Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 190/04
Magdeburg, den 13. August 2004
Olbertz: Neues Schuljahr 2004/05 im Zeichen
von Konsolidierung und Qualitätssicherung
„Nachdem an den Schulen Sachsen-Anhalts in
den vergangenen beiden Jahren tiefgreifende Veränderungen eingeleitet worden
sind, steht das neue Schuljahr im Zeichen der Konsolidierung und weiteren
Qualitätssicherung“. Dies sagte heute Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik
Olbertz bei der Pressekonferenz zum bevorstehenden Schuljahresbeginn 2004/05.
Insgesamt seien die Schulen auf das neue Schuljahr gut vorbereitet, wenn auch
die demografische Entwicklung erhebliches Kopfzerbrechen bereitet habe. Unter
diesen schwierigen Rahmenbedingungen habe die Schulaufsicht parallel zur
eigenen Umstrukturierung die Unterrichtsversorgung sicherstellen müssen. „In
beträchtlichem Umfang sind dabei auch Umsetzungen von Lehrerinnen und Lehren
notwendig geworden, die inzwischen bis auf wenige Ausnahmefälle verwirklicht
sind“, so der Kultusminister. Angesichts der zu lösenden Probleme seien trotz
enormer Anstrengungen hier und dort Reibungsverluste aufgetreten, für die er
alle Beteiligten um Verständnis bitte. „Insgesamt wird es einen guten Start in
das beginnende Schuljahr geben“, zeigte sich Olbertz zuversichtlich.
Im Einzelnen nannte der Minister für das neue
Schuljahr folgende Fakten:
Im Schuljahr 2004/05 werden ca. 320.600 Schülerinnen und Schüler die
öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie die
Ersatzschulen des Landes Sachsen-Anhalt besuchen.
Während in der
Grundschule die Schülerzahlen gegenüber dem Vorjahr um ca. 2.000 ansteigen,
nehmen in den weiterführenden Schulen die Schülerzahlen ab. In der
Sekundarschule ist die Gesamtschülerzahl gegenüber dem Schuljahr 2003/04 um ca.
17.500 gesunken. Neben der demografischen Entwicklung ist dies auch darin
begründet, dass die Schülerinnen und Schüler im 5. und 6. Schuljahrgang wieder
entweder die Sekundarschule oder das Gymnasium besuchen können.
Bezogen auf die
Gesamtschülerzahl im 5. Schuljahrgang an Sekundarschulen, Gymnasien und
Gesamtschulen beträgt der Anteil im Gymnasium derzeit 42,4 v.H., in der
Sekundarschule 51,4 v.H. und an den Gesamtschulen 6,2 v.H.. Im 6. Schuljahrgang
ergeben sich folgende Anteile: Gymnasium: 38,1 v.H., Sekundarschule: 57,5 v.H.,
Gesamtschulen: 4,4 v.H..
Der
voraussichtliche Tiefststand der Schülerzahlen an den allgemein bildenden
Schulen wird auch nach der aktuellen Schülerprognose des Kultusministeriums im
Schuljahr 2009/10 mit ca. 176.300 Schülerinnen und Schülern erreicht sein. (Im
Vergleich dazu: im Schuljahr 1995/96 waren es 390.210 Schülerinnen und Schüler)
Auch zum
neuen Schuljahr 2004/05 werden Schulschließungen und Schulzusammenlegungen
unumgänglich sein. Die Anzahl der allgemein bildenden Schulen wird sich von
1.208 im Schuljahr 2003/04 auf voraussichtlich 1.097 im Schuljahr 2004/05 verringern.
Die dramatischen Folgen der demografischen
Entwicklung (1990: 31.837 Geburten, 1994: 14.280 Geburten, 2002: 17.617
Geburten) müssen über die mittelfristige Schulentwicklungsplanung aufgefangen
werden. Als Träger der Schulentwicklungsplanung stehen die Landkreise und
kreisfreien Städte vor der Aufgabe, ein Schulnetz zu organisieren, das nach §
22 des Schulgesetzes ein regional ausgeglichenes sowie leistungsfähiges
Bildungsangebot vorhält. Daneben müssen diese Bildungsangebote für alle
Schülerinnen und Schüler in einer zumutbaren Schulwegzeit erreichbar bleiben.
Die Träger der Schulentwicklungsplanung haben
ihre mittelfristigen Schulentwicklungspläne zum 31. Dezember 2003 für den
Zeitraum der Schuljahre 2004/05 bis 2008/09 fortgeschrieben. Ausgehend von den
gegenwärtig verfügbaren Ergebnissen kann im Schuljahr 2008/09 von etwa 520
Grundschulen an 367 Standorten, von 173 Sekundarschulen an 119 Standorten und
von 61 Gymnasien an 50 Standorten ausgegangen werden. Damit wird das Schulnetz
der demografischen Entwicklung angepasst.
Daten zur Sekundarschule
Nach den
voraussichtlichen Schülerzahlen werden im 7. Schuljahrgang 24,7 v.H. aller
Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel eines Hauptschulabschlusses unterrichtet.
Im 8. Schuljahrgang sind es 24,5 v.H..
Während im
8. Schuljahrgang noch 82 v.H. der voraussichtlichen Klassen jeweils reine
Haupt- oder Realschulklassen sein werden, trifft das im 7. Schuljahrgang nur
noch für 74 v.H. der Klassen zu. Dies liegt darin begründet, dass der gesamte
7. Schuljahrgang noch ca. 10.500 Schülerinnen und Schüler zählt und somit die
Bildung von Hauptschulklassen mit der Mindestschülerzahl von 15 an nur 100 von
265 Sekundarschulstandorten möglich ist. In allen anderen Fällen werden in den
Realschulklassen für die von der KMK vorgesehenen Fächer eigene Lerngruppen für
das Ziel des Hauptschulabschlusses gebildet.
Eckdaten
der Schulstatistik
(einschließlich Schulen in freier
Trägerschaft)
Gesamtangaben
|
Schuljahr
|
Allgemein
bildende Schulen
|
Berufsbildende
Schulen
|
Gesamtzahl
|
|
2002/03
|
270.229
|
86.262
|
356.491
|
|
2003/04
|
250.436
|
87.905
|
338.341
|
|
voraussichtlich 2004/05
|
234.800
|
85.800
|
320.600
|
Schülerinnen und Schüler in der Grundschule
|
Schuljahr
|
Gesamtzahl
|
Erstklässler
|
Einschulung
|
|
2002/03
|
58.487
|
15.123
|
|
|
2003/04
|
58.774
|
16.305
|
23.08.2003
|
|
voraussichtlich 2004/05
|
60.900
|
16.618
|
21.08.2004
|
Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulformen
|
Schuljahr
|
Sekundarschule
|
Gymnasium
|
Gesamtschulen
Schulverbünde
|
|
2002/03
|
115.213
|
71.217
|
5.498
|
|
2003/04
|
93.670
|
73.493
|
5.551
|
|
voraussichtlich 2004/05
|
76.000
|
74.800
|
5.550
|
Schülerinnen und Schüler in
Ersatzschulen
An den 48 allgemein bildenden
Schulen in freier Trägerschaft (Ersatzschulen) werden im Schuljahr 2003/04
insgesamt 7.205 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Im Verlauf der letzten
10 Jahre ist diese Schülerzahl um mehr als das Doppelte gestiegen. Ihr Anteil
an der Gesamtschülerzahl des Landes beträgt gegenwärtig 2,9 v.H.. Im
Bundesdurchschnitt liegt der Anteil bei 6 v.H..
Etwa zwei Drittel (4.286) der
Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen besuchen ein Gymnasium, das sind fast
6 v.H. aller Gymnasiasten Sachsen-Anhalts.
Eine deutliche Zunahme ist bei
den Grundschulen zu verzeichnen. Gegenwärtig bestehen 31 Grundschulen in freier
Trägerschaft, 9 mehr als im Vorjahr. Sie werden von 1.643 Mädchen und Jungen
besucht. Ihr Anteil an der Gesamtschülerzahl aller Ersatzschulen erhöhte sich
damit innerhalb eines Jahres um 6 Prozentpunkte auf knapp 23 v.H..
An den Ersatzschulen werden mehr
Mädchen (3.721) unterrichtet als Jungen. Ihr Anteil ist mit fast 52 v.H.
deutlich höher als an öffentlichen Schulen (49 v.H.).
Die Ausländeranteile an
Ersatzschulen (1,2 v.H.) und an öffentlichen Schulen (1,6 v.H.) bezogen auf die
jeweilige Gesamtschülerzahl unterscheiden sich im laufenden Schuljahr nur geringfügig.
Der Anteil
der Schülerinnen und Schüler, die Ersatzschulen besuchen, ist in den letzten Jahren
kontinuierlich gestiegen:
2002/03: 2,5 v.H.
2003/04: 2,9 v.H.
2004/05 (vorauss.): 3,5 v.H.
Entwicklung der Schulstandorte
|
Schulform
|
Schulen 2002/03
(Quelle: Amtliche Statistik)
|
Schulen 2003/04
(Quelle: Amtliche Statistik)
|
Schulen 2004/05
(voraussichtlich)
|
|
Grundschule
|
636
|
620
|
590
|
|
Sekundarschule
|
395
|
339
|
267
|
|
Gymnasium
|
117
|
108
|
99
|
|
Gesamtschulen/Schulverbund
|
8
|
8
|
8
|
|
Freie Waldorfschulen
|
2
|
2
|
2
|
|
Sonderschulen
|
134
|
129
|
129
|
|
Zweiter Bildungsweg
|
2
|
2
|
2
|
|
Summe:
|
1.294
|
1.208
|
1.097
|
Daten zu allgemein bildenden Ersatzschulen
Genehmigungsverfahren
Allgemein bildende Schulen
Zum Schuljahr 2004/05 wurden für folgende Schulen
die Genehmigung zur Errichtung einer Ersatzschule erteilt:
|
Schule
|
Ort
|
|
Sekundarschule des Herrn P. Güssau
|
Stendal
|
|
Gymnasium des Vereins Ecole
|
Magdeburg,
später Barleben
|
|
Montessori- Grundschule des Vereins Freie
Montessori-Schule Schönebeck e. V.
|
Schönebeck
|
|
Grundschule der Privatschule Altmark gGmbH
|
Stendal
|
|
Montessori- Grundschule Weißenfels des
Fördervereins Montessori-Schule Weißenfels e. V.
|
Weißenfels
|
|
Evangelische
Grundschule Wittenberg des Trägervereins der Evangelischen Schule im
Kirchenkreis Wittenberg e. V.
|
Wittenberg
|
|
Evangelische
Grundschule Naumburg des Vereins Evangelisches Schulprojekt Burgenlandkreis
e. V.
|
Naumburg
|
Fünf Genehmigungsverfahren wurden nicht erfolgreich
abgeschlossen und mussten ablehnend beschieden werden. Vier Antragsteller haben
im Laufe des Verfahrens ihre Anträge für das Schuljahr 2004/05 zurückgezogen.
