Dabei handelt es sich um ruhestörenden Lärm sowie ein offenes Lagerfeuer.
Die eingesetzten Polizeibeamten erschienen am Ereignisort und stellten von dem
dort angetroffenen Gartenbesitzer die Personalien fest.
Es wurden dementsprechend Anzeigen über die Ordnungswidrigkeiten gefertigt.
Bei der Überprüfung der Personalien des Gartenpächters, wurde festgestellt,
dass es sich um eine polizeibekannte Person mit rechts motivierten Delikten
handelte. Darüber hinaus wurde durch Zeugen bekannt, dass eine weitere Person
der Gruppe eine Weste trug auf der die Aufschrift „Juden raus!“ stand.
Diese Aussage erfüllt den Verdacht der Volksverhetzung gem. § 130 StGB.
Durch das Sachgebiet Staatsschutz im Polizeirevier Salzlandkreis wurden die Ermittlungen
aufgenommen und dauern derzeit noch an.
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