 2006/2007 anzuwenden. Der Übergang von der alten Regelung zum neuen Verfahren umfasst den ungewöhnlich langen Zeitraum von zweieinhalb Jahren. Dieser Übergangszeitraum wird den Grundschulen des Landes gewährt, damit sie sich auf das neue Verfahren einstellen können. Zu den Aufgaben, die dabei zu erfüllen sind, gehören u.a. die Qualifizierung der Lehrkräfte, die Abstimmung mit allen am Übergangsprozess Beteiligten, wie den Gesundheitsämtern und den Kindertagesstätten. Wichtige Aufgabe ist auch die Entwicklung von Konzepten für den Anfangsunterricht, die den regionalen Bedingungen der einzelnen Schule Rechnung tragen.

 

Sonderschule:

· In die Stundentafel der sonstigen Sonderschulen wurde zum Schuljahr 2004/05 das Unterrichtsfach Englisch in den Schuljahrgängen 3 und 4 aufgenommen. Da diese Sonderschulen vorrangig nach den Rahmenrichtlinien der Grund- und Sekundarschule arbeiten, gelten für den Englischunterricht die gleichen Regelungen wie für den Grundschulbereich.

· Die Stundentafel der Schule für Lernbehinderte wurde flexibilisiert, um den Schulen mehr Möglichkeiten zu geben, auf Besonderheiten der Schülerschaft schulorganisatorisch einzugehen. Insgesamt hat sich das Stundenvolumen nicht erhöht.

· Auch für die Schule für Lernbehinderte gibt es ein erweitertes Angebot in der Fremdsprache. Englisch kann für interessierte Schülerinnen und Schüler nunmehr ab dem 5. Schuljahrgang als Begegnungsunterricht angeboten werden. Ab dem 7. Schuljahrgang ist Englisch als fachorientierter Kurs für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die beabsichtigen, nach erfolgreichem Besuch des 9. Schuljahrganges in eine freiwillige 10. Klasse an der Schule für Lernbehinderte zu wechseln, um den Hauptschulabschluss zu erwerben.

· Durch die Flexibilisierung der Stundentafel der Schule für Lernbehinderte ist es den Schulen möglich, das Angebot der berufsvorbereitenden Fächer zu erweitern und den Übergang in die berufliche Bildung intensiver vorzubereiten.

· Im Schuljahr 2004/05 werden einige Sonderschulen beginnen, ihr Konzept zur Entwicklung eines Förderzentrums umzusetzen. Die Zustimmungen der betreffenden Schulträger liegen dazu vor. Mit allen Schulträgern der Sonderschulen wurden Gespräche geführt, in denen das Rahmenkonzept des Landes zur Entwicklung von Förderzentren erörtert und die Zusammenarbeit mit den Schulträgern bei der Umsetzung abgestimmt wurde.

· Schwerpunkt in der sonderpädagogischen Förderung wird weiterhin die sonderpädagogische Qualifikation der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Sonderschulen sein, um dauerhaft die Qualität der sonderpädagogischen Förderung sichern zu können. Darüber hinaus muss es Qualifikationsangebote für Lehrkräfte an den allgemeinen Schulen geben, die als verbindliche Kooperationspartner den Sonderschulen bei der Entwicklung von Förderzentren zur Seite stehen.

 

Sekundarschule

· In den Sekundarschulen beginnt im neuen Schuljahr die Evaluation der derzeitig gültigen Rahmenrichtlinien. Die Erarbeitung neuer Rahmenrichtlinien oder Lehrpläne beginnt dann im darauffolgenden Schuljahr.

· Die Schülerinnen und Schüler des 6. Schuljahrganges erhalten zum Schulhalbjahr eine Information über die voraussichtliche Einstufung in den abschlussbezogenen Unterricht, die am Ende des Schuljahres auf Grund der Leistungen erfolgen wird.

· Der 7. und 8. Schuljahrgang wird abschlussbezogen in Haupt- und Realschulklassen oder in kombinierten Klassen unterrichtet.

· Der erste Abschluss, mit dem man ohne weitere Auflagen in das berufsbildende Schulwesen übergehen kann, ist der Hauptschulabschluss, der am Ende des 9. Schuljahrganges erworben wird. Der Hauptschulabschluss nach dem 10. Schuljahrgang entfällt.

· Der 10. Schuljahrgang wird ausschließlich realschulabschlussbezogen unterrichtet. Die Abschlüsse werden auf der Grundlage einer neuen Abschlussverordnung vergeben.

· Der jetzige 9. Schuljahrgang ist der letzte, der auslaufend nach dem System der äußeren Fachleistungsdifferenzierung unterrichtet wird.

· Das Schülerbetriebspraktikum wird in die Schuljahrgänge 8 und 9 verlegt (bisher 9. und 10. Schuljahrgang). Das heißt, auch Schülerinnen und Schüler, die einen Hauptschulabschluss anstreben, können zwei Praktika absolvieren und der 10. Schuljahrgang wird insbesondere mit Blick auf den Prüfungszeitraum entlastet.

· Sieben Sekundarschulen sind Standorte für das Projekt „Produktives Lernen“. Schülerinnen und Schüler mit einer schlechten Prognose für einen schulischen Abschluss lernen zwei Tage in der Schule und sind an drei Tagen in ausgewählten Betrieben. Das Projekt soll entsprechend dem Bedarf schrittweise ausgebaut werden.

· Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Schulformen werden im 6. Schuljahrgang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Klassenarbeiten mit landeszentral gestellten Aufgaben geschrieben.

 

Gesamtschule:

· Ab dem Schuljahr 2004/05 wird auf Grund der Veränderung der Vollzeitschulpflicht bereits im 8. Schuljahrgang das erste Praktikum durchgeführt. Um zu gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler vor dem Abschluss der Sekundarstufe I zwei Praktika absolvieren, besteht im Schuljahr 2004/05 die Notwendigkeit der Organisation der Praktika in drei Schuljahrgängen. Das Schülerbetriebspraktikum findet in den Schuljahrgängen 8, 9 und 10 statt.

· In der KGS gelten für den Sekundarschulzweig die Regelungen der Sekundarschule und für den Gymnasialzweig die Regelungen des Gymnasiums.

· In den Schuljahrgängen 5 bis 8 und 10 des Sekundarschulzweiges gelten die neue Stundentafeln analog zur Sekundarschule.

· Die gleiche Anpassung wurde in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasialzweiges vollzogen.

· In der IGS gilt die neue Stundentafel in den Schuljahrgängen 5 bis 10 in Anpassung an die geänderten Reglungen in Sekundarschule und Gymnasium.

· Die neue Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wird an der IGS mit einem Gymnasialzweig im 10. Schuljahrgang und im 11. Schuljahrgang im 13-jährigen System eingerichtet.

· Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Schulformen werden im 6. Schuljahrgang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Klassenarbeiten mit landeszentral gestellten Aufgaben geschrieben.

 

Gymnasium:

· In der ersten Hälfte der Legislatur ist der gymnasiale Bildungsgang umfassend geändert worden (Umsteuerung des Abiturs von 13 auf 12 Jahre, Beginn des Gymnasiums mit Klasse 5, neue Rahmenrichtlinien, neue Oberstufenverordnung). Das neue Schuljahr 2004/05 bringt für die Gymnasien keine weiteren Änderungen, sondern steht ganz im Zeichen der Konsolidierung.