Anerkennungsverfahren
|
Schule
|
Ort
|
|
Montessori-Grundschule Weißenfels des
Fördervereins Montessori-Schule Weißenfels e. V.
|
Weißenfels
|
|
Evangelische
Grundschule Wittenberg des Trägervereins der Evangelischen Schule im
Kirchenkreis Wittenberg e. V.
|
Wittenberg
|
|
Evangelische
Grundschule Naumburg des Vereins Evangelisches Schulprojekt Burgenlandkreis
e. V.
|
Naumburg
|
Zwei Anträge auf vorzeitige Anerkennung mussten
abschlägig beschieden werden. Ein Anerkennungsverfahren ist noch nicht
abgeschlossen
Ein Verfahren auf Verleihung der Eigenschaft einer
anerkannten Ersatzschule ist noch nicht abgeschlossen.
Berufsbildende
Schulen
Folgende
Träger haben eine Zusicherung für den Beginn der Ausbildung ab dem Schuljahr
2004/05 erhalten:
Ersatzschulen
|
|
Wirtschaft
|
|
Privatschulen Altmark gGmbH Stendal
|
Berufsfachschule Wirtschaftsassistenz
Informationsverarbeitung
|
|
BBI –Akademie für Berufliche Bildung Halle
|
Berufsfachschule Wirtschaftsassistenz
Informationsverarbeitung
|
|
Institut Braune
|
Berufsfachschule -
Gestaltungstechnische Assistenz, Medien und Kommunikation
|
|
Bildungs- und Technologiezentrum
zu Thale und Aschersleben- Stiftung
|
Fachoberschule Technik
Schwerpunkt Metalltechnik
|
Ergänzungsschulen
|
|
Ergänzungsschule Vitalassistenz
|
|
|
Ergänzungsschule
Beauty und Wellness
|
Anerkennungsverfahren:
Folgende Ersatzschulen sind mit Wirkung vom
01.08.2004 anerkannt:
|
IFBE – Medizinisches Institut für berufsbezogene Weiterbildung
Schönebeck
|
Masseur und medizinischer Bademeister
|
|
Schulen Dr. W. Blindow Halle
|
Berufsfachschule
Wirtschaftsassistenz Informationsverarbeitung
|
|
Bildungszentrum Dessau
|
Berufsfachschule
Sozialassistenz
|
Lehrkräfte
an allgemein bildenden Schulen
Im
Schuljahr 2004/05 werden sich ca. 21.750 Lehrkräfte an allgemein bildenden
Schulen im Landesdienst befinden, das sind über 800 weniger gegenüber 2003/04.
Von den 21.750 Lehrkräften befinden sich ca. 1.750 in der Freistellungsphase
der Blockaltersteilzeit.
In
Vorbereitung des Schuljahres 2004/05 wurden umfangreiche Personalmaßnahmen veranlasst:
- 385 Rückversetzungen von
Grundschullehrkräften aus der Sekundarschule an eine Grundschule
- ca. 1.000 Abordnungen von der Sekundarschule an das
Gymnasium, darunter ca. 500 mit dem Ziel der Versetzung
- 85 Abordnungen bzw. Versetzungen
von der Sekundarschule an Sonderschulen
- 20 Abordnungen bzw. Versetzungen
von der Grundschule an Sonderschulen
- 75 Abordnungen von der
Sekundarschule an berufsbildende Schulen
- ca. 2.000 Versetzungen aufgrund
geschlossener oder fusionierter Schulen.
Zur
Abdeckung einer ausbildungsgerechten und regional ausgeglichenen
Unterrichtsversorgung werden weitere (ca. 1.700), größtenteils stundenweise
Abordnungen notwendig sein.
Darüber
hinaus gab es in begrenztem Umfang auch Neueinstellungen.
Für die allgemein
bildenden Schulen wurden 65 Stellen zur Besetzung mit
Lehramtsabsolventen ausgeschrieben. 39 Lehrkräfte werden am 16.08.2004 ihre
Ernennungsurkunden erhalten. Die weiteren Einstellungsverfahren werden in Kürze
abgeschlossen sein.
Von den 18
Lehrkräften in Mangelbereichen (Musik, Kunst, Englisch, Französisch), die seit
zwei Jahren befristet im Schuldienst tätig sind, konnten 10 Lehrkräfte in
unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden.
An den
berufsbildenden Schulen werden im Schuljahr 2004/05 2.990 Lehrkräfte im Landessdienst
beschäftigt sein, von denen 117 die Freistellungsphase der Blockaltersteilzeit
in Anspruch nehmen.
Zur Verbesserung
der Unterrichtsversorgung in den berufsbildenden Schulen wurde die Abordnung
von 70 bis 80 Lehrkräften aus der Sekundarschule an die berufsbildenden Schulen
vorgesehen. Bislang konnten 71 Maßnahmen vollzogen werden.
Zur Neueinstellung wurden 25 Stellen für
Theorielehrkräfte sowie 49 Stellen für FachpraxisLehrkräfte zur Besetzung
ausgeschrieben. Davon können auf Grund der Bewerbersituation 18 Stellen für
Theorie-Lehrkräfte und 47 Stellen für Fachpraxis-Lehrkräfte besetzt werden.
Schwerpunkte
der Lehrerfort- und -weiterbildung
Ein besonderer Schwerpunkt der Fort- und
Weiterbildung der Lehrkräfte ist die Qualifizierung von Grundschullehrerinnen
und- lehrer im Fach Englisch. 400 Lehrkräfte wurden bereits in regionalen und
landesweiten Weiterbildungskursen auf die Einführung des Faches Englisch an den
Grundschulen vorbereitet und ca. 350 werden bis zum Ende des Schuljahres
2004/05 noch hinzukommen.
Zur Erhöhung der Effizienz und der
Verbindlichkeit der landesweiten, regionalen und schulinternen Fortbildung
sowie der Weiterbildung wurde im Auftrag des Landtages eine Fort- und
Weiterbildungskonzeption erarbeitet. Ein wichtiges Anliegen der Konzeption
besteht darin, den Transfer der Fortbildungsergebnisse auf die unmittelbare
Unterrichtspraxis der Lehrkräfte und die Nachhaltigkeit der
Fortbildungsveranstaltungen zu verbessern. Vom Kultusministerium festgelegte
Schwerpunkte für vorgegebene Planungszeiträume sind die Grundlage für die
Gestaltung der Fortbildung. Neue Elemente der Fortbildung sind u. a. themengebundene
schulinterne Fortbildungen, die Gestaltung von Fortbildungsreihen mit festen
Teilnehmerkreisen und Intervallseminare sowie gegenseitige Unterrichtsbesuche
der Lehrkräfte und deren kollegiale Nachbereitung.
Der auf der Konzeption basierende Erlass
„Staatliche Fortbildung von Lehrkräften in Sachsen-Anhalt“ tritt am 1.8.2004 in
Kraft und enthält entsprechende Regelungen für die Umsetzung des
Fortbildungskonzepts.
Neues im bevorstehenden Schuljahr im
Überblick
Allgemein bildende Schulen:
· Das Unterrichtsfach Englisch
wird in der Grundschule ab dem
Schuljahr 2004/05 verpflichtend angeboten; im Schuljahr 2004/05 zunächst
in der Jahrgangsstufe 3 mit zwei Wochenstunden, ab dem Schuljahr 2005/06 dann
in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mit jeweils zwei Wochenstunden.
· Für die Grundschule werden gegenwärtig neue Lehrpläne nach einem
veränderten inhaltlichen und strukturellen Konzept erarbeitet. Das neue Lehrplankonzept
umfasst vor allem Leitideen und fächerübergreifende Themen. Es wurde den
Grundschulen in einem Grundsatzband als Entwurfsfassung für die weitere
Lehrplanarbeit vorgestellt und auch zur Diskussion ins Internet eingestellt.
Als erster Fachlehrplan ist der Lehrplan für den Englischunterricht erstellt
worden, der im Internet abrufbar ist. Damit gibt es eine Arbeitsgrundlage für
den Englischunterricht in der Grundschule. Zur Vermittlung von Englischkenntnissen
in der Grundschule wurden hierfür Lehrkräfte speziell qualifiziert.
· Im Februar 2004 ist der
novellierte Erlass „Aufnahme in die Grundschule“ in Kraft getreten. Mit dem
neuen Erlass wird der Beginn des Einschulungsverfahrens um mehr als ein halbes
Jahr vorverlegt. Das veränderte Einschulungsverfahren gewährleistet, dass sich
die Schule im Anfangsunterricht besser als bisher auf die Lernausgangslage und
die Entwicklungsbesonderheiten der Kinder einstellen kann.
· Die Schulen haben sich in diesem
Zeitraum umfassend über den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes zu informieren.
