Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 642/08
Magdeburg, den 11. Dezember 2008
Erklärung der Landesregierung zum
Ausgang des Strafverfahrens zum Tode von Oury Jallow
Nach dem erstinstanzlichen Urteil zum
Tode des 23-jährigen Asylbewerbers Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in einer Zelle des Polizeireviers Dessau hält es die Landesregierung für notwendig, vor Ihnen
und der Öffentlichkeit unseres Landes dazu eine Stellungnahme abzugeben. Der
nicht natürliche Tod einer in staatlichem Gewahrsam befindlichen Person hat uns
nachhaltig betroffen gemacht. Der Vorgang beschämt uns alle. Landtag und
Landesregierung haben bereits am 3. März 2005 im Landtag diesen Vorgang debattiert. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, welche Überprüfungen vom
zuständigen Ministerium veranlasst werden.
Wir sind davon ausgegangen, dass die sehr
umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen eine lückenlose Aufklärung
ermöglichen würden. Es sollte geklärt werden, ob die vor Ort handelnden
Personen geltende Vorschriften sorgfältig beachtet und situations- und
fristgerecht entschieden und gehandelt haben. Diese lückenlose Aufklärung war
offenbar nicht möglich.
Die Landesregierung erwartet von ihren
Beamten wie auch von allen anderen Mitarbeitern, dass sie zur Wahrheitsfindung
beitragen und helfen, Schaden vom Land Sachsen-Anhalt abzuwenden.
Die Staatsanwaltschaft wird in eigener
Zuständigkeit prüfen, ob sie Revision einlegt und ob sie ein Verfahren wegen
eventueller uneidlicher Falschaussagen eröffnet. Unabhängig davon hat das
zuständige Ministerium des Innern eine Reihe von Maßnahmen veranlasst, die eine
Wiederholung dieser Ereignisse ausschließen.
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Die
vorgesetzten Polizeibeamten, vom Dienstgruppenleiter bis zum Revierleiter,
haben kritischer zu überprüfen, ob eine Ingewahrsamnahme rechtmäßig ist oder ob
Ablehnungsgründe vorliegen.
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Hilflose
Personen, die medizinischer Betreuung bedürfen, dürfen nicht in
Polizeigewahrsam genommen werden.
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Die
Zusammenarbeit mit Ärzten zur Feststellung der Gewahrsamfähigkeit wurde auf
eine rechtlich sichere Grundlage gestellt.
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Die Pflichten
zur Durchsuchung der Gewahrsamzellen und zur Dokumentation dieser Durchsuchung
wurden deutlich ausgeweitet.
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Mit der
Videoüberwachung der Flure vor den Gewahrsamzellen wurde zusätzlich zu den
Brandmeldesystemen ein weiteres Warnsystem geschaffen.
Die damals dort tätigen Mitarbeiter sind
auf andere Arbeitsplätze umgesetzt worden. Es hat einen völligen Personalwechsel
gegeben.
Die bereits eröffneten
Disziplinarverfahren werden nach Rechtskraft des Gerichtsurteils fortgesetzt.
Die Landesregierung kann das
Unverständnis der Angehörigen und Freunde des Verstorbenen über die noch nicht
endgültig aufgeklärten Vorgänge nachvollziehen. Wir bitten aber auch sie um Verständnis
dafür, dass die Wahrheitsfindung und die Rechtsprechung nur nach den Regeln
unseres Rechtsstaates und durch unabhängige Gerichte erfolgen können.
Der Vorgang und seine öffentliche
Diskussion belasten uns alle in Sachsen-Anhalt. Deshalb sind wir gemeinsam
daran interessiert, diesen Vorgang vollständig aufzuklären.
Unabhängig von den genannten Ereignissen
sieht die Landesregierung in der Stärkung der interkulturellen Kompetenz
innerhalb der Polizei und innerhalb unserer Gesellschaft und damit auch in dem
Abbau von Fremdenfeindlichkeit eine fortbestehende Aufgabe und Verpflichtung.
Wir sind allen dankbar, die sich bereit erklären, in unserem „Netzwerk für
Demokratie und Toleranz“ mitzuarbeiten.
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