 

Schulformübergreifendes:

 

Im Schuljahr 2004/05 werden im 6. Schuljahrgang erstmals landeszentrale Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben

 

 

Berufsbildende Schulen:

 

Neue Regelungen für das Fachgymnasium 2004/2005

·       Die Fachgymnasien erhalten neue Rahmenrichtlinien.

· In Fortführung der neugestalteten Einführungsphase ab Schuljahr 2003/04 greift nun auch in der Qualifikationsphase der Fachgymnasien die neue Struktur.

· Im Schuljahr 2004/05 wird erstmalig die neue Qualifikationsphase in Kern-, Profil-, Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächern organisiert.

· Unterricht in der Qualifikationsphase erfolgt in Kern- und Profilfächern vierstündig; in den Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächern zweistündig und in Fremdsprachen generell vierstündig (bisher in LK fünfstündig, in GK drei- oder zweistündig).

· Schülerinnen und Schüler, die ab 7. Schuljahrgang keinen durchgängigen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, belegen die neu beginnende Fremdsprache im Umfang von sechs Wochenstunden über die gesamte Qualifikationsphase.

· Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind: Deutsch, Fremdsprache, Mathematik sowie ein fachrichtungsbezogenes Fach (bisher: 1. Leistungskurs Deutsch oder Fremdsprache oder Mathematik oder Naturwissenschaft; 2. Leistungskurs fachrichtungsbezogenes Fach; 3. Grundkurs fachrichtungsbezogenes Fach)

 

Neue Handreichungen für Kfz-Mechatroniker/innen

· Für die Berufsschule wurden Handreichungen für den Ausbildungsberuf  Kfz-Mechatroniker/Kfz-Mechatronikerin entwickelt, welche die Einbettung des Lernfeldkonzepts in diesem Berufsfeld unterstützen.

 

 

Geänderte Rechtsgrundlagen im Schuljahr 2004/05

 

Erlass „Stärkung der Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter“

 

Der Erlassentwurf dient der Herausarbeitung der Aufgaben unter Stärkung der Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter. Insbesondere wird die Rolle der Vorgesetzteneigenschaft sowie die Unterstützungsfunktion beschrieben und die Verantwortung für ein offenes und kommunikatives Klima an der Schule unter Einbindung aller Beteiligten bei der Entscheidungsfindung betont.

 

Der hohe Grad der Ausdifferenzierung im fachlichen Bereich, die Arbeitsfülle im Leitungsbereich und die pädagogische Dimension in Schule überhaupt verlangen Kooperation und Partizipation. Damit erfordert die Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ein zielgerichtetes Handein von Schulleitungen und Lehrkräften für die Übernahme von Verantwortung für die unterschiedlichen Aufgaben.

 

Schwerpunkte sind u.a.

 

-        Stärkung der Anordnungsrechte der Schulleiter gegenüber Lehrkräften

- zur Erteilung von Vertretungsunterricht und Mehrarbeit

- zur Wahrnehmung anderer schulischer Aufgaben

- zur Übernahme von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben

- zur Teilnahme an der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung, an staatlichen

  Prüfungen usw.

 

-        Erweiterung der Möglichkeiten zur Übertragung von Leitungsaufgaben auf den ständigen Vertreter

-        Sicherung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule unter Einbeziehung von Leistungserhebungen, aktuellen Erkenntnissen der Fach- und Erziehungswissenschaften und unter Beachtung der schulrechtlichen Vorgaben

-        Unterstützung und Begleitung der Zusammenarbeit des Kollegiums mit den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern

-        regelmäßige und sachgerechte Information der Erziehungsberechtigten über neue Entwicklungen in der Schule

-        Sicherstellung einer regelmäßigen Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte zur Stärkung von Lernfortschritten und Lernerfolgen

-        vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Schulbehörden sowie außerschulischen Stellen

-        Unterstützung der Lehrkräfte in ihren Bemühungen um einen qualitativ anspruchsvollen Unterricht

-        Initiierung und Begleitung der Schulprogrammarbeit und Beförderung einer aufgeschlossenen pädagogischen und fachlichen Diskussion im Kollegium der Schule

 

Leistungsbewertungserlass wurde vereinfacht

 

Zum 1. August 2004 wird der Leistungsbewertungserlass geändert. Hierbei wird den zahlreichen, engagierten Rückmeldungen aus den Schulen zur Verbesserung der Praktikabilität Rechnung getragen. Die bisherigen pädagogischen Intentionen der Leistungsbewertung werden beibehalten.

 

Im Einzelnen:

 

1. Neu eingeführt wird die Möglichkeit schulintern einheitlicher oder im konkreten Einzelfall gebotener abweichender Gewichtungen einstündiger Klassenarbeiten sowie abweichender Bearbeitungszeiten von Klassenarbeiten. Die Schulen erhalten damit die Möglichkeit, durch entsprechende Beschlüsse der Fachkonferenzen und mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters fachlich oder im Einzelfall gebotenen Schwerpunkten und Besonderheiten vor Ort Rechnung zu tragen. Der Ausrichtung der modernen Fremdsprachen auf vorrangig mündliche Kommunikation wird dabei künftig bereits mit einer Begrenzung der Einzelklassenarbeit auf 20 v.H. und mithin der Klassenarbeiten insgesamt auf maximal 40 v.h. der Gesamtnote Rechnung getragen.

 

2. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes wird künftig auf die generelle Vorlage repräsentativer Klassenarbeiten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter verzichtet. Das Einsichts- und Überprüfungsrecht der Schulleiterin oder des Schulleiters bleibt davon unberührt. Es wird auch klargestellt, dass eine Vorlage der Unterlagen zur Klassenarbeit nur auf besondere Anforderung der Schulleiterin oder des Schulleiters noch vor Ausgabe der Arbeiten an die Schülerinnen und Schüler erfolgt. Über den erforderlichen Umfang und den Zeitpunkt der Vorlage entscheidet also die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

3. Auch künftig werden auf Zeugnissen nur die Note des ersten Halbjahres und zum Schuljahresende die Jahresnote ausgewiesen. Die Bewertung für das zweite Halbjahr wird nicht im Zeugnis ausgewiesen, sie fließt in die Jahresnote ein. Mit den Änderungen zur Bildung der Halbjahres- und Jahresnote entfällt aber die bisher schon in den Zwischenschritten der Bildung der Halbjahres- und Jahresnoten vorgesehene Bildung ganzer Noten. Sowohl hinsichtlich der Teilbewertung für unterrichtsbegleitende Bewertung bei der Bildung der Halbjahresnote, als auch hinsichtlich der separat zu erfassenden Halbjahresleistungen bei der Bildung der Jahresnote können Notentendenzen damit stärker berücksichtigt werden.

 

4. Die Erstellung einer Zeugnisbeurteilung über das Lern- und Sozialverhalten erfolgt außer in Grundschulen künftig nur noch zum Halbjahr. Halbjahreszeugnisse dienen der Zwischeninformation. Sie haben keine versetzungsrelevante Bedeutung, sondern ermöglichen den Schülerinnen, Schülern und deren Erziehungsberechtigten eine Zwischenbilanz und fördern so erhöhtes Engagement noch im laufenden Schuljahr. Dies ist daher auch der geeignete Zeitpunkt für hilfreiche verbale Hinweise und Beurteilungen. Mit der Beschränkung auf das Halbjahr wird der Aufwand halbiert.

 

Organisatorische Erleichterungen ergeben sich auch durch die Zuweisung der Verantwortlichkeit für die Erstellung der Zeugnisbeurteilung an die Klassenleiterinnen und Klassenleiter, da es dadurch künftig keiner formalen Beschlussfassung einer Konferenz mehr bedarf. Den unterrichtenden Lehrkräften wird jedoch Gelegenheit eingeräumt, sich im Interesse des Aussagegehaltes der Texte und damit der Unterstützung der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler einzubringen.