Dies setzt die intensive Zusammenarbeit mit den vorschulischen Einrichtungen
und den Eltern voraus. Bei Bedarf sollen Kinder im Übergangszeitraum eine
besondere Förderung erhalten. Der Erlass „Aufnahme in die Grundschule“ ist
erstmals im Schuljahr 2006/2007 anzuwenden. Der Übergang von der alten Regelung
zum neuen Verfahren umfasst den ungewöhnlich langen Zeitraum von zweieinhalb
Jahren. Dieser Übergangszeitraum wird den Grundschulen des Landes gewährt,
damit sie sich auf das neue Verfahren einstellen können. Zu den Aufgaben, die
dabei zu erfüllen sind, gehören u.a. die Qualifizierung der Lehrkräfte, die Abstimmung
mit allen am Übergangsprozess Beteiligten, wie den Gesundheitsämtern und den
Kindertagesstätten. Wichtige Aufgabe ist auch die Entwicklung von Konzepten für
den Anfangsunterricht, die den regionalen Bedingungen der einzelnen Schule Rechnung
tragen.
· In die Stundentafel der
sonstigen Sonderschulen wurde zum Schuljahr 2004/05 das Unterrichtsfach
Englisch in den Schuljahrgängen 3 und 4 aufgenommen. Da diese Sonderschulen
vorrangig nach den Rahmenrichtlinien der Grund- und Sekundarschule arbeiten,
gelten für den Englischunterricht die gleichen Regelungen wie für den
Grundschulbereich.
· Die Stundentafel der Schule für
Lernbehinderte wurde flexibilisiert, um den Schulen mehr Möglichkeiten zu
geben, auf Besonderheiten der Schülerschaft schulorganisatorisch einzugehen.
Insgesamt hat sich das Stundenvolumen nicht erhöht.
· Auch für die Schule für
Lernbehinderte gibt es ein erweitertes Angebot in der Fremdsprache. Englisch
kann für interessierte Schülerinnen und Schüler nunmehr ab dem 5. Schuljahrgang
als Begegnungsunterricht angeboten werden. Ab dem 7. Schuljahrgang ist Englisch
als fachorientierter Kurs für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die
beabsichtigen, nach erfolgreichem Besuch des 9. Schuljahrganges in eine
freiwillige 10. Klasse an der Schule für Lernbehinderte zu wechseln, um den
Hauptschulabschluss zu erwerben.
· Durch die Flexibilisierung der
Stundentafel der Schule für Lernbehinderte ist es den Schulen möglich, das
Angebot der berufsvorbereitenden Fächer zu erweitern und den Übergang in die
berufliche Bildung intensiver vorzubereiten.
· Im Schuljahr 2004/05 werden
einige Sonderschulen beginnen, ihr Konzept zur Entwicklung eines Förderzentrums
umzusetzen. Die Zustimmungen der betreffenden Schulträger liegen dazu vor. Mit
allen Schulträgern der Sonderschulen wurden Gespräche geführt, in denen das
Rahmenkonzept des Landes zur Entwicklung von Förderzentren erörtert und die
Zusammenarbeit mit den Schulträgern bei der Umsetzung abgestimmt wurde.
· Schwerpunkt in der
sonderpädagogischen Förderung wird weiterhin die sonderpädagogische
Qualifikation der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter an den Sonderschulen sein, um dauerhaft die Qualität der
sonderpädagogischen Förderung sichern zu können. Darüber hinaus muss es
Qualifikationsangebote für Lehrkräfte an den allgemeinen Schulen geben, die als
verbindliche Kooperationspartner den Sonderschulen bei der Entwicklung von
Förderzentren zur Seite stehen.
· In den Sekundarschulen beginnt im neuen Schuljahr die Evaluation der
derzeitig gültigen Rahmenrichtlinien. Die Erarbeitung neuer Rahmenrichtlinien
oder Lehrpläne beginnt dann im darauffolgenden Schuljahr.
· Die Schülerinnen und Schüler des
6. Schuljahrganges erhalten zum Schulhalbjahr eine Information über die
voraussichtliche Einstufung in den abschlussbezogenen Unterricht, die am Ende
des Schuljahres auf Grund der Leistungen erfolgen wird.
· Der 7. und 8. Schuljahrgang wird
abschlussbezogen in Haupt- und Realschulklassen oder in kombinierten Klassen
unterrichtet.
· Der erste Abschluss, mit dem man
ohne weitere Auflagen in das berufsbildende Schulwesen übergehen kann, ist der
Hauptschulabschluss, der am Ende des 9. Schuljahrganges erworben wird. Der
Hauptschulabschluss nach dem 10. Schuljahrgang entfällt.
· Der 10. Schuljahrgang wird
ausschließlich realschulabschlussbezogen unterrichtet. Die Abschlüsse werden
auf der Grundlage einer neuen Abschlussverordnung vergeben.
· Der jetzige 9. Schuljahrgang ist
der letzte, der auslaufend nach dem System der äußeren
Fachleistungsdifferenzierung unterrichtet wird.
· Das Schülerbetriebspraktikum
wird in die Schuljahrgänge 8 und 9 verlegt (bisher 9. und 10. Schuljahrgang).
Das heißt, auch Schülerinnen und Schüler, die einen Hauptschulabschluss
anstreben, können zwei Praktika absolvieren und der 10. Schuljahrgang wird
insbesondere mit Blick auf den Prüfungszeitraum entlastet.
· Sieben Sekundarschulen sind
Standorte für das Projekt „Produktives Lernen“. Schülerinnen und Schüler mit
einer schlechten Prognose für einen schulischen Abschluss lernen zwei Tage in
der Schule und sind an drei Tagen in ausgewählten Betrieben. Das Projekt soll
entsprechend dem Bedarf schrittweise ausgebaut werden.
· Zur Erhöhung der
Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Schulformen werden im 6.
Schuljahrgang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Klassenarbeiten
mit landeszentral gestellten Aufgaben geschrieben.
· Ab dem Schuljahr 2004/05 wird
auf Grund der Veränderung der Vollzeitschulpflicht bereits im 8. Schuljahrgang
das erste Praktikum durchgeführt. Um zu gewährleisten, dass alle Schülerinnen
und Schüler vor dem Abschluss der Sekundarstufe I zwei Praktika absolvieren,
besteht im Schuljahr 2004/05 die Notwendigkeit der Organisation der Praktika in
drei Schuljahrgängen. Das Schülerbetriebspraktikum findet in den Schuljahrgängen
8, 9 und 10 statt.
· In der KGS gelten für den
Sekundarschulzweig die Regelungen der Sekundarschule und für den Gymnasialzweig
die Regelungen des Gymnasiums.
· In den Schuljahrgängen 5 bis 8
und 10 des Sekundarschulzweiges gelten die neue Stundentafeln analog zur
Sekundarschule.
· Die gleiche Anpassung wurde in
den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasialzweiges vollzogen.
· In der IGS gilt die neue
Stundentafel in den Schuljahrgängen 5 bis 10 in Anpassung an die geänderten
Reglungen in Sekundarschule und Gymnasium.
· Die neue Einführungsphase der gymnasialen
Oberstufe wird an der IGS mit einem Gymnasialzweig im 10. Schuljahrgang und im
11. Schuljahrgang im 13-jährigen System eingerichtet.
· Zur Erhöhung der
Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Schulformen werden im 6.
Schuljahrgang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Klassenarbeiten
mit landeszentral gestellten Aufgaben geschrieben.
· In der ersten Hälfte der
Legislatur ist der gymnasiale Bildungsgang umfassend geändert worden
(Umsteuerung des Abiturs von 13 auf 12 Jahre, Beginn des Gymnasiums mit Klasse
5, neue Rahmenrichtlinien, neue Oberstufenverordnung). Das neue Schuljahr
2004/05 bringt für die Gymnasien keine weiteren Änderungen, sondern steht ganz
im Zeichen der Konsolidierung.
Schulformübergreifendes:
Im Schuljahr 2004/05 werden im 6.
Schuljahrgang erstmals landeszentrale Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch geschrieben
·
Die Fachgymnasien
erhalten neue Rahmenrichtlinien.
·
In Fortführung der
neugestalteten Einführungsphase ab Schuljahr 2003/04 greift nun auch in der
Qualifikationsphase der Fachgymnasien die neue Struktur.
·
Im Schuljahr 2004/05 wird
erstmalig die neue Qualifikationsphase in Kern-, Profil-, Pflicht-, Wahlpflicht-
und Wahlfächern organisiert.
·
Unterricht in der
Qualifikationsphase erfolgt in Kern- und Profilfächern vierstündig; in den
Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächern zweistündig und in Fremdsprachen
generell vierstündig (bisher in LK fünfstündig, in GK drei- oder zweistündig).
·
Schülerinnen und Schüler,
die ab 7. Schuljahrgang keinen durchgängigen Unterricht in einer zweiten
Fremdsprache erhalten haben, belegen die neu beginnende Fremdsprache im Umfang
von sechs Wochenstunden über die gesamte Qualifikationsphase.
· Verbindliche
schriftliche Prüfungsfächer sind: Deutsch, Fremdsprache, Mathematik sowie ein
fachrichtungsbezogenes Fach (bisher: 1. Leistungskurs Deutsch oder Fremdsprache
oder Mathematik oder Naturwissenschaft; 2. Leistungskurs fachrichtungsbezogenes
Fach; 3. Grundkurs fachrichtungsbezogenes Fach)
Neue Handreichungen für
Kfz-Mechatroniker/innen
· Für die Berufsschule wurden
Handreichungen für den Ausbildungsberuf
Kfz-Mechatroniker/Kfz-Mechatronikerin entwickelt, welche die Einbettung
des Lernfeldkonzepts in diesem Berufsfeld unterstützen.
Geänderte Rechtsgrundlagen im Schuljahr 2004/05
Erlass „Stärkung der Stellung der
Schulleiterinnen und Schulleiter“
Der Erlassentwurf dient der Herausarbeitung der Aufgaben unter Stärkung
der Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter. Insbesondere wird die Rolle
der Vorgesetzteneigenschaft sowie die Unterstützungsfunktion beschrieben und
die Verantwortung für ein offenes und kommunikatives Klima an der Schule unter
Einbindung aller Beteiligten bei der Entscheidungsfindung betont.
Der hohe Grad der Ausdifferenzierung im fachlichen Bereich, die
Arbeitsfülle im Leitungsbereich und die pädagogische Dimension in Schule
überhaupt verlangen Kooperation und Partizipation. Damit erfordert die
Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ein zielgerichtetes
Handein von Schulleitungen und Lehrkräften für die Übernahme von Verantwortung
für die unterschiedlichen Aufgaben.
