Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 400/09
Magdeburg, den 4. August 2009
Mobiltelefone und DVD sind passé
- Neues Gesetz für Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht
Sachsen-Anhalt ändert sein Maßregelvollzugsgesetz.
Das Kabinett stimmte am Dienstag einem entsprechenden Entwurf von
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe zu und gab diesen zur Anhörung frei. Damit
wird eines der ältesten sachsen-anhaltischen Landesgesetze von 1992 erstmals
verändert.
Das neue Gesetz greift zum einen geändertes
Bundesrecht auf, zugleich wird es der Tatsache gerecht, dass es in den
zurückliegenden mehr als 15 Jahren im Technik-, Telefon- und Computerbereich
eine rasante Entwicklung gegeben hat. So will Sachsen-Anhalt mit dem neuen
Gesetz Mobiltelefone im geschlossenen Maßregelvollzug (MRV) ebenso verbieten
wie Abspielgeräte für Speichermedien in den Zimmern von Patientinnen und
Patienten. Sozialministerin Kuppe setzt damit eine politische Zusage um, die
sie nach dem Auftauchen von kinderpornografischem Material in Uchtspringe im
November 2008 gegeben hatte.
Bislang sind die Einschränkungen für Mobiltelefon,
DVD und Speichermedien allein in den Hausordnungen im Maßregelvollzug
geregelt. Dagegen sind Patientinnen und Patienten im Einzelfall wiederholt
erfolgreich vor Gericht vorgegangen.
Mit dem neuen Gesetz will sich das Land auch
bessere Möglichkeiten verschaffen, illegal eingeschleuste Technik und Medien
aufzuspüren. Insoweit wird eine rechtliche Grundlage für den Betrieb von
Einrichtungen zum Aufspüren und Stören illegal eingesetzter Funkgeräte
geschaffen.
Mit dem neuen Maßregelvollzugsgesetz werden auch
bundesrechtliche Neuregelungen zur Führungsaufsicht sowie zur nachträglichen
Sicherungsverwahrung aufgenommen. Sachsen-Anhalt hat darauf bereits mit der
gemeinsam von Sozial- und Justizressort gebildeten FORENSA zur ambulanten
psychiatrischen und sozialen Betreuung von entlassenen Strafgefangenen sowie
ehemaligen Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs reagiert. Mit dem
neuen Gesetz erfährt die Arbeit der Expertinnen und Experten der FORENSA unter
anderem eine Erleichterung, weil der Datenaustausch nunmehr eindeutig geregelt
wird und somit nicht mehr auf ein Wohlwollen des Patienten oder der Patientin
angewiesen ist. Bislang war im Zweifelsfall eine freiwillige
Schweigepflichtsentbindung durch den Patienten oder die Patientin nötig.
Das neue Gesetz soll auch eine Entlastung für die
Gutachtertätigkeit bringen, ohne die Sicherheit einzuschränken. Da der Bund die
Vollstreckungsgerichte jetzt verpflichtet hat, nach jeweils fünf Jahren der
Unterbringung im MRV ein Gutachten zur Gefährlichkeitsprognose zu erstellen,
bedarf es an dieser Stelle keiner speziellen Landesregelung zur Gutachtertätigkeit
mehr. Würde das Land an seiner Regelung aus dem Jahr 1992 festhalten, käme es
zu Doppelgutachten ohne inhaltlichen Gewinn.
Das System des Maßregelvollzugs musste nach der
Einheit in den neuen Ländern neu aufgebaut werden. Bei Menschen, die aufgrund
einer psychischen Krankheit oder einer krankhaften Sucht straffällig geworden
sind, tritt die Behandlung der Krankheit in einem Maßregelvollzug in den
Vordergrund. Die Entscheidung, wer in einem Maßregelvollzug therapiert wird,
treffen die Gerichte.
Sachsen-Anhalt verfügt über zwei MRV-Kliniken in
Uchtspringe und Bernburg sowie eine Außenstelle in Lochow. Aktuell werden rund
490 Patientinnen und Patienten therapiert. Träger der Einrichtungen ist die
landeseigene Gesellschaft SALUS gGmbH. Das Land hat bisher mehr als 90
Millionen Euro in Sicherheit und Therapie investiert.
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