 

Neue Übergangsverordnung

 

Die Verschiedenheit der Bildungsgänge in Bezug auf Ausrichtung, Anspruch und Stundentafel sowie die Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges, aber auch die Ausgestaltung des 10. Schuljahrganges als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, führten zu aufwachsend höheren Ansprüchen bei einem Wechsel in das Gymnasium.

 

In der Übergangsverordnung sind innerhalb der Sekundarstufe I, wie bisher, Übergänge zum Gymnasium zum Beginn der Schuljahrgänge 5, 7 und 9 sowie nach 10 (gesondert in der Abschlussverordnung geregelt) jeweils zum Schuljahresbeginn zulässig. Die Ansprüche steigern sich, sind aber leistbar und geboten, um tatsächlich erfolgreich mitarbeiten zu können. Sie umfassen zunehmend die Fächer, die in der Oberstufe Kern- und Profilfächer sind. Die Wechseloption ist damit in zweijährigem Rhythmus zugelassen.

 

Ein Wechsel vom Gymnasium zur Sekundarschule ist jeweils zum Schuljahresbeginn, im Ausnahmefall zum Schulhalbjahr möglich.

 

Im 10. Schuljahr kann der Wechsel statt zum Halbjahr nur zum 1. Dezember erfolgen. Damit bleibt ein Quartal, um zu der Entscheidung zu finden, aber auch hinreichend Zeit, sich auf die Prüfungen an der Sekundarschule vorzubereiten.

 

Hinsichtlich der Schullaufbahnempfehlung aus der Grundschule wurden die Normative nicht geändert.

 

Begründete Einzelfallentscheidungen sind weiterhin zu jedem Zeitpunkt möglich und wurden vom Kultusministerium an das Landesverwaltungsamt abgegeben.

 

Eine explizite Bindungswirkung der Verordnung für freie Träger wurde unter Respektierung der Privatschulfreiheit nicht vorgesehen. Geregelt sind mithin nur die Übergangsbedingungen an öffentlichen Schulen. Freie Schulen haben jedoch die Anerkennungsvoraussetzungen für die Abschlüsse zu sichern.

 

Neue Versetzungsverordnung

 

1. an der Grundschule

Künftig muss die Note 5 in einem Kernfach ausgeglichen werden. Nur in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach kann sie weiterhin ohne Ausgleich bleiben.

(Kernfächer: Deutsch, Mathematik)

 

2. am Gymnasium

Künftig muss am Gymnasium jede Note 5 ausgeglichen werden. Eine Versetzung ohne Ausgleich findet damit generell nicht mehr statt.

 

3. an der Sekundarschule

Künftig muss die Note 5 in einem Kernfach generell ausgeglichen werden. Nur in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach kann sie weiterhin ohne Ausgleich bleiben. Sobald die Note 5 zweifach auftritt, müssen künftig auch in den Schuljahrgängen 5 und 6 beide Fünfen ausgeglichen werden.

 

Künftig kann in dem Unterricht, der auf den Realschulabschluss vorbereitet, mit der Note 6 nicht versetzt werden. In diesem Fall ist für die Note 6 auch kein Ausgleich möglich. Nur im auf den Hauptschulabschluss vorbereitenden Unterricht kann weiterhin mit Note 6 in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach mit Ausgleich versetzt werden.

(Kernfächer: Deutsch, Mathematik und Englisch)

 

Ganztagsschulprogramm

 

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ verbanden Bund und Länder die gemeinsame Erwartung, eine moderne Infrastruktur im Ganztagsschulbereich bundesweit zu etablieren, d.h. eine Schule, die auf die Interessen und Voraussetzungen des einzelnen Kindes eingeht, die Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit erzieht und Freude am Lernen und an Leistung vermittelt.

 

Die Ganztagsschulentwicklung begann im Land Sachsen-Anhalt bereits Anfang der neunziger Jahre. Seit dem Schuljahr 1997/98 erhöhte sich die Anzahl der Ganztagsschulen, die grundsätzlich aus Initiativen der Schulen entstanden, kontinuierlich. Der Schwerpunkt der Ganztagsschulentwicklung lag in der Sekundarstufe I, insbesondere in der Schulform Sekundarschule. Im Schuljahr 2003/04 bestanden 42 Ganztagsschulen mit insgesamt 16.560 Ganztagsplätzen.

 

Sachsen-Anhalt hat die landesspezifischen Regelungen zur Umsetzung des Sonderprogramms des Bundes Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007 (IZBB) am 04.09.2003 mit Wirkung vom 01.01.2003 in Kraft gesetzt. Zum einheitlichen  Antragstermin 31.01.2004 wurden insgesamt 208 Anträge kommunaler und freier Schulträger mit einem Investitionsvolumen von ca. 420 Mio. Euro eingereicht. Weitere 7 Anträge (davon 4 für bereits bestehende bzw. nach dem Ganztagsprinzip arbeitende Schulen und 3 für neue Ganztagsschulen) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 31,99 Mio. Euro wurden aus dem Bereich der Landesschulen gestellt.

Ganztagsschulen sollen Lern-, Erfahrungs- und Lebensort sein und sich ihrem Umfeld öffnen. Ihr pädagogischer Auftrag wird vom Unterricht definiert und muss sich entsprechend in der pädagogischen Konzeption für den Ganztagsbetrieb widerspiegeln. Die Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte des Unterrichtes und der Ganztagsangebote und die enge Kooperation aller Beteiligten ist zu sichern. Das Organisationsmodell und die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Schule richten sich nach den regionalen Gegebenheiten und dem konkreten Bedarf.

 

Ziel der Umsetzung des Investitionsprogramms in Sachsen-Anhalt war es nicht, möglichst viele Projekte nach dem „Gießkannenprinzip“ zu fördern, sondern qualitativ hochwertige Konzepte zur Ganztagsbetreuung zu unterstützen. Dieser Prämisse folgend wurde ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Ausgehend von 42 bestehenden Ganztagsschulen wurde im Rahmen des Programms eine Verdoppelung der Anzahl der Ganztagsschulen angestrebt. Förderschwerpunkte sind in Sachsen-Anhalt die Sekundarschulen sowie Grundschulen in Kooperation mit verschiedenen Formen der Hortbetreuung. Den Schülerinnen und Schülern sind differenzierte Lernangebote sowie Förderangebote im Hinblick auf Schwächen und Begabungen zu eröffnen. Dies kann eine sozialpädagogische Betreuung einschließen. Zur Stärkung der kommunalen Planungsträger wurde die Erörterung und die Koordinierung der regionalen Vorhaben weitgehend in die eigene Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte gelegt. Dies erwies sich auch darum als sinnvoll, weil sie wesentlich den schwierigen Prozess der Schulentwicklungsplanung (Halbierung der Schülerzahlen und demzufolge Schließung von Schulstandorten) zu steuern haben. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben Prioritätenlisten erstellt, um ihre Intentionen für die Einrichtung von Ganztagsschulen zu verdeutlichen. Termin für die Vorlage der Anträge war der 31.01.2004. Zuvor hatte das Kultusministerium die Schulträger in Fragen der Antragstellung mit gezielten Beratungsangeboten unterstützt und einen Orientierungsrahmen für die Erstellung der pädagogische Konzepte veröffentlicht. Die schulfachliche Bewertung der pädagogischen Konzepte und die Prüfung der Antragsunterlagen erfolgten durch eine Arbeitsgruppe des Kultusministeriums auf der Grundlage einheitlicher und damit weitgehend vergleichbarer Kriterien. Bei der Auswahl für die Landesprioritätenliste wurde neben der Qualität der pädagogischen Konzepte auch die Prioritätensetzung der Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigt. Auf Grund der begrenzt verfügbaren Bundesmittel waren Kürzungen der beantragten Fördersummen dabei unumgänglich, aber angesichts des jeweiligen Bauplanungsstandes auch vertretbar. Im Ergebnis wurden Förderhöhen erreicht, die an den ausgewählten Schulen eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung ermöglichen.