Schwerpunkte
sind u.a.
-
Stärkung der
Anordnungsrechte der Schulleiter gegenüber Lehrkräften
- zur
Erteilung von Vertretungsunterricht und Mehrarbeit
- zur
Wahrnehmung anderer schulischer Aufgaben
- zur
Übernahme von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
- zur
Teilnahme an der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung, an staatlichen
Prüfungen usw.
-
Erweiterung der
Möglichkeiten zur Übertragung von Leitungsaufgaben auf den ständigen Vertreter
-
Sicherung der Bildungs-
und Erziehungsarbeit an der Schule unter Einbeziehung von Leistungserhebungen,
aktuellen Erkenntnissen der Fach- und Erziehungswissenschaften und unter
Beachtung der schulrechtlichen Vorgaben
-
Unterstützung und
Begleitung der Zusammenarbeit des Kollegiums mit den Erziehungsberechtigten und
den Schülerinnen und Schülern
-
regelmäßige und
sachgerechte Information der Erziehungsberechtigten über neue Entwicklungen in
der Schule
-
Sicherstellung einer
regelmäßigen Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler durch die
Lehrkräfte zur Stärkung von Lernfortschritten und Lernerfolgen
-
vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Schulbehörden sowie außerschulischen
Stellen
-
Unterstützung der
Lehrkräfte in ihren Bemühungen um einen qualitativ anspruchsvollen Unterricht
-
Initiierung und
Begleitung der Schulprogrammarbeit und Beförderung einer aufgeschlossenen
pädagogischen und fachlichen Diskussion im Kollegium der Schule
Zum 1. August 2004 wird der
Leistungsbewertungserlass geändert. Hierbei wird den zahlreichen, engagierten
Rückmeldungen aus den Schulen zur Verbesserung der Praktikabilität Rechnung
getragen. Die bisherigen pädagogischen Intentionen der Leistungsbewertung werden
beibehalten.
Im Einzelnen:
1. Neu eingeführt wird die
Möglichkeit schulintern einheitlicher oder im konkreten Einzelfall gebotener
abweichender Gewichtungen einstündiger Klassenarbeiten sowie abweichender
Bearbeitungszeiten von Klassenarbeiten. Die Schulen erhalten damit die
Möglichkeit, durch entsprechende Beschlüsse der Fachkonferenzen und mit
Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters fachlich oder im Einzelfall
gebotenen Schwerpunkten und Besonderheiten vor Ort Rechnung zu tragen. Der
Ausrichtung der modernen Fremdsprachen auf vorrangig mündliche Kommunikation
wird dabei künftig bereits mit einer Begrenzung der Einzelklassenarbeit auf 20
v.H. und mithin der Klassenarbeiten insgesamt auf maximal 40 v.h. der Gesamtnote
Rechnung getragen.
2. Zur Reduzierung des
Verwaltungsaufwandes wird künftig auf die generelle Vorlage repräsentativer
Klassenarbeiten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter verzichtet. Das Einsichts-
und Überprüfungsrecht der Schulleiterin oder des Schulleiters bleibt davon
unberührt. Es wird auch klargestellt, dass eine Vorlage der Unterlagen zur
Klassenarbeit nur auf besondere Anforderung der Schulleiterin oder des
Schulleiters noch vor Ausgabe der Arbeiten an die Schülerinnen und Schüler
erfolgt. Über den erforderlichen Umfang und den Zeitpunkt der Vorlage
entscheidet also die Schulleiterin oder der Schulleiter.
3. Auch künftig werden auf
Zeugnissen nur die Note des ersten Halbjahres und zum Schuljahresende die
Jahresnote ausgewiesen. Die Bewertung für das zweite Halbjahr wird nicht im Zeugnis
ausgewiesen, sie fließt in die Jahresnote ein. Mit den Änderungen zur Bildung
der Halbjahres- und Jahresnote entfällt aber die bisher schon in den
Zwischenschritten der Bildung der Halbjahres- und Jahresnoten vorgesehene
Bildung ganzer Noten. Sowohl hinsichtlich der Teilbewertung für
unterrichtsbegleitende Bewertung bei der Bildung der Halbjahresnote, als auch
hinsichtlich der separat zu erfassenden Halbjahresleistungen bei der Bildung
der Jahresnote können Notentendenzen damit stärker berücksichtigt werden.
4. Die Erstellung einer
Zeugnisbeurteilung über das Lern- und Sozialverhalten erfolgt außer in
Grundschulen künftig nur noch zum Halbjahr. Halbjahreszeugnisse dienen der
Zwischeninformation. Sie haben keine versetzungsrelevante Bedeutung, sondern
ermöglichen den Schülerinnen, Schülern und deren Erziehungsberechtigten eine
Zwischenbilanz und fördern so erhöhtes Engagement noch im laufenden Schuljahr.
Dies ist daher auch der geeignete Zeitpunkt für hilfreiche verbale Hinweise und
Beurteilungen. Mit der Beschränkung auf das Halbjahr wird der Aufwand halbiert.
Organisatorische Erleichterungen
ergeben sich auch durch die Zuweisung der Verantwortlichkeit für die Erstellung
der Zeugnisbeurteilung an die Klassenleiterinnen und Klassenleiter, da es
dadurch künftig keiner formalen Beschlussfassung einer Konferenz mehr bedarf.
Den unterrichtenden Lehrkräften wird jedoch Gelegenheit eingeräumt, sich im
Interesse des Aussagegehaltes der Texte und damit der Unterstützung der
Entwicklung der Schülerinnen und Schüler einzubringen.
Die Verschiedenheit der
Bildungsgänge in Bezug auf Ausrichtung, Anspruch und Stundentafel sowie die
Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges, aber auch die Ausgestaltung des 10.
Schuljahrganges als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium,
führten zu aufwachsend höheren Ansprüchen bei einem Wechsel in das Gymnasium.
In der
Übergangsverordnung sind innerhalb der Sekundarstufe I, wie bisher, Übergänge
zum Gymnasium zum Beginn der Schuljahrgänge 5, 7 und 9 sowie nach 10 (gesondert
in der Abschlussverordnung geregelt) jeweils zum Schuljahresbeginn zulässig.
Die Ansprüche steigern sich, sind aber leistbar und geboten, um tatsächlich
erfolgreich mitarbeiten zu können. Sie umfassen zunehmend die Fächer, die in
der Oberstufe Kern- und Profilfächer sind. Die Wechseloption ist damit in
zweijährigem Rhythmus zugelassen.
Ein Wechsel
vom Gymnasium zur Sekundarschule ist jeweils zum Schuljahresbeginn, im
Ausnahmefall zum Schulhalbjahr möglich.
Im 10.
Schuljahr kann der Wechsel statt zum Halbjahr nur zum 1. Dezember erfolgen. Damit
bleibt ein Quartal, um zu der Entscheidung zu finden, aber auch hinreichend
Zeit, sich auf die Prüfungen an der Sekundarschule vorzubereiten.
Hinsichtlich der
Schullaufbahnempfehlung aus der Grundschule wurden die Normative nicht
geändert.
Begründete
Einzelfallentscheidungen sind weiterhin zu jedem Zeitpunkt möglich und wurden
vom Kultusministerium an das Landesverwaltungsamt abgegeben.
Eine explizite Bindungswirkung
der Verordnung für freie Träger wurde unter Respektierung der
Privatschulfreiheit nicht vorgesehen. Geregelt sind mithin nur die Übergangsbedingungen
an öffentlichen Schulen. Freie Schulen haben jedoch die Anerkennungsvoraussetzungen
für die Abschlüsse zu sichern.
1. an der
Grundschule
Künftig muss die Note 5 in einem
Kernfach ausgeglichen werden. Nur in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach
kann sie weiterhin ohne Ausgleich bleiben.
(Kernfächer:
Deutsch, Mathematik)
2. am
Gymnasium
Künftig muss am Gymnasium jede
Note 5 ausgeglichen werden. Eine Versetzung ohne Ausgleich findet damit
generell nicht mehr statt.
3. an der Sekundarschule
Künftig muss die Note 5 in einem
Kernfach generell ausgeglichen werden. Nur in einem sonstigen
versetzungsrelevanten Fach kann sie weiterhin ohne Ausgleich bleiben. Sobald
die Note 5 zweifach auftritt, müssen künftig auch in den Schuljahrgängen 5 und
6 beide Fünfen ausgeglichen werden.
Künftig kann in dem Unterricht,
der auf den Realschulabschluss vorbereitet, mit der Note 6 nicht versetzt
werden. In diesem Fall ist für die Note 6 auch kein Ausgleich möglich. Nur im
auf den Hauptschulabschluss vorbereitenden Unterricht kann weiterhin mit Note 6
in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach mit Ausgleich versetzt werden.
(Kernfächer: Deutsch, Mathematik und Englisch)
Mit der Unterzeichnung der
Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Zukunft
Bildung und Betreuung“ verbanden Bund und Länder die gemeinsame Erwartung, eine
moderne Infrastruktur im Ganztagsschulbereich bundesweit zu etablieren, d.h.
eine Schule, die auf die Interessen und Voraussetzungen des einzelnen Kindes
eingeht, die Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit erzieht und Freude
am Lernen und an Leistung vermittelt.
Die Ganztagsschulentwicklung begann im Land
Sachsen-Anhalt bereits Anfang der neunziger Jahre. Seit dem Schuljahr 1997/98
erhöhte sich die Anzahl der Ganztagsschulen, die grundsätzlich aus Initiativen
der Schulen entstanden, kontinuierlich. Der Schwerpunkt der Ganztagsschulentwicklung
lag in der Sekundarstufe I, insbesondere in der Schulform Sekundarschule. Im
Schuljahr 2003/04 bestanden 42 Ganztagsschulen mit insgesamt 16.560 Ganztagsplätzen.
