Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 081/09

 

Dessau, den 26. April 2009

 

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Am 25.04.2009, gegen 20:40 Uhr wurde der Polizei nach einem Zeugenhinweis bekannt, dass sich in  Kemberg, Ortsteil Bergwitz, am Bergwitzsee mehrere Personen aufhalten sollen und diese dort sichtbar eine Fahne mit einem verfassungsfeindlichen Symbol (Hakenkreuz) angebracht hätten.
Die sofort eingesetzte Polizei  konnte vor Ort die Identitäten von insgesamt neun Personen (darunter zwei weiblich) im Alter von 18 bis 28 Jahren, welche aus Gommern, Möckern, Magdeburg, Zerbst und Kemberg stammen, feststellen. Mindestens eine dieser Personen wird polizeilich dem rechten Spektrum zugeordnet.
Während einer Durchsuchung konnten die Beamten in den mitgeführten Sachen eines 22-Jährigen aus Möckern eine  Fahne mit einem darauf abgebildeten Hakenkreuz  auffinden und sicherstellen.
Die Polizei hat gegen alle Personen einen Platzverweis ausgesprochen.
Der polizeiliche Staatschutz des Polizeireviers Wittenberg hat ein Strafverfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.
Die Ermittlungen dauern an.

 

Bildhauer
Staatsanwalt
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

Wendland
Pressesprecherin
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

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