Staatsanwaltschaft
Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/10
Halle (Saale), den
18. Januar 2010
(StA HAL) Einsturz
eines Hochregallagers der Firma IGEPA Papiergroßhandel GmbH am 16.01.2008 in
Queis; Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Am 16.01.2008 gegen
15.00 Uhr ist in der Lagerhalle I der Firma IGEPA, Igepa-Ring 1, 06188 Queis
ein Hochregallager eingestürzt.
Durch diesen Unfall wurden zwei Personen getötet, eine Person wurde verletzt.
Diesem Regaltotaleinsturz ging ein Betriebsunfall, verursacht am 15.01.2008
gegen 16.00 Uhr, voraus.
In der Regalreihe 9 war ein rückwärtsfahrender Hochregalstapler gegen ein
Kommissioniergerät gestoßen, wobei letzteres gegen einen Träger des Hochregals
gedrückt wurde. Folge des Unfalls, der auf menschliches Versagen zurückzuführen
ist, war ein Regalteileinsturz.
Personen wurden dabei nicht verletzt.
Die Firma IGEPA veranlasste unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, wie
Information an das Landesamt für Verbraucherschutz, Dezernat 57, Gewerbeaufsicht
Süd; Absperrung des Unfallbereiches; Information an die Freiwillige Feuerwehr
Queis.
Am 16.01.2008 gegen
08.30 Uhr erfolgte in dem abgesperrten Unfallbereich der Lagerhalle I eine
erste Schadensbesichtigung. Dabei ist, um den Überblick auch von oben zu
erlangen, ein Hochregalstapler, ausgerüstet mit einem Beobachtungskorb, genutzt
worden.
Zur Schadensbegutachtung und gegebenenfalls späteren Schadensbeseitigung wurde
das Technische Hilfswerk, Ortsverband Halle, hinzugezogen.
Zwei Mitarbeiter des THW führten gegen 15.00 Uhr eine eigene
Schadensbegutachtung unter Nutzung des mit einem Beobachtungskorb ausgerüsteten
Hochregalstaplers, gefahren durch einen Mitarbeiter der IGEPA, durch. Dabei kam
es zum plötzlichen kollapsartigen Zusammenbruch des gesamten Hochregals.
Die Ermittlungen wegen
des Verdachts der fahrlässigen Tötung sind abgeschlossen.
Sie haben keine
Anhaltspunkte für die Annahme, Mitarbeiter der Firma IGEPA, Mitarbeiter des Regalherstellers
ESMENA bzw. Mitarbeiter der Vertriebsfirma Jungheinrich hätten die ihnen obliegenden
Sorgfaltspflichten verletzt und damit kausal die Ursachen für das Geschehen vom
16.01.2008 gesetzt, erbracht.
Dem Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz, Dezernat 57,
Gewerbeaufsicht Süd sowie dem statischen Gutachten des Prüfingenieurs für
Baustatik Dr. Hilpert ist zu entnehmen:
·
das
Hochregal wurde 1993 errichtet, wobei die Errichtung 1993 nicht genehmigungspflichtig
war,
·
das
Hochregal hat 15 Jahre die Anforderungen erfüllt,
·
die
zulässige Belastung des Regalsystems wurde durch die Firma IGEPA zum
·
Zeitpunkt
des Zusammensturzes nicht überschritten,
·
Auslöser
des Gesamteinsturzes am 16.01.2008 war der Gabelstaplerunfall vom 15.01.2008,
·
ein
unmittelbarer Auslöser für den Zusammenbruch am 16.01.2008 (wie: Erschütterungen,
Anstoß oder ähnliches) war nicht zu ermitteln.
Bei Gesamtschau der
Ermittlungen unter Beachtung der vorliegenden Gutachten ist festzustellen, dass
der Unfall vom 16.01.2008 nicht vorhersehbar und mithin auch nicht vermeidbar
war.
Das Verfahren wurde
am 14.01.2010 eingestellt.
Wiechmann
Pressesprecher
Impressum:
Staatskanzlei des
Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de