Sachsen-Anhalt hat die landesspezifischen
Regelungen zur Umsetzung des Sonderprogramms des Bundes Investitionsprogramm
"Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007 (IZBB) am 04.09.2003 mit
Wirkung vom 01.01.2003 in Kraft gesetzt. Zum einheitlichen Antragstermin 31.01.2004 wurden insgesamt
208 Anträge kommunaler und freier Schulträger mit einem Investitionsvolumen von
ca. 420 Mio. Euro eingereicht. Weitere 7 Anträge (davon 4 für bereits
bestehende bzw. nach dem Ganztagsprinzip arbeitende Schulen und 3 für neue Ganztagsschulen)
mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 31,99 Mio. Euro wurden aus dem Bereich
der Landesschulen gestellt.
Ganztagsschulen sollen Lern-, Erfahrungs- und
Lebensort sein und sich ihrem Umfeld öffnen. Ihr pädagogischer Auftrag wird vom
Unterricht definiert und muss sich entsprechend in der pädagogischen Konzeption
für den Ganztagsbetrieb widerspiegeln. Die Abstimmung der inhaltlichen
Schwerpunkte des Unterrichtes und der Ganztagsangebote und die enge Kooperation
aller Beteiligten ist zu sichern. Das Organisationsmodell und die inhaltliche
Ausgestaltung der einzelnen Schule richten sich nach den regionalen
Gegebenheiten und dem konkreten Bedarf.
Ziel der Umsetzung des Investitionsprogramms
in Sachsen-Anhalt war es nicht, möglichst viele Projekte nach dem
„Gießkannenprinzip“ zu fördern, sondern qualitativ hochwertige Konzepte zur
Ganztagsbetreuung zu unterstützen. Dieser Prämisse folgend wurde ein Wettbewerbsverfahren
durchgeführt. Ausgehend von 42 bestehenden Ganztagsschulen wurde im Rahmen des
Programms eine Verdoppelung der Anzahl der Ganztagsschulen angestrebt. Förderschwerpunkte
sind in Sachsen-Anhalt die Sekundarschulen sowie Grundschulen in Kooperation mit
verschiedenen Formen der Hortbetreuung. Den Schülerinnen und Schülern sind
differenzierte Lernangebote sowie Förderangebote im Hinblick auf Schwächen und
Begabungen zu eröffnen. Dies kann eine sozialpädagogische Betreuung
einschließen. Zur Stärkung der kommunalen Planungsträger wurde die Erörterung
und die Koordinierung der regionalen Vorhaben weitgehend in die eigene
Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte gelegt. Dies erwies sich
auch darum als sinnvoll, weil sie wesentlich den schwierigen Prozess der
Schulentwicklungsplanung (Halbierung der Schülerzahlen und demzufolge Schließung
von Schulstandorten) zu steuern haben. Die Landkreise und kreisfreien Städte
haben Prioritätenlisten erstellt, um ihre Intentionen für die Einrichtung von
Ganztagsschulen zu verdeutlichen. Termin für die Vorlage der Anträge war der
31.01.2004. Zuvor hatte das Kultusministerium die Schulträger in Fragen der
Antragstellung mit gezielten Beratungsangeboten unterstützt und einen
Orientierungsrahmen für die Erstellung der pädagogische Konzepte veröffentlicht.
Die schulfachliche Bewertung der pädagogischen Konzepte und die Prüfung der Antragsunterlagen
erfolgten durch eine Arbeitsgruppe des Kultusministeriums auf der Grundlage
einheitlicher und damit weitgehend vergleichbarer Kriterien. Bei der Auswahl
für die Landesprioritätenliste wurde neben der Qualität der pädagogischen
Konzepte auch die Prioritätensetzung der Landkreise und kreisfreien Städte
berücksichtigt. Auf Grund der begrenzt verfügbaren Bundesmittel waren Kürzungen
der beantragten Fördersummen dabei unumgänglich, aber angesichts des jeweiligen
Bauplanungsstandes auch vertretbar. Im Ergebnis wurden Förderhöhen erreicht,
die an den ausgewählten Schulen eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung
ermöglichen.
Die Landesprioritätenliste enthält insgesamt
63 Investitionsprojekte mit 67 beteiligten Schulen in allen Landkreisen und
kreisfreien Städten. Damit verdoppelt sich in den kommenden Jahren die Anzahl
der Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt auf 85 Schulen. Am Ende des Programmzeitraumes
werden dann voraussichtlich landesweit ca. 26.000 Ganztagsplätze zur Verfügung
stehen, im Sekundarbereich I werden ein Drittel der Schulen als Ganztagsschulen
arbeiten. Damit bindet das Land Sachsen- Anhalt bereits zu diesem Zeitpunkt
vollständig alle dem Land nach der Verwaltungsvereinbarung zugewiesenen IZBB-
Mittel. Darüber hinaus ist an dieser Stelle ausdrücklich hervorzuheben, dass
zahlreiche weitere Schulen, durchaus ansprechende und anerkennenswerte Projekte
beantragt haben. Diesen musste auf Grund der begrenzten Investitionsmittel zunächst
eine Absage erteilt werden.
Übersicht: Anzahl
geförderter Projekte/geförderter GT-Plätze differenziert nach Trägerschaft und
bestehenden/neuen Ganztagsschulen
|
Trägerschaft
|
bestehende GT-Schulen
|
neue GT-Schulen
|
|
Projekte
|
GT-Plätze
|
Projekte
|
GT-Plätze
|
|
Land
|
2
|
886
|
3
|
874
|
|
Freie Träger
|
0
|
0
|
8
|
1.266
|
|
Kommunale Träger
|
15
|
6.608
|
32
|
8.813
|
|
Summe:
|
17
|
7.494
|
43
|
10.953
|
Am 4.12.2003 beschloss die
Kultusministerkonferenz (KMK) die Bildungsstandards im Fach Deutsch, im Fach
Mathematik und in der ersten Fremdsprache für den Mittleren Bildungsabschluss
und vereinbarte, diese Bildungsstandards – beginnend mit dem Schuljahr 2004/05
– in den Bundesländern zu implementieren und sie ab 2006 länderübergreifend zu
überprüfen.
Mit den vorliegenden Bildungsstandards auf
nationaler Ebene wurde ein Maßstab zur individuellen Förderung sowie zur
Vergleichbarkeit von Ergebnissen unterrichtlicher Bildungsarbeit geschaffen.
Die Bildungsstandards formulieren fachliche und fachübergreifende Basisqualifikationen,
die für die weitere schulische und berufliche Ausbildung von Bedeutung sind und
die anschlussfähiges Lernen ermöglichen. Die Standards verpflichten die Schulen
einerseits zu mehr Rechenschaftslegung ihrer Ergebnisse, sie ermöglichen
andererseits aber auch mehr Eigenverantwortung der Schulen, denn
Bildungsstandards standardisieren nicht den Prozess der Bildung, das heißt das
Lehren und Lernen; sie definieren hingegen eine normative Erwartung, die
erreicht werden soll.
Zur Unterstützung der Implementierung der
Bildungsstandards sind in Sachsen-Anhalt gezielte Fortbildungsmaßnahmen (gem.
RdErl des MK vom 15.3.04 – s. Anlage) geplant. Darüber hinaus wurde von
erfahrenen Schulpraktikern unter Leitung des Landesinstitut
für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung (LISA) ein Pool niveaubestimmender
Aufgaben für folgende Fächer und Jahrgangsstufen entwickelt:
Deutsch und Mathematik, Jahrgangsstufe 2
Deutsch und Mathematik, Jahrgangsstufe 4
Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften,
Englisch, Jahrgangsstufe 6
Deutsch, Mathematik, Englisch, Jahrgangsstufe
8
Die niveaubestimmenden Aufgaben für die
Jahrgangsstufen 2, 4, 6 stehen den Lehrkräften bereits auf dem
Landesbildungsserver zur Verfügung. Die Aufgaben für die Jahrgangsstufe 8
werden zu Beginn des Schuljahres auch auf dem Landesbildungsserver
veröffentlicht.
Die niveaubestimmenden Aufgaben erfüllen eine
Vermittlerfunktion zwischen den Bildungsstandards der Jahrgangsstufe 10 und den
konkreten Anforderungen in unterschiedlichen Schuljahrgängen. Bei der
Erarbeitung der niveaubestimmden Aufgaben ist dem Aspekt der Orientierung auf
das durch die Bildungsstandards beschriebene Niveau hinreichend Rechnung
getragen worden.
Weitere Aktivitäten der Implementierung der
Bildungsstandards:
-
Die Schulen sind aufgefordert, zu Beginn des
Schuljahres die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern über Ziele und
Inhalte der Bildungsstandards hinreichend zu informieren.
-
In der regionalen und schulinternen Fortbildung,
aber auch in der Lehrerausbildung sind didaktisch-methodische Vorgehensweisen
zur Implementierung der Bildungsstandards zu thematisieren.
-
Schulinterne und
landesweite Leistungserhebungen orientieren sich an den Bildungsstandards.
Kurs „Lernmethoden“ an Gymnasien
Der Kurs „Lernmethoden“ wurde mit dem
Schuljahr 2003/2004 verbindlich im
Schuljahrgang 5 der Gymnasien des Landes Sachsen-Anhalt mit einer Wochenstunde
eingeführt. Im Schuljahr 2004/2005 wird der Kurs erstmals im Schuljahrgang 6
unterrichtet.
Die Implementierung des Kurses „Lernmethoden“
wird durch einen Landesschulversuch begleitet. Dieser umfasst den Zeitraum von
August 2003 bis Juli 2006. Im Ergebnis des Landesschulversuchs wird eine
Handreichung für die Gestaltung des Unterrichts im Kurs „Lernmethoden“ erstellt und veröffentlicht.
Damit die
schulpraktischen Erfahrungen des Schulversuchs unmittelbar in alle Gymnasien
des Landes transferiert werden, finden
auch im Schuljahr 2004/2005 Fortbildungssequenzen landesweit und regional
statt. Als Referentinnen und Referenten agieren die Mitglieder der
Projektgruppe und Lehrkräfte aus den am Versuch unmittelbar beteiligten Schulen.