 

Die Landesprioritätenliste enthält insgesamt 63 Investitionsprojekte mit 67 beteiligten Schulen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Damit verdoppelt sich in den kommenden Jahren die Anzahl der Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt auf 85 Schulen. Am Ende des Programmzeitraumes werden dann voraussichtlich landesweit ca. 26.000 Ganztagsplätze zur Verfügung stehen, im Sekundarbereich I werden ein Drittel der Schulen als Ganztagsschulen arbeiten. Damit bindet das Land Sachsen- Anhalt bereits zu diesem Zeitpunkt vollständig alle dem Land nach der Verwaltungsvereinbarung zugewiesenen IZBB- Mittel. Darüber hinaus ist an dieser Stelle ausdrücklich hervorzuheben, dass zahlreiche weitere Schulen, durchaus ansprechende und anerkennenswerte Projekte beantragt haben. Diesen musste auf Grund der begrenzten Investitionsmittel zunächst eine Absage erteilt werden.


 

Übersicht: Anzahl geförderter Projekte/geförderter GT-Plätze differenziert nach Trägerschaft und bestehenden/neuen Ganztagsschulen

 

Trägerschaft

bestehende GT-Schulen

neue GT-Schulen

Projekte

GT-Plätze

Projekte

GT-Plätze

Land

2

886

3

874

Freie Träger

0

0

8

1.266

Kommunale Träger

15

6.608

32

8.813

Summe:

17

7.494

43

10.953

 

 

Zur Implementierung von KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache

 

Am 4.12.2003 beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK) die Bildungsstandards im Fach Deutsch, im Fach Mathematik und in der ersten Fremdsprache für den Mittleren Bildungsabschluss und vereinbarte, diese Bildungsstandards – beginnend mit dem Schuljahr 2004/05 – in den Bundesländern zu implementieren und sie ab 2006 länderübergreifend zu überprüfen.

 

Mit den vorliegenden Bildungsstandards auf nationaler Ebene wurde ein Maßstab zur individuellen Förderung sowie zur Vergleichbarkeit von Ergebnissen unterrichtlicher Bildungsarbeit geschaffen. Die Bildungsstandards formulieren fachliche und fachübergreifende Basisqualifikationen, die für die weitere schulische und berufliche Ausbildung von Bedeutung sind und die anschlussfähiges Lernen ermöglichen. Die Standards verpflichten die Schulen einerseits zu mehr Rechenschaftslegung ihrer Ergebnisse, sie ermöglichen andererseits aber auch mehr Eigenverantwortung der Schulen, denn Bildungsstandards standardisieren nicht den Prozess der Bildung, das heißt das Lehren und Lernen; sie definieren hingegen eine normative Erwartung, die erreicht werden soll.

 

Zur Unterstützung der Implementierung der Bildungsstandards sind in Sachsen-Anhalt gezielte Fortbildungsmaßnahmen (gem. RdErl des MK vom 15.3.04 – s. Anlage) geplant. Darüber hinaus wurde von erfahrenen Schulpraktikern unter Leitung des Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung (LISA) ein Pool niveaubestimmender Aufgaben für folgende Fächer und Jahrgangsstufen entwickelt:

 

Deutsch und Mathematik, Jahrgangsstufe 2

Deutsch und Mathematik, Jahrgangsstufe 4

Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, Jahrgangsstufe 6  

Deutsch, Mathematik, Englisch, Jahrgangsstufe 8

 

Die niveaubestimmenden Aufgaben für die Jahrgangsstufen 2, 4, 6 stehen den Lehrkräften bereits auf dem Landesbildungsserver zur Verfügung. Die Aufgaben für die Jahrgangsstufe 8 werden zu Beginn des Schuljahres auch auf dem Landesbildungsserver veröffentlicht.

 

Die niveaubestimmenden Aufgaben erfüllen eine Vermittlerfunktion zwischen den Bildungsstandards der Jahrgangsstufe 10 und den konkreten Anforderungen in unterschiedlichen Schuljahrgängen. Bei der Erarbeitung der niveaubestimmden Aufgaben ist dem Aspekt der Orientierung auf das durch die Bildungsstandards beschriebene Niveau hinreichend Rechnung getragen worden.

 

Weitere Aktivitäten der Implementierung der Bildungsstandards:

-  Die Schulen sind aufgefordert, zu Beginn des Schuljahres die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern über Ziele und Inhalte der Bildungsstandards hinreichend zu informieren.

-  In der regionalen und schulinternen Fortbildung, aber auch in der Lehrerausbildung sind didaktisch-methodische Vorgehensweisen zur Implementierung der Bildungsstandards zu thematisieren.

-  Schulinterne und  landesweite Leistungserhebungen orientieren sich an den Bildungsstandards.

 

Kurs „Lernmethoden“ an Gymnasien

 

Der Kurs „Lernmethoden“ wurde mit dem Schuljahr 2003/2004  verbindlich im Schuljahrgang 5 der Gymnasien des Landes Sachsen-Anhalt mit einer Wochenstunde eingeführt. Im Schuljahr 2004/2005 wird der Kurs erstmals im Schuljahrgang 6 unterrichtet.

 

Der Kurs „Lernmethoden“ soll dazu beitragen, die Schülerinnen und Schüler durch eine selbst­gesteuerte Lerntätigkeit in enger Verknüpfung mit dem Fachunterricht zum Lernerfolg zu führen. Er bietet die Möglichkeit, außerhalb des Fachunterrichts, aber nicht losgelöst von ihm, von allen Schülerinnen und Schülern zu beherrschende, grundlegende  Arbeitstechniken zu entwickeln. In enger Absprache mit allen in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrkräften soll  gesichert werden, dass bei den Schülerinnen und Schülern frühzeitig eine Basis an Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich metakognitiver Strategien entwickelt wird, die sie in die Lage versetzt, individuelle Lernstrategien in allen Unterrichtsfächern erfolgreich zu nutzen und weiter auszuprägen, was wiederum eine Voraussetzung für erfolgreiches lebenslanges Lernen ist.

 

Die Implementierung des Kurses „Lernmethoden“ wird durch einen Landesschulversuch begleitet. Dieser umfasst den Zeitraum von August 2003 bis Juli 2006. Im Ergebnis des Landesschulversuchs wird eine Handreichung für die Gestaltung des Unterrichts im Kurs  „Lernmethoden“ erstellt und veröffentlicht.

 

Damit die schulpraktischen Erfahrungen des Schulversuchs unmittelbar in alle Gymnasien des Landes  transferiert werden, finden auch im Schuljahr 2004/2005 Fortbildungssequenzen landesweit und regional statt. Als Referentinnen und Referenten agieren die Mitglieder der Projektgruppe und Lehrkräfte aus den am Versuch unmittelbar beteiligten Schulen.

