Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 009/06

 

Stendal, den 3. Juli 2006

 

(StA SDL) Verdacht des Totschlags in drei Fällen in Neuendorf am Damm

 

Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 29.06.2006 die einstweilige Unterbringung der Beschuldigten im psychiatrischen Krankenhaus Uchtspringe angeordnet, weil dringender Tatverdacht bestehe, dass sie ihre drei neugeborenen Kinder getötet und dabei im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldunfähigkeit gehandelt hat. Der Unterbringungsbeschluss ist der Beschuldigten inzwischen verkündet worden.

Die Entscheidung ist auf eine weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stendal gegen den Beschluss des Landgerichts Stendal ergangen, das, wie das Amtsgericht Gardelegen zuvor auch, den dringenden Tatverdacht des Totschlags in drei Fällen verneint hatte.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft und des Generalstaatsanwalts angeschlossen, wonach zwar rechtsmedizinisch nicht festgestellt werden kann, ob die Kinder lebend oder tot geboren wurden, nach den tatsächlichen Umständen des Falls aber eine dringende Wahrscheinlichkeit dafür spreche, dass es sich um Lebendgeburten gehandelt habe.

Die Annahme verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit hat das Oberlandesgericht auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen vom März 2006 gestützt.

Die Ermittlungen dauern an.

 

Wilkmann
Leitende Oberstaatsanwältin

 

 

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