Auch im Schuljahr 2004/2005 wird sich
Sachsen-Anhalt mit Modellvorhaben an mehreren Programmen der BLK
(Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung) beteiligen
und eigene Landesschulversuche durchführen. Aus der Vielzahl der Vorhaben soll
insbesondere auf zwei Projekte hingewiesen werden.
Mit Programmstart zum 1. August 2004 wird
eine Erweiterung des Programms der BLK zur Steigerung der Effizienz des
mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts (SINUS) auf Grundschulen
erfolgen. An diesem Vorhaben, das eine Laufzeit von 5 Jahren hat, wird sich das
Land Sachsen-Anhalt mit zwei Schulsets beteiligen, wobei nach Beginn mit fünf
Grundschulen pro Set eine Erweiterung jedes Sets auf sieben Grundschulen und
zwei Schulen der Sekundarstufe I erfolgen soll. Die Projektleitung für das
Vorhaben hat das LISA übernommen. Die Teilnahme an diesem Programm ermöglicht
einerseits, Ansätze einer schulnahen, problembezogenen kooperativen
Unterrichtsentwicklung zu entwickeln und zu erproben. Hierzu sollen im Rahmen
des Transferprojekts insbesondere Handreichungen, Materialien, Fortbildungskonzepte
und Kooperationsstrukturen entstehen. Andererseits befördert das Programm die
Maßnahmen in Sachsen-Anhalt zur Verbesserung der Grundschulbildung und der
Professionalität der Lehrkräfte. Die im Programm bearbeiteten Schwerpunkte
unterstützen in Sachsen-Anhalt die Erarbeitung der neuen Rahmenrichtlinien und
deren Folgematerialien (z. B. didaktische Hilfen) für die Grundschulen,
insbesondere für Mathematik und den Sachunterricht. Damit wird die Nachhaltigkeit
der im Modellvorhaben erzielten Ergebnisse gesichert.
Zum 1. September 2003 begann
unter Beteiligung von sieben Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen) das Verbundprojekt
„Sprachenlehren und -lernen als Kontinuum: Schulpraktische Strategien zur Überbrückung
von Schnittstellen im Bildungssystem“ mit einer Laufzeit von drei Jahren. Das
Projekt zielt auf eine Verbesserung des Fremdsprachenlernens beim Übergang von
der Grundschule in den Sekundarbereich ab und steht im engen Zusammenhang mit
den bundesweiten Vorhaben zum „frühen Fremdsprachenunterricht“. Es sollen
Ergebnisse erzielt werden, auf deren Grundlage eine Weiterentwicklung des
Fremdsprachenlernens an der Schnittstelle zum Sekundarbereich erfolgen kann. Da
auch in Sachsen-Anhalt der flächendeckende Fremdsprachenbeginn an den
Grundschulen zum Schuljahr 2004/05 beginnen wird, erfolgt zeitgleich die Beteiligung
an diesem Verbundprojekt mit einem Schulset (drei Grundschulen, zwei
Sekundarschulen, ein Gymnasium). Dabei sollen im Mittelpunkt des
Landesvorhabens folgende Schwerpunkte stehen:
-
Beobachtung und Beschreibung der
„Übergangsproblematik“ am Beispiel der Kinder, die mit Kenntnissen aus dem
Begegnungsunterricht der Grundschule in die weiterführende Schule kommen.
-
Gegenseitiges Kennenlernen der in der jeweiligen
Schulform dominierenden Lehr- und Lernstrategien.
-
Anpassung der RRL Englisch der Sekundarstufe I an
das Endniveau des Lehrplanes der Grundschule. (Bei der Umsetzung dieser in
Sachsen-Anhalt aktuellen Aufgabe können die Erfahrungen anderer Länder aus dem
Verbundprojekt sehr nützlich sein!)
-
Erarbeitung von Unterstützungsmaterial für die
Lehrkräfte der weiterführenden Schule.
Die Ergebnisse des Vorhabens können die
landesweite Einführung des Fremdsprachenbeginns in den Grundschulen des Landes
Sachsen-Anhalt und die Lösung der Schnittstellenproblematik positiv befördern.
Im Schuljahr 2004/05 werden 25
Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten aus Frankreich, Großbritannien,
USA, Kanada, Russland, Spanien und Italien an Sekundarschulen, Gymnasien und
berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt eingesetzt. Sie unterstützen die
Lehrkräfte als sogenannte „native speaker“ (Muttersprachler) bei der Gestaltung
des Fremdsprachenunterrichts sowie in der Landeskunde ihres Herkunftslandes in
Unterrichtsfächern wie Geografie, Sozialkunde, Religion, Literatur. Damit wird
ein Beitrag geleistet, die Qualität der Vermittlung fremdsprachlicher Bildung
zu verbessern, den Fremdsprachenunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler
lebensverbundener, motivations- und erlebnisreicher zu gestalten und den Lehr‑
und Lernprozess durch den Einsatz authentischer Sprachvorbilder zu bereichern.
Erfahrungsgemäß gestalten engagierte Assistentinnen und Assistenten je nach
Fähigkeit und Interesse auch Arbeitsgemeinschaften, Elternveranstaltungen und
andere schulische Aktivitäten.
Von 1991 bis zum Schuljahr 2003/04 waren an
Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen und berufsbildenden Schulen insgesamt
etwa 320 ausländische Fremdsprachenassistentinnen und ‑assistenten in
Sachsen‑Anhalt tätig. Sie werden aus Landesmitteln, aus Mitteln des
Auswärtigen Amtes oder durch ein Stipendium der Fulbright‑Kommission
finanziert.
Derzeit pflegen 185 Schulen in Sachsen Anhalt
internationale Schulpartnerschaften, mit Schulen aus 33 Ländern weltweit. Die
meisten Partnerschaften bestehen zu
Frankreich, Polen Großbritannien, Italien und Tschechien. Zahlreiche
Schulen organisieren regelmäßige Schülerbegegnungen im Rahmen der z.T.
langjährigen Partnerschaften.
Eine spezielle Form der
Projektarbeit im Rahmen von Schulpartnerschaften bietet das europäische Bildungsprogramm
SOKRATES/COMENIUS. Im Schuljahr 2004/05 werden 35 Schulen aller Schulformen an
einem COMENIUS-Projekt mit mindesten zwei weiteren europäischen Partnerschulen
zusammenarbeiten. Sie nutzen damit die Möglichkeit, interkulturelle Bildung mit
fächerübergreifender Unterrichtsarbeit zu verbinden und realisieren in
besonderer Weise den Bildungsauftrag des Schulgesetzes zur Erziehung zu
„Toleranz gegenüber kultureller Vielfalt und zur Völkerverständigung“. Mit
der Erweiterung der Europäischen Union wurden tendenziell mehr Anträge mit osteuropäischen
Partnern registriert.
Mit der EU-Erweiterung wurde 2004 ein
weiterer entscheidender Schritt zur Einigung des europäischen Kontinents
vollzogen. Damit stehen europäische Bildungsprogramme Kindern und Jugendlichen
in über 30 Ländern offen. Sprachkenntnisse und internationale Erfahrungen
können den weiteren Lebensweg junger Menschen maßgeblich beeinflussen.
In Sachsen-Anhalt leisten die Europaschulen
mit ihrer unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Arbeit einen besonderen
Beitrag zum weiteren Zusammenwachsen Europas. Das
Landesnetz umfasst derzeit 16 Schulen (zwei Grundschulen, zwei Sekundarschulen,
neun Gymnasien und drei berufsbildende Schulen, Anlage 1).
Schwerpunkte im Schuljahr 2004/05 sind u.a.:
·
Aufruf an alle Schulen Sachsen-Anhalts zur
Beteiligung an der Europawoche 2005
·
Anerkennung zweier z. Zt. im Netz mitarbeitender
Sekundarschulen als "Anerkannte sachsen-anhaltische Schulen mit
europäischem Profil" zum 3.10.2004 (SKS „Carl v. Clausewitz“ Burg) bzw. im
Rahmen des Europatages 2005 (SKS „Am Gröpertor“ Halberstadt).
Europaschulen
|
1.
|
Gymnasium Stephaneum
Aschersleben
- Europaschule -
Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 6
06449 Aschersleben
|
Tel.: 03473 3736 od./3134
Fax: 03473/914337
e-mail: Stephaneum@t-online.de
|
|
2.
|
Europaschule Berufsbildende Schulen des Bördekreises
Burgbreite 2-3
39387 Oschersleben
|
Tel.: 03949/921670
Fax: 03949/921680
e-mail: BbS.Boe-Euroschule@t-online.de
|
|
3.
|
Grundschule “Westerhüsen”
- Europaschule -
Zackmünder Straße 1
39122 Magdeburg
|
Tel.: 0391/404 6050
Fax: 0391/404 6050
e-mail: GS-Westerhüsen@t-online.de
|
|
4.
|
Grundschule “Gebrüder Alstein”
- Europaschule -
Rottmeisterstraße 57
39340 Haldensleben
|
Tel.: 03904/2690
Fax: 03904/2690
e-mail: GSGebr.Alstein@t-online.de
|
|
5.
|
“Europaschule” Gymnasium Gommern
Magdeburger Straße 26
39245 Gommern
|
Tel.: 039200/66780
|
|
6.
|
Humboldt-Gymnasium
- Europaschule -
Nachtweide 68
39124 Magdeburg
|
Tel.: 0391/252 7535
Fax: 0391/2899361
|
|
7.
|
Berufsbildende Schulen IV Magdeburg
- Europaschule -
Albert-Vater-Str. 90
39108 Magdeburg
|
Tel.: 0391/726 7011
Fax: 0391/726 7060
e-mail: bbs4md@t-online.de
|
|
8.
|
Sekundarschule "August Bebel"
- Europaschule -
Am Thie 1
38889 Blankenburg
|
Tel.: 03944 2690
Fax: 03944 350008
e-mail: abs.bl@t-online.de
|
|
9.
|
Gymnasium "Richard von Weizsäcker"
- Europaschule -
Erich-Weinert-Straße 34
06502 Thale
|
Tel.: 03947/5368
Fax: 03947/5477
e-mail: Gymn-Weiz-Thale@t-online.de
|
|
10.
|
Latina “August-Herrmann Francke”
- Europaschule -
Franckeplatz 1, Haus 43
06110 Halle/Saale
|
Tel.: 0345/5021 34 od.