 

Neue Modellversuche im Schuljahr 2004/05

 

Auch im Schuljahr 2004/2005 wird sich Sachsen-Anhalt mit Modellvorhaben an mehreren Programmen der BLK (Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung) beteiligen und eigene Landesschulversuche durchführen. Aus der Vielzahl der Vorhaben soll insbesondere auf zwei Projekte hingewiesen werden.

 

Mit Programmstart zum 1. August 2004 wird eine Erweiterung des Programms der BLK zur Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts (SINUS) auf Grundschulen erfolgen. An diesem Vorhaben, das eine Laufzeit von 5 Jahren hat, wird sich das Land Sachsen-Anhalt mit zwei Schulsets beteiligen, wobei nach Beginn mit fünf Grundschulen pro Set eine Erweiterung jedes Sets auf sieben Grundschulen und zwei Schulen der Sekundarstufe I erfolgen soll. Die Projektleitung für das Vorhaben hat das LISA übernommen. Die Teilnahme an diesem Programm ermöglicht einerseits, Ansätze einer schulnahen, problembezogenen kooperativen Unterrichtsentwicklung zu entwickeln und zu erproben. Hierzu sollen im Rahmen des Transferprojekts insbesondere Handreichungen, Materialien, Fortbildungskonzepte und Kooperationsstrukturen entstehen. Andererseits befördert das Programm die Maßnahmen in Sachsen-Anhalt zur Verbesserung der Grundschulbildung und der Professionalität der Lehrkräfte. Die im Programm bearbeiteten Schwerpunkte unterstützen in Sachsen-Anhalt die Erarbeitung der neuen Rahmenrichtlinien und deren Folgematerialien (z. B. didaktische Hilfen) für die Grundschulen, insbesondere für Mathematik und den Sachunterricht. Damit wird die Nachhaltigkeit der im Modellvorhaben erzielten Ergebnisse gesichert.

 

Zum 1. September 2003 begann unter Beteiligung von sieben Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen) das Verbundprojekt „Sprachenlehren und -lernen als Kontinuum: Schulpraktische Strategien zur Überbrückung von Schnittstellen im Bildungssystem“ mit einer Laufzeit von drei Jahren. Das Projekt zielt auf eine Verbesserung des Fremdsprachenlernens beim Übergang von der Grundschule in den Sekundarbereich ab und steht im engen Zusammenhang mit den bundesweiten Vorhaben zum „frühen Fremdsprachenunterricht“. Es sollen Ergebnisse erzielt werden, auf deren Grundlage eine Weiterentwicklung des Fremdsprachenlernens an der Schnittstelle zum Sekundarbereich erfolgen kann. Da auch in Sachsen-Anhalt der flächendeckende Fremdsprachenbeginn an den Grundschulen zum Schuljahr 2004/05 beginnen wird, erfolgt zeitgleich die Beteiligung an diesem Verbundprojekt mit einem Schulset (drei Grundschulen, zwei Sekundarschulen, ein Gymnasium). Dabei sollen im Mittelpunkt des Landesvorhabens folgende Schwerpunkte stehen:

 

-        Beobachtung und Beschreibung der „Übergangsproblematik“ am Beispiel der Kinder, die mit Kenntnissen aus dem Begegnungsunterricht der Grundschule in die weiterführende Schule kommen.

-        Gegenseitiges Kennenlernen der in der jeweiligen Schulform dominierenden Lehr- und Lernstrategien.

-        Anpassung der RRL Englisch der Sekundarstufe I an das Endniveau des Lehrplanes der Grundschule. (Bei der Umsetzung dieser in Sachsen-Anhalt aktuellen Aufgabe können die Erfahrungen anderer Länder aus dem Verbundprojekt sehr nützlich sein!)

-        Erarbeitung von Unterstützungsmaterial für die Lehrkräfte der weiterführenden Schule.

 

Die Ergebnisse des Vorhabens können die landesweite Einführung des Fremdsprachenbeginns in den Grundschulen des Landes Sachsen-Anhalt und die Lösung der Schnittstellenproblematik positiv befördern.

 

Ausländische Fremdsprachenassistenten und ‑assistentinnen an Schulen in Sachsen-Anhalt

 

Im Schuljahr 2004/05 werden 25 Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten aus Frankreich, Großbritannien, USA, Kanada, Russland, Spanien und Italien an Sekundarschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt eingesetzt. Sie unterstützen die Lehrkräfte als sogenannte „native speaker“ (Muttersprachler) bei der Gestaltung des Fremdsprachenunterrichts sowie in der Landeskunde ihres Herkunftslandes in Unterrichtsfächern wie Geografie, Sozialkunde, Religion, Literatur. Damit wird ein Beitrag geleistet, die Qualität der Vermittlung fremdsprachlicher Bildung zu verbessern, den Fremdsprachenunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler lebensverbundener, motivations- und erlebnisreicher zu gestalten und den Lehr‑ und Lernprozess durch den Einsatz authentischer Sprachvorbilder zu bereichern. Erfahrungsgemäß gestalten engagierte Assistentinnen und Assistenten je nach Fähigkeit und Interesse auch Arbeitsgemeinschaften, Elternveranstaltungen und andere schulische Aktivitäten.

 

Von 1991 bis zum Schuljahr 2003/04 waren an Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen und berufsbildenden Schulen insgesamt etwa 320 ausländische Fremdsprachenassistentinnen und ‑assistenten in Sachsen‑Anhalt tätig. Sie werden aus Landesmitteln, aus Mitteln des Auswärtigen Amtes oder durch ein Stipendium der Fulbright‑Kommission finanziert.

 

Schulpartnerschaften und Austauschprogramme

 

Derzeit pflegen 185 Schulen in Sachsen Anhalt internationale Schulpartnerschaften, mit Schulen aus 33 Ländern weltweit. Die meisten Partnerschaften bestehen zu  Frankreich, Polen Großbritannien, Italien und Tschechien. Zahlreiche Schulen organisieren regelmäßige Schülerbegegnungen im Rahmen der z.T. langjährigen Partnerschaften.

 

Eine spezielle Form der Projektarbeit im Rahmen von Schulpartnerschaften bietet das europäische Bildungsprogramm SOKRATES/COMENIUS. Im Schuljahr 2004/05 werden 35 Schulen aller Schulformen an einem COMENIUS-Projekt mit mindesten zwei weiteren europäischen Partnerschulen zusammenarbeiten. Sie nutzen damit die Möglichkeit, interkulturelle Bildung mit fächerübergreifender Unterrichtsarbeit zu verbinden und realisieren in besonderer Weise den Bildungsauftrag des Schulgesetzes zur Erziehung zu „Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt und zur Völkerverständigung“. Mit der Erweiterung der Europäischen Union wurden tendenziell mehr Anträge mit osteuropäischen Partnern registriert.

 

 

Landesnetz der Europaschulen- und UNESCO-Projekt-Schulen in Sachsen-Anhalt

 

Mit der EU-Erweiterung wurde 2004 ein weiterer entscheidender Schritt zur Einigung des europäischen Kontinents vollzogen. Damit stehen europäische Bildungsprogramme Kindern und Jugendlichen in über 30 Ländern offen. Sprachkenntnisse und internationale Erfahrungen können den weiteren Lebensweg junger Menschen maßgeblich beeinflussen.

 

In Sachsen-Anhalt leisten die Europaschulen mit ihrer unterrichtlichen und außerunter­richt­lichen Arbeit einen besonderen Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen Europas. Das Landesnetz umfasst derzeit 16 Schulen (zwei Grundschulen, zwei Sekundarschulen, neun Gymnasien und drei berufsbildende Schulen, Anlage 1).

