Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 061/10

 

Magdeburg, den 2. Februar 2010

 

Innenminister Hövelmann: Gemeindegebietsreform geht in die Zielgerade / Kabinett berät abschließend über gesetzliche Zuordnungsvorschläge

Die Landesregierung hat heute abschließend über zwölf Gesetzesvorhaben zur Gemeindegebietsreform beraten. Das Zweite Begleitgesetz und elf Einzelgesetze für alle Landkreise mit Zuordnungsvorschlägen für die Gemeinden, die sich noch nicht an freiwilligen Lösungen beteiligt haben, werden jetzt dem Landtag zugeleitet. Bereits im Vorfeld hatten Vertreter der Koalitionsparteien, die an der Erarbeitung der Entwürfe beteiligt waren, ihr Interesse an einer zügigen Beratung und Verabschiedung im Landtag signalisiert.

„Die Gemeindegebietsreform geht mit den Gesetzesvorschlägen an den Landtag jetzt in die Zielgerade“, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. „Die Teilnahme an der freiwilligen Phase hat unsere Erwartungen bei weitem übertroffen. Dennoch müssen für die Regionen, in denen keine freiwillige Lösung zustande kam, Entscheidungen durch den Gesetzgeber getroffen werden. Diese Entscheidungen haben wir sorgsam vorbereitet.“

Stärkung der Ortschaften

Mit dem Entwurf des Zweiten Begleitgesetzes soll die Stellung der Ortschaften in den Einheitsgemeinden weiter gestärkt werden. Unabhängig davon, ob die Ortschaftsverfassung in der freiwilligen oder gesetzlichen Phase eingeführt wurde, ist vorgesehen:

         Für die erste Wahlperiode nach einer Gebietsänderung erhalten Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher das Recht, mit aufschiebender Wirkung zu verlangen, dass der Gemeinderat erneut über eine wichtige Angelegenheit beschließt, die ihre Ortschaft betrifft.

         Ortschaftsräte können in ihren Sitzungen Einwohnerfragestunden durchführen.

Für die gesetzliche Phase wird folgende Regelung eingeführt:

 

         Wo nach Eingemeindung in eine Einheitsgemeinde kein neuer Gemeinderat gewählt wird, wird für den Rest der laufenden Wahlperiode die Ortschaftsverfassung eingeführt. Dazu werden Ortschaftsräte für die eingemeindeten Orte neu gewählt, die Vorschlagsrecht haben und in allen wichtigen Angelegenheiten gehört werden müssen, die die Ortschaft betreffen. Damit werden per Gesetz Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der eingemeindeten Gemeinden sichergestellt. Die Einführung der Ortschaftsverfassung kommt nach bisheriger Rechtslage nur auf Beschluss des Gemeinderates – entweder der Einheitsgemeinde oder des zur Eingemeindung vorgesehenen Ortes – zustande.

Hövelmann: „Die aktive Mitwirkung auf örtlicher Ebene ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass Einheitsgemeinden von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden und dass der Interessenausgleich zwischen den beteiligten Orten funktioniert.“

Wahlen

Durch die Gesetzentwürfe sollen fünf Einheitsgemeinden neu gegründet werden, sodass Neuwahlen des Stadtrates und des Bürgermeisters erforderlich sind. Das betrifft die Städte Oranienbaum-Wörlitz, Zahna-Elster (beide Landkreis Wittenberg), Löbejün-Wettin (Saalekreis), Tangerhütte (Landkreis Stendal) und Teuchern (Burgenlandkreis).

In vier Einzelfällen ist nach den geplanten gesetzlichen Eingemeindungen die Neuwahl des Stadt- oder Gemeinderates vorgesehen. Das betrifft die Städte Annaburg, Gräfenhainichen (beide Landkreis Wittenberg) und Hansestadt Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) sowie die Gemeinde Rochau in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck (Landkreis Stendal).

Gesetzliche Zuordnungen

Anstelle von 1.036 Gemeinden zu Beginn der Reform gibt es nach den freiwilligen Vereinbarungen jetzt noch 365 Gemeinden. Für 151 davon hat die Regierung heute Zuordnungsvorschläge verabschiedet, die zum größten Teil mit Inkrafttreten des