/2021255
Fax: 0345/2021256
e-mail: bergerr@latina.Schule.uni-halle.de
|
|
11.
|
Torgymnasium Halle
- Europaschule -
Torstraße 13/14
06110 Halle/Saale
|
Tel.: 0345/2900403
Fax: 0345/2900403
e-mail: mail@torgymnasium
.de
|
|
12.
|
Paulus-Sekundarschule
- Europaschule -
Schleiermacher Str. 305
06114 Halle
|
Tel.: 0345/5233824
Fax: 0345/5233908
e-mail: paulusschule-halle@t-online.de
|
|
13.
|
Martin-Luther-Gymnasium
- Europaschule -
Straße der Völkerfreundschaft 130
06886 Lutherstadt-Wittenberg
|
Tel.: 03491/877780
Fax: 03491/877789
e-mail: MLG-Wittenberg@-online.de
|
|
14.
|
Walter-Rathenau-Gymnasium
- Europaschule -
Binnengärtnerstraße 17
06749 Bitterfeld
|
Tel.: 03493/23679
Fax: 03493/22671
e-mail: gym.btf.@t-online.de
|
|
15.
|
Berufsbildende Schulen Wittenberg
-Europaschule-
Mittelfeld 50
06886 Wittenberg
|
Tel.: 03491-42050
Fax.: 03491-420577
e-mail: Wittenberg.BbS@t-online.de
|
|
16.
|
Walter-Gropius-Gymnasium
Peterholzstr. 58
06849 Dessau
|
Tel.: 0340-8504310
Fax: 0340-8504312
e-mail: wggdessau@t-online.de
|
·
i. V.
- in Vorbereitung (2002-2004)
UNESCO-Projektschulen unterstützen aktiv das
Ziel der UNESCO - die Erziehung zu internationaler Verständigung und
Zusammenarbeit - in all ihren unterrichtlichen und außerunterrichtlichen
schulischen Bereichen. Dabei orientieren sie sich an folgenden Grundsätzen:
·
Das Schulleben gestalten sie im Sinne der internationalen
Verständigung und des interkulturellen Lernens.
·
Sie sind offen für neue Ideen und vernachlässigte Themen
und nehmen innovative Impulse von Schülern, Lehrern und Eltern auf. Sie
kooperieren mit anderen Schulen, Bildungseinrichtungen, Kommunen und
interessierten Personen oder Organisationen in der Region.
·
Sie versuchen die Ziele der UNESCO mit ihren
Mitteln zu verwirklichen. Im Bewusstsein der Einen Welt setzen sie sich
für eine Kultur
des Friedens ein: Umsetzung der Menschenrechte, Bekämpfung der Armut
und des Elends, Schutz der Umwelt und Toleranz gegenüber Anderen.
·
Sie beteiligen sich am internationalen Netzwerk,
indem sie Verbindungen
herstellen und Begegnungen ermöglichen - zum Beispiel durch Schulpartnerschaften
und fächerübergreifenden Unterricht oder durch internationale Seminare, Camps
und Austauschprogramme.
Das Landesnetz Sachsen-Anhalts umfasst
derzeit eine interessierte, fünf (bundesweit) mitarbeitende und zehn
(international) anerkannte UNESCO-Projekt-Schulen. Derzeit arbeiten also 16
Schulen (drei Grundschulen, vier Sekundarschulen, ein Schulverbund, eine
integrierte Gesamtschule und sieben Gymnasien) im Landesnetz zusammen (Anlage
2).
Schwerpunkte der Arbeit dieses Netzwerkes im
Schuljahr 2004/05 sind u. a.:
·
Entwicklung eines Aktionsplans und Festlegung von
Jahresthemen auf der Grundlage der Jahrestagung der UNESCO-Projekt-Schulen für
die Teilnahme sachsen-anhaltischer Schulen an der Dekade der Vereinten Nationen
„Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005 – 2014).
·
Anerkennung einer mitarbeitenden
UNESCO-Projekt-Schule (ups) als international „Anerkannte ups“ (SKS Zielitz)
sowie einer interessierten als bundesweit „Mitarbeitende ups“ (SKS „Freiherr
Spiegel“ Halberstadt).
|
|
Schule/Institution
|
Tel./Fax
Internet/mailadresse
|
|
1
|
Grundschule
Merseburg-Süd (a)
Str. d. Friedens 66
06217 Merseburg
|
Tel./Fax: 03461/500003
|
|
2
|
Grundschule
II (a)
Bahnhofstr. 36
06333 Hettstedt
|
Tel.: 03476/812269
Fax.: 03476/812269
|
|
3
|
Grundschule Wust (a)
Breite Str. 60
39524 Wust
|
Tel./Fax: 039323/61523
e-mail: Schule-Wust@web.de
|
|
1
|
Sekundarschule
(a)
Katharinenstr. 1a
06295 Lutherstadt-Eisleben
|
Tel.: 03475/602094
Fax: 03475/602125
e-mail: Katharinenschule@t-online.de
|
|
2
|
Sekundarschule Parey (m)
Am Deich 6
39317 Parey
|
Tel.: 039349/51768
Fax: 039349/52291
e-mail:
SKS-Parey@t-online.de
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3
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Sekundarschule
“Werner Seelenbinder”(m)
39326
Zielitz
Friedensring
1
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Tel./Fax: 039208/2054
e-mail:
Sekundarschule-Zielitz@t-online.de
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4
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Sekundarschule
"Freiherr von Spiegel" (i)
Wilhelm-Trautewein-Straße
19
38820
Halberstadt
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Tel./Fax: 03941/601302
e-mail: kontakt@sks-spiegel.bildung-lsa.de
|
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S
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Schulverbund
“Jacob Friedrich Fries” (a) Marktplatz 9
39249 Barby
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Tel.: 039298/3329
Fax.: 039298/26356
e-mail:
fries.gymnasium@t-online.de
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|
S
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IGS "W. Brandt" (a)
Westring 26
39110 Magdeburg
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Tel.: 0391/7330842
Fax: 0391/7335600
e-mail: manfred.ernst@gast.u
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1
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Gymnasium
"An der Rüsternbreite" (a)
Fr.-L.-Jahn-Str. 20
06366 Köthen
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Tel.: 03496/551205
Fax: 03496/555612
e-mail: info@gym.ruestern.de
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2
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Agricolagymnasium
Hohenmölsen (a)
Agrocolaweg
1
06679
Hohenmölsen
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Tel.: 03 44 41-4770
Fax: 034441-47738
Stephanie.benndorf@teacher-net1.de
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3
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Fallstein-Gymnasium
(m)
Mauerstr.
13
38835 Osterwieck
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Tel.: 039421/74133
Fax: 039421/74136
e-mail: fallstein.gym@t-online.de
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4
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Gymnasium
"Am Thie" (a)
Friedensstr. 26
38889 Blankenburg
|
Tel.: 03944/367510
Fax: 03944/980482
e-mail: GAT-Blankenburg@t-online.de
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5
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Altmärkisches
Gymnasium (a)
Neustädter Ring 14
39517 Tangerhütte
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Tel.: 03935/28488
Fax: 03935/923086
e-mail: info@gymtgh.sdl.st.schule.de
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6
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Lepsius-Gymnasium (m)
06618 Naumburg
Th.-Müntzer-Str.
22
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Tel.: 03445/754690 Fax: 03445/7546920
e-mail: lepsius-gymnasium-naumburg@-gmx.de
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7
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Gymnasium “Ascaneum” (m)
V.-Tereschkowa-Str. 34
06449 Aschersleben
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Tel.: 03473/2700
Fax: 03473/914311
e-mail: KReddel@t-online.de
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i: interessierte; m: mitarbeitende; a: anerkannte unesco-projekt-schule
Die Abteilung Schule im LvwA gliedert sich in vier
Referatsgruppen:
Referatsgruppen 1 und 2
Aufsicht I und II
Schulformbezogene und regionale Schulaufsicht: für die
Schulformen Grundschule, Sekundarschule, Sonderschule (I) und Gymnasium,
Berufsbildende Schule (II)
-
Schulrecht, Schulorganisation (Schulpflicht,
Ordnungsmaßnahmen, Konferenzordnung,
-
Stundentafel,
Schulentwicklungsplanung etc.),
-
Schulformbezogene Aufgaben (Einhaltung der
Rahmenrichtlinien, Leistungsbewertung),
- Klassenbildung,
Einzelfächer und Unterricht in der fachspezifischen Beaufsichtigung,
- Prüfungen,
Abschlüsse, Versetzungen, Zeugnisse,
- Feststellung
sonderpädagogischen Förderbedarfs, Haus- und Krankenhausunterricht,
- Besichtigung
und Beurteilung von Unterricht
etc.),
- Genehmigungsinstanz
(Sprachfeststellungsprüfungen, Schulpflichtbefreiung, Beschulung außerhalb des
Schulbezirkes, Genehmigung und Aufsicht für Praktika etc.),
- Dienstliche Beurteilungen für
Lehrkräfte und Bewerber auf Funktionsstellen sowie
-
Personalentwicklung,
Personalauswahl für bestimmte Funktionsstellen.
Die Schulaufsicht soll in zu
bestimmenden Zeitabständen über die zu beaufsichtigenden Schulen einen Bericht
erstellen (Berichtspflicht). Die Begleitung der Schulen erfolgt auf der Grundlage
gemeinsam erarbeiteter Konzepte, über deren Umsetzung schriftlich berichtet
wird.
Referatsgruppe
3
Qualitätssicherung
bestehend aus den Referaten:
Lehrerfort- und -weiterbildung,
schulpsychologische Beratung
-
Unterrichtsfachberatung,
-
Beratung der Schulen zur Schulprogrammarbeit /zum
schulinternen Fortbildungsprogramm,
-
Schulpsychologische Beratung,
-
regionale Lehrerfortbildung,
-
Zulassung zur Lehrerweiterbildung sowie
-
Pädagogische Fragen der regionalen Medienstellen.