 

Schwerpunkte im Schuljahr 2004/05 sind u.a.:

 

·       Aufruf an alle Schulen Sachsen-Anhalts zur Beteiligung an der Europawoche 2005

·       Anerkennung zweier z. Zt. im Netz mitarbeitender Sekundarschulen als "Anerkannte sachsen-anhaltische Schulen mit europäischem Profil" zum 3.10.2004 (SKS „Carl v. Clausewitz“ Burg) bzw. im Rahmen des Europatages 2005 (SKS „Am Gröpertor“ Halberstadt).

 

Europaschulen

 

1.      

Gymnasium Stephaneum

Aschersleben

-  Europaschule -

Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 6

06449 Aschersleben

Tel.: 03473 3736 od./3134

Fax: 03473/914337

e-mail: Stephaneum@t-online.de

 

2.      

Europaschule Berufsbildende Schulen des Bördekreises

Burgbreite 2-3

39387 Oschersleben

Tel.: 03949/921670

Fax: 03949/921680

e-mail: BbS.Boe-Euroschule@t-online.de

 

3.      

Grundschule “Westerhüsen”

- Europaschule -

Zackmünder Straße 1

39122 Magdeburg

Tel.: 0391/404 6050

Fax: 0391/404 6050

e-mail: GS-Westerhüsen@t-online.de

 

4.      

Grundschule “Gebrüder Alstein”

- Europaschule -

Rottmeisterstraße 57

39340 Haldensleben

Tel.: 03904/2690

Fax: 03904/2690

e-mail: GSGebr.Alstein@t-online.de

 

5.      

“Europaschule” Gymnasium Gommern

Magdeburger Straße 26

39245 Gommern

Tel.: 039200/66780

Fax: 039200/667820

e-mail: Sophie@eugygo.jl.st.schule.de

6.      

Humboldt-Gymnasium

- Europaschule -

Nachtweide 68

39124 Magdeburg

Tel.: 0391/252 7535

Fax: 0391/2899361

e-mail: humboldt-gymnasium-magdeburg@t-online.de

7.      

Berufsbildende Schulen IV Magdeburg

- Europaschule -

Albert-Vater-Str. 90

39108 Magdeburg

Tel.: 0391/726 7011

Fax: 0391/726 7060

e-mail: bbs4md@t-online.de

 

8.      

Sekundarschule "August Bebel"

- Europaschule -

Am Thie 1

38889 Blankenburg

Tel.: 03944 2690

Fax: 03944 350008

e-mail: abs.bl@t-online.de

 

9.      

Gymnasium "Richard von Weizsäcker"

- Europaschule -

Erich-Weinert-Straße 34

06502 Thale

Tel.: 03947/5368

Fax: 03947/5477

e-mail: Gymn-Weiz-Thale@t-online.de

 

10.   

Latina “August-Herrmann Francke”

- Europaschule -

Franckeplatz 1, Haus 43

06110 Halle/Saale

Tel.: 0345/5021 34 od. /2021255

Fax: 0345/2021256

e-mail: bergerr@latina.Schule.uni-halle.de

 

11.   

Torgymnasium Halle

- Europaschule -

Torstraße 13/14

06110 Halle/Saale

Tel.: 0345/2900403

Fax: 0345/2900403

e-mail: mail@torgymnasium .de

 

12.   

Paulus-Sekundarschule

- Europaschule -

Schleiermacher Str. 305

06114 Halle

Tel.: 0345/5233824

Fax: 0345/5233908

e-mail: paulusschule-halle@t-online.de

 

13.   

Martin-Luther-Gymnasium

- Europaschule -

Straße der Völkerfreundschaft 130

06886 Lutherstadt-Wittenberg

Tel.: 03491/877780

Fax: 03491/877789

e-mail: MLG-Wittenberg@-online.de

 

14.   

Walter-Rathenau-Gymnasium

- Europaschule -

Binnengärtnerstraße 17

06749 Bitterfeld

Tel.: 03493/23679

Fax: 03493/22671

e-mail: gym.btf.@t-online.de

 

15.   

Berufsbildende Schulen Wittenberg

-Europaschule-

Mittelfeld 50

06886 Wittenberg

Tel.: 03491-42050

Fax.: 03491-420577

e-mail: Wittenberg.BbS@t-online.de

 

16.   

Walter-Gropius-Gymnasium

Peterholzstr. 58

06849 Dessau

Tel.: 0340-8504310

Fax: 0340-8504312

e-mail: wggdessau@t-online.de

·       i. V.  - in Vorbereitung (2002-2004)

 

 

UNESCO-Projekt-Schulen

 

UNESCO-Projektschulen unterstützen aktiv das Ziel der UNESCO - die Erziehung zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit - in all ihren unterrichtlichen und außerunterrichtlichen schulischen Bereichen. Dabei orientieren sie sich an folgenden Grundsätzen:

 

·       Das Schulleben gestalten sie im Sinne der internationalen Verständigung und des interkulturellen Lernens.

·       Sie sind offen für neue Ideen und vernachlässigte Themen und nehmen innovative Impulse von Schülern, Lehrern und Eltern auf. Sie kooperieren mit anderen Schulen, Bildungseinrichtungen, Kommunen und interessierten Personen oder Organisationen in der Region.

·       Sie versuchen die Ziele der UNESCO mit ihren Mitteln zu verwirklichen. Im Bewusstsein der Einen Welt setzen sie sich für eine Kultur des Friedens ein: Umsetzung der Menschenrechte, Bekämpfung der Armut und des Elends, Schutz der Umwelt und Toleranz gegenüber Anderen.

·       Sie beteiligen sich am internationalen Netzwerk, indem sie Verbindungen herstellen und Begegnungen ermöglichen - zum Beispiel durch Schulpartnerschaften und fächerübergreifenden Unterricht oder durch internationale Seminare, Camps und Austauschprogramme.

 

Das Landesnetz Sachsen-Anhalts umfasst derzeit eine interessierte, fünf (bundesweit) mitarbeitende und zehn (international) anerkannte UNESCO-Projekt-Schulen. Derzeit arbeiten also 16 Schulen (drei Grundschulen, vier Sekundarschulen, ein Schulverbund, eine integrierte Gesamtschule und sieben Gymnasien) im Landesnetz zusammen (Anlage 2).

 

Schwerpunkte der Arbeit dieses Netzwerkes im Schuljahr 2004/05 sind u. a.:

 

·       Entwicklung eines Aktionsplans und Festlegung von Jahresthemen auf der Grundlage der Jahrestagung der UNESCO-Projekt-Schulen für die Teilnahme sachsen-anhaltischer Schulen an der Dekade der Vereinten Nationen „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005 – 2014).

·       Anerkennung einer mitarbeitenden UNESCO-Projekt-Schule (ups) als international „Anerkannte ups“ (SKS Zielitz) sowie einer interessierten als bundesweit „Mitarbeitende ups“ (SKS „Freiherr Spiegel“ Halberstadt).

