Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 001/09

 

Dessau-Roßlau, den 7. Mai 2009

 

(StA DE) Verdacht auf Pflichtverletzung durch JVA-Bedienstete

 

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat aufgrund einer vom Leiter der JVA Dessau-Roßlau erstatteten Strafanzeige vor ca. 3 Wochen Ermittlungen gegen zwei Bedienstete der JVA Dessau-Roßlau wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und der Körperverletzung durch Unterlassen aufgenommen. Beiden Bediensteten ist die Ausübung ihrer Dienstgeschäfte bis zur Klärung des Sachverhalts vorläufig untersagt.

Ein wegen Drogendelikten und räuberischer Erpressung verurteilter Gefangener steht im Verdacht, einen Bediensteten der JVA veranlasst zu haben, ihm u.a. Lebensmittel in die JVA mitzubringen. Der Bedienstete soll den Gefangenen zudem nicht ausreichend eingeschlossen und geduldet haben, dass sich der Gefangene durch Drohungen und körperliche Gewalt gegen Mitgefangene Vorteile verschafft hat. Unter anderem soll der Gefangene Mithäftlinge gezwungen haben, ihr Hausgeld an ihn abzuliefern. Dem zweiten Bediensteten wird derzeit vorgeworfen, dies gewusst zu haben und nicht eingeschritten zu sein.

Der beschuldigte Gefangene wurde nach Bekanntwerden der Vorkommnisse in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt.

Die Öffentlichkeit konnte nicht früher unterrichtet werden, weil zunächst zu prüfen war, ob es außerhalb der JVA Mittäter gab. Dafür liegen aber bislang keine konkreten Anhaltspunkte vor.

Die Ermittlungen werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Preissner
Pressesprecher

 

 

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