Die Unterrichtsfachberatung wird
in neu zu bildenden Unterstützungssystemen realisiert. Fachbetreuer und
Fachberater (Entwicklung dieser Funktionsstellen aus den bisherigen Fachmoderatoren unter partieller Veränderung der
Aufgaben) sollen dem Bereich Beratung und Lehrerfortbildung fachaufsichtlich
unterstellt sein und nach Bedarf von den Bereichen Schulaufsicht und dem Bereich Evaluation und Schulinspektion angefordert
werden können. Die personellen Kapazitäten dieses Unterstützungssystems müssen entsprechend den Aufgaben
vorgehalten werden.
Evaluation und Schulinspektion
Die
zentrale Aufgabe der Schulabteilung im LVwA besteht in der Qualitätsentwicklung
und Qualitätssicherung schulischer Arbeit. Um diese Aufgabe in hoher Qualität
zu erfüllen, wurde innerhalb der Schulabteilung das Referat ”Evaluation und
Schulinspektion” installiert. Mit der Einrichtung dieses Referats trägt das
Kultusministerium internationalen und aktuellen nationalen Entwicklungen einer
größeren Selbstständigkeit der Schulen und der daraus resultierenden stärkeren
Verantwortung für die Qualitätsprüfung schulischer Arbeit durch die Schulen
selbst und durch die Schulbehörden Rechnung. Mehrere europäische Länder, so z.
B. die Niederlande, England und Schweden, haben bereits seit Jahren gute
Erfahrungen mit der regelmäßigen Durchführung von internen und externen
Evaluationen (oder Inspektionen) an ihren Schulen gewinnen können. Diese
Überprüfungen stellen ein entscheidendes Instrument zur Bewertung der Qualität
schulischer Arbeit dar. Evaluation und Inspektion von Prozessen und Ergebnissen
der an den Schulen geleisteten Bildungs- und Erziehungsarbeit schaffen
Transparenz, erhöhen die Vergleichbarkeit und tragen damit zugleich zur
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung bei.
Ab
dem beginnenden Schuljahr 2004/2005 wird das Referat
”Evaluation/Schulinspektion” regelmäßig und systematisch z. B. durch die
Auswertung der Schulstatistik, die Auswertung von Dokumenten, die Auswertung
der Ergebnisse aus zentralen Leistungserhebungen oder aus Prüfungen und durch
schriftliche Befragungen von Lehrkräften, Eltern und Schülern die Bildungs- und
Erziehungsergebnisse aller Schulen des Landes Sachsen-Anhalt in den Blick
nehmen und die erreichten Schülerbildungsleistungen, unter Berücksichtigung der
vor Ort gegebenen besonderen Bedingungen, bewerten. Zugleich werden die Schulen
zur Durchführung regelmäßiger schulinterner Überprüfungen aufgefordert, hierfür
angeleitet und unterstützt (z. B. durch die Bereitstellung von
Evaluationsinstrumenten).
Die internen
und externen Evaluationen werden ergänzt durch analytische und spezielle Inspektionen
vor Ort, wobei die analytische Inspektion in einem Rhythmus von ca. vier bis
fünf Jahren an jeder Schule erfolgen wird. Die zwei- bis dreitägigen Besuche
der analytischen Inspektion an den Schulen sollen unter Berücksichtigung der
Evaluationsergebnisse zu einer umfassenden Bewertung der an der Schule
geleisteten Bildungs- und Erziehungsarbeit führen. Hierbei werden
Untersuchungsmethoden wie Unterrichtsbesuche, Dokumentenanalysen und
strukturierte Gespräche mit den Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrkräften,
Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zum Einsatz kommen. Jede Schule wird
langfristig über die bevorstehende Inspektion und den geplanten Ablauf informiert.
Die Ergebnisse der Evaluationen und Schulinspektionen
werden mit den schulfachlichen Referenten und dem Landesinstitut für
Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung von
Sachsen-AnhaIt (LISA) ausgewertet. Auf ihrer Grundlage müssen einerseits
Schwerpunkte für die Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Umsetzung
ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages abgeleitet und entsprechende Angebote
entwickelt bzw. bereit gestellt werden. Andererseits können Inhalte für den
Abschluss von Zielvereinbarungen mit Schulen festgelegt werden.
Das Referat „Evaluation und Schulinspektion“
soll darüber hinaus das Kultusministerium in einer systematischen
Bildungsberichterstattung über die Ergebnisse seiner Arbeit informieren. Diese
Rückmeldungen wird das Kultusministerium bei künftigen Entscheidungen für die
Steuerung des Bildungswesens in Sachsen-Anhalt berücksichtigen.
Das schulinterne Evaluationsinstrument INIS
Im Rahmen eines von der Bertelsmann-Stiftung geförderten Projekts
„Qualitätsentwicklung von Schulen auf der Basis internationaler
Qualitätsvergleiche“ entwickelten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und
Schulpraxis aus acht Ländern gemeinsam ein Steuerungsinstrument, um
Schulentwicklungsprozesse systematisch, effektiv und nachhaltig führen zu
können. Um die Selbstevaluation von Schulen - als wichtigste Voraussetzung der
Schulentwicklung - zu unterstützen, wurde seit 1997 in diesem internationalen
Netzwerk ein Evaluationsinstrument INIS (Internationales Netzwerk Innovativer Schulsysteme)
entwickelt und erprobt. Es soll den Schulen helfen, den erreichten Ist-Stand zu
erkennen und auf dieser Grundlage den Schulentwicklungsprozess besser zu
planen, zu managen und zu evaluieren. Um den ganzheitlichen Prozess schulischer
Arbeit zu erfassen, wurden folgende fünf Qualitätsbereiche
-
Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages,
-
Lehren und Lernen,
-
Führung und Management,
-
Schulklima und Schulkultur,
-
Zufriedenheit von Schülern, Eltern und Lehrkräften)
festgeschrieben und entsprechende Indikatoren vereinbart. Die
Indikatoren ermöglichen eine Überprüfung und Bewertung des jeweils erreichten
Ist-Standes. Als Untersuchungsmethode wurden schriftliche Befragungen von
Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern vereinbart.
Die langjährigen internationalen Erfahrungen, die in diesem Projekt
gewonnen werden konnten, ermöglichen eine problemlose Nutzung des
Evaluationsinstruments an allen Schulen in Sachsen-Anhalt. Für die Schulen
stehen hierfür ab 2005 entsprechende Handreichungen zur Verfügung. Alle
interessierten Schulen können dieses Evaluationsinstrument für die schulinterne
Evaluation nutzen. Die Auswertung wird für die Schulen kostenlos zentral
durchgeführt. Die Schulen erhalten dann aufgrund der eingereichten Fragebögen
eine Rückmeldung in Form eines Schulberichts. Die Schulberichte enthalten in
einem ersten Überblick Auffälligkeiten hinsichtlich stark abweichender
Bewertungen einzelner Indikatoren durch die unterschiedlichen in die Befragung
einbezogenen Gruppen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler). Gleichzeitig
erhält die Schule die jeweiligen Durchschnittswerte aller am Projekt beteiligten
Schulen Sachsen-Anhalts.
Eine Ausschreibung zur Teilnahme am INIS-Projekt wird im Schuljahr
2004/05 erfolgen. In Dienstberatungen wird dann das Projekt (einschließlich Ablaufplan)
allen interessierten Schulleiterinnen und Schulleitern vorgestellt. Die Schulen
können sich auf der Basis eines Beschlusses der Gesamtkonferenz für die
Teilnahme an diesem Projekt der schulinternen Evaluation bewerben. Ab Schuljahr
2005/06 sollen alle Schulen in Sachsen-Anhalt schulinterne Evaluationen auf der
Grundlage von INIS durchführen und die Ergebnisse für ihre weitere Entwicklung
nutzen.
Referatsgruppe 4
Planung und Verwaltung
bestehend
aus den Referaten:
Unterrichtsversorgung,
Datenerhebung, Schulentwicklungsplanung
1. Sachgebiet
Unterrichtsversorgung (UVS)
-
Planung der jährlichen Unterrichtsversorgung für
alle Schulen des Amtsbereiches und der daraus resultierenden Personalmaßnahmen
-
Pflege der Daten zur Unterrichtsversorgung und
Laufendhaltung
-
Absicherung der täglichen Unterrichtsversorgung über
bestehende bzw. zu entwickelnde Kommunikationsstränge mit den zu betreuenden
Schulen (Planerische Vorbereitung und Veranlassung der Personalmaßnahme)
2. Sachgebiet Datenerhebung
-
Schuljahresanfangs- und
Schuljahresendstatistik
-
Vorläufige Schülerzahlen,
Lehrerstunden, Klassenbildung etc.
-
Unterrichtsversorgungsstatistik
-
Statistik über den
Unterrichtsausfall
-
Erfassen von
Prüfungsergebnissen Abschlussklassen (10./12. Klassen)
-
Statistiken nach Bedarf und
Vorgabe
3. Sachgebiet
Schulentwicklungsplanung
-
Beratung von Schulträgern und Planungsträgem,
-
Schulbau/Schulbauförderung, Schulausstattung/-förderung,
-
Genehmigungsverfahren Schulentwicklungsplanung, Ausnahmegenehmigungen § 41 Schulgesetz LSA,
-
Schülertransport,
Gastschulbeiträge -Rechtsaufsicht im Benehmen mit der Kommunalaufsicht
§ 83 Abs. 4 Schulgesetz LSA
Personal Haushalt, Schulrecht
-
Haushaltsangelegenheiten für Förderprogramme und
Reisekosten
-
Bewirtschaftung von Lehrerpersonal- und Sachausgaben
sowie Stellenplänen
-
Wahrnehmung personalrechtlicher Befugnisse für
Lehrkräfte, Funktionsstelleninhaber und
pädagogische Mitarbeiter
-
Schulrecht
-
Vorverfahren, Gerichts- und sonstige juristische
Angelegenheiten
-
Zusammenarbeit mit den Mitwirkungsgremien
Impressum:
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-3710
Fax: (0391) 567-3775
Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium:
http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/