 

 

Landesnetz der UNESCO-Projekt-Schulen in Sachsen-Anhalt

 

 

Schule/Institution

 

Tel./Fax

Internet/mailadresse

1

Grundschule Merseburg-Süd (a)
Str. d. Friedens 66
06217 Merseburg

Tel./Fax: 03461/500003

 

2

Grundschule II (a)
Bahnhofstr. 36
06333 Hettstedt

Tel.: 03476/812269

Fax.: 03476/812269

 

3

Grundschule Wust (a)
Breite Str. 60
39524 Wust

Tel./Fax: 039323/61523

e-mail: Schule-Wust@web.de

 

1

Sekundarschule (a)
Katharinenstr. 1a
06295 Lutherstadt-Eisleben

Tel.: 03475/602094

Fax: 03475/602125

e-mail: Katharinenschule@t-online.de

2

Sekundarschule Parey (m)
Am Deich 6
39317 Parey

Tel.: 039349/51768

Fax: 039349/52291

e-mail: SKS-Parey@t-online.de

3

Sekundarschule “Werner Seelenbinder”(m)

39326 Zielitz

Friedensring 1

Tel./Fax: 039208/2054

e-mail: Sekundarschule-Zielitz@t-online.de

4

Sekundarschule "Freiherr von Spiegel" (i)

Wilhelm-Trautewein-Straße 19

38820 Halberstadt

Tel./Fax: 03941/601302

e-mail: kontakt@sks-spiegel.bildung-lsa.de

 

S

Schulverbund “Jacob Friedrich Fries” (a) Marktplatz 9
39249 Barby

Tel.: 039298/3329

Fax.: 039298/26356

e-mail: fries.gymnasium@t-online.de

S

IGS "W. Brandt" (a)
Westring 26
39110 Magdeburg

Tel.: 0391/7330842

Fax: 0391/7335600

e-mail: manfred.ernst@gast.u

1

Gymnasium "An der Rüsternbreite" (a)

Fr.-L.-Jahn-Str. 20

06366 Köthen

Tel.: 03496/551205

Fax: 03496/555612

e-mail: info@gym.ruestern.de

2

Agricolagymnasium Hohenmölsen (a)

Agrocolaweg 1

06679 Hohenmölsen

Tel.: 03 44 41-4770

Fax: 034441-47738

Stephanie.benndorf@teacher-net1.de

3

Fallstein-Gymnasium (m)

Mauerstr. 13
38835 Osterwieck

Tel.: 039421/74133

Fax: 039421/74136

e-mail: fallstein.gym@t-online.de

4

Gymnasium "Am Thie" (a)
Friedensstr. 26
38889 Blankenburg

Tel.: 03944/367510

Fax: 03944/980482

e-mail: GAT-Blankenburg@t-online.de

5

Altmärkisches Gymnasium (a)
Neustädter Ring 14
39517 Tangerhütte

Tel.: 03935/28488

Fax: 03935/923086

e-mail: info@gymtgh.sdl.st.schule.de

6

Lepsius-Gymnasium (m)

06618 Naumburg

Th.-Müntzer-Str.  22

Tel.: 03445/754690 Fax: 03445/7546920

e-mail: lepsius-gymnasium-naumburg@-gmx.de

7

Gymnasium “Ascaneum” (m)

V.-Tereschkowa-Str. 34

06449 Aschersleben

Tel.: 03473/2700

Fax: 03473/914311

e-mail: KReddel@t-online.de

i: interessierte; m: mitarbeitende; a: anerkannte unesco-projekt-schule

 

 

Schulbehörden

 

Landesverwaltungsamt (LVwA)

Die Abteilung Schule im LvwA gliedert sich in vier Referatsgruppen:

 

Referatsgruppen 1 und 2

Aufsicht I und II

 

Schulformbezogene und regionale Schulaufsicht: für die Schulformen Grundschule, Sekundarschule, Sonderschule (I) und Gymnasium, Berufsbildende Schule (II)

 

-        Schulrecht, Schulorganisation (Schulpflicht, Ordnungsmaßnahmen, Konferenzordnung,

-        Stundentafel, Schulentwicklungsplanung etc.),

-        Schulformbezogene Aufgaben (Einhaltung der Rahmenrichtlinien, Leistungsbewertung),

-     Klassenbildung, Einzelfächer und Unterricht in der fachspezifischen Beaufsichtigung,

-     Prüfungen, Abschlüsse, Versetzungen, Zeugnisse,

-     Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs, Haus- und Krankenhausunterricht,

-     Besichtigung und Beurteilung von Unterricht etc.),

-     Genehmigungsinstanz (Sprachfeststellungsprüfungen, Schulpflichtbefreiung, Beschulung außerhalb des Schulbezirkes, Genehmigung und Aufsicht für Praktika etc.),

-     Dienstliche Beurteilungen für Lehrkräfte und Bewerber auf Funktionsstellen sowie

-        Personalentwicklung, Personalauswahl für bestimmte Funktionsstellen.

 

Die Schulaufsicht soll in zu bestimmenden Zeitabständen über die zu beaufsichtigenden Schulen einen Bericht erstellen (Berichtspflicht). Die Begleitung der Schulen erfolgt auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter Konzepte, über deren Umsetzung schriftlich berichtet wird.

 

 

Referatsgruppe 3

Qualitätssicherung

bestehend aus den Referaten:

 

Lehrerfort- und -weiterbildung, schulpsychologische Beratung

 

-          Unterrichtsfachberatung,

-                Beratung der Schulen zur Schulprogrammarbeit /zum schulinternen Fortbildungsprogramm,

-                Schulpsychologische Beratung,

-          regionale Lehrerfortbildung,

-          Zulassung zur Lehrerweiterbildung sowie

-          Pädagogische Fragen der regionalen Medienstellen.

 

Die Unterrichtsfachberatung wird in neu zu bildenden Unterstützungssystemen realisiert. Fachbetreuer und Fachberater (Entwicklung dieser Funktionsstellen aus den bisherigen Fachmoderatoren unter partieller Veränderung der Aufgaben) sollen dem Bereich Beratung und Lehrerfortbildung fachaufsichtlich unterstellt sein und nach Bedarf von den Bereichen Schulaufsicht und dem Bereich Evaluation und Schulinspektion angefordert werden können. Die personellen Kapazitäten dieses Unterstützungssystems müssen entsprechend den Aufgaben vorgehalten werden.


 

Evaluation und Schulinspektion

 

Die zentrale Aufgabe der Schulabteilung im LVwA besteht in der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit. Um diese Aufgabe in hoher Qualität zu erfüllen, wurde innerhalb der Schulabteilung das Referat ”Evaluation und Schulinspektion” installiert. Mit der Einrichtung dieses Referats trägt das Kultusministerium internationalen und aktuellen nationalen Entwicklungen einer größeren Selbstständigkeit der Schulen und der daraus resultierenden stärkeren Verantwortung für die Qualitätsprüfung schulischer Arbeit durch die Schulen selbst und durch die Schulbehörden Rechnung. Mehrere europäische Länder, so z. B. die Niederlande, England und Schweden, haben bereits seit Jahren gute Erfahrungen mit der regelmäßigen Durchführung von internen und externen Evaluationen (oder Inspektionen) an ihren Schulen gewinnen können. Diese Überprüfungen stellen ein entscheidendes Instrument zur Bewertung der Qualität schulischer Arbeit dar. Evaluation und Inspektion von Prozessen und Ergebnissen der an den Schulen geleisteten Bildungs- und Erziehungsarbeit schaffen Transparenz, erhöhen die Vergleichbarkeit und tragen damit zugleich zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung bei.

 

Ab dem beginnenden Schuljahr 2004/2005 wird das Referat ”Evaluation/Schulinspektion” regelmäßig und systematisch z. B. durch die Auswertung der Schulstatistik, die Auswertung von Dokumenten, die Auswertung der Ergebnisse aus zentralen Leistungserhebungen oder aus Prüfungen und durch schriftliche Befragungen von Lehrkräften, Eltern und Schülern die Bildungs- und Erziehungsergebnisse aller Schulen des Landes Sachsen-Anhalt in den Blick nehmen und die erreichten Schülerbildungsleistungen, unter Berücksichtigung der vor Ort gegebenen besonderen Bedingungen, bewerten. Zugleich werden die Schulen zur Durchführung regelmäßiger schulinterner Überprüfungen aufgefordert, hierfür angeleitet und unterstützt (z. B. durch die Bereitstellung von Evaluationsinstrumenten).

 

Die internen und externen Evaluationen werden ergänzt durch analytische und spezielle Inspektionen vor Ort, wobei die analytische Inspektion in einem Rhythmus von ca. vier bis fünf Jahren an jeder Schule erfolgen wird. Die zwei- bis dreitägigen Besuche der analytischen Inspektion an den Schulen sollen unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse zu einer umfassenden Bewertung der an der Schule geleisteten Bildungs- und Erziehungsarbeit führen. Hierbei werden Untersuchungsmethoden wie Unterrichtsbesuche, Dokumentenanalysen und strukturierte Gespräche mit den Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zum Einsatz kommen. Jede Schule wird langfristig über die bevorstehende Inspektion und den geplanten Ablauf informiert.

 

Die Ergebnisse der Evaluationen und Schulinspektionen werden mit den schulfachlichen Referenten und dem Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung von Sachsen-AnhaIt (LISA) ausgewertet. Auf ihrer Grundlage müssen einerseits Schwerpunkte für die Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Umsetzung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages abgeleitet und entsprechende Angebote entwickelt bzw. bereit gestellt werden. Andererseits können Inhalte für den Abschluss von Zielvereinbarungen mit Schulen festgelegt werden.

 

Das Referat „Evaluation und Schulinspektion“ soll darüber hinaus das Kultusministerium in einer systematischen Bildungsberichterstattung über die Ergebnisse seiner Arbeit informieren. Diese Rückmeldungen wird das Kultusministerium bei künftigen Entscheidungen für die Steuerung des Bildungswesens in Sachsen-Anhalt berücksichtigen. 

 

Das schulinterne Evaluationsinstrument INIS

 

Im Rahmen eines von der Bertelsmann-Stiftung geförderten Projekts „Qualitätsentwicklung von Schulen auf der Basis internationaler Qualitätsvergleiche“ entwickelten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Schulpraxis aus acht Ländern gemeinsam ein Steuerungsinstrument, um Schulentwicklungsprozesse systematisch, effektiv und nachhaltig führen zu können. Um die Selbstevaluation von Schulen - als wichtigste Voraussetzung der Schulentwicklung - zu unterstützen, wurde seit 1997 in diesem internationalen Netzwerk ein Evaluationsinstrument INIS (Internationales Netzwerk Innovativer Schulsysteme) entwickelt und erprobt. Es soll den Schulen helfen, den erreichten Ist-Stand zu erkennen und auf dieser Grundlage den Schulentwicklungsprozess besser zu planen, zu managen und zu evaluieren. Um den ganzheitlichen Prozess schulischer Arbeit zu erfassen, wurden folgende fünf Qualitätsbereiche

 

-        Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages,

-        Lehren und Lernen,

-        Führung und Management,

-        Schulklima und Schulkultur,

-        Zufriedenheit von Schülern, Eltern und Lehrkräften)

 

festgeschrieben und entsprechende Indikatoren vereinbart. Die Indikatoren ermöglichen eine Überprüfung und Bewertung des jeweils erreichten Ist-Standes. Als Untersuchungsmethode wurden schriftliche Befragungen von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern vereinbart.

 

Die langjährigen internationalen Erfahrungen, die in diesem Projekt gewonnen werden konnten, ermöglichen eine problemlose Nutzung des Evaluationsinstruments an allen Schulen in Sachsen-Anhalt. Für die Schulen stehen hierfür ab 2005 entsprechende Handreichungen zur Verfügung. Alle interessierten Schulen können dieses Evaluationsinstrument für die schulinterne Evaluation nutzen. Die Auswertung wird für die Schulen kostenlos zentral durchgeführt. Die Schulen erhalten dann aufgrund der eingereichten Fragebögen eine Rückmeldung in Form eines Schulberichts. Die Schulberichte enthalten in einem ersten Überblick Auffälligkeiten hinsichtlich stark abweichender Bewertungen einzelner Indikatoren durch die unterschiedlichen in die Befragung einbezogenen Gruppen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler). Gleichzeitig erhält die Schule die jeweiligen Durchschnittswerte aller am Projekt beteiligten Schulen Sachsen-Anhalts.

 

Eine Ausschreibung zur Teilnahme am INIS-Projekt wird im Schuljahr 2004/05 erfolgen. In Dienstberatungen wird dann das Projekt (einschließlich Ablaufplan) allen interessierten Schulleiterinnen und Schulleitern vorgestellt. Die Schulen können sich auf der Basis eines Beschlusses der Gesamtkonferenz für die Teilnahme an diesem Projekt der schulinternen Evaluation bewerben. Ab Schuljahr 2005/06 sollen alle Schulen in Sachsen-Anhalt schulinterne Evaluationen auf der Grundlage von INIS durchführen und die Ergebnisse für ihre weitere Entwicklung nutzen.

 

Referatsgruppe 4

Planung und Verwaltung

bestehend aus den Referaten:

 

Unterrichtsversorgung, Datenerhebung, Schulentwicklungsplanung

 

1.         Sachgebiet Unterrichtsversorgung (UVS)

-        Planung der jährlichen Unterrichtsversorgung für alle Schulen des Amtsbereiches und der daraus resultierenden Personalmaßnahmen

-        Pflege der Daten zur Unterrichtsversorgung und Laufendhaltung

-        Absicherung der täglichen Unterrichtsversorgung über bestehende bzw. zu entwickelnde Kommunikationsstränge mit den zu betreuenden Schulen (Planerische Vorbereitung und Veranlassung der Personalmaßnahme)

2.         Sachgebiet Datenerhebung

-          Schuljahresanfangs- und Schuljahresendstatistik

-          Vorläufige Schülerzahlen, Lehrerstunden, Klassenbildung etc.

-        Unterrichtsversorgungsstatistik

-        Statistik über den Unterrichtsausfall

-        Erfassen von Prüfungsergebnissen Abschlussklassen (10./12. Klassen)

-        Statistiken nach Bedarf und Vorgabe

3.         Sachgebiet Schulentwicklungsplanung

-        Beratung von Schulträgern und Planungsträgem,

-        Schulbau/Schulbauförderung, Schulausstattung/-förderung,

-          Genehmigungsverfahren Schulentwicklungsplanung, Ausnahmegenehmigungen § 41 Schulgesetz LSA,

-        Schülertransport, Gastschulbeiträge -Rechtsaufsicht im Benehmen mit der Kommunalaufsicht § 83 Abs. 4 Schulgesetz LSA

 

Personal Haushalt, Schulrecht

 

-        Haushaltsangelegenheiten für Förderprogramme und Reisekosten

-        Bewirtschaftung von Lehrerpersonal- und Sachausgaben sowie Stellenplänen

-        Wahrnehmung personalrechtlicher Befugnisse für Lehrkräfte, Funktionsstelleninhaber und
pädagogische Mitarbeiter

-        Schulrecht

-        Vorverfahren, Gerichts- und sonstige juristische Angelegenheiten

-        Zusammenarbeit mit den Mitwirkungsgremien

 

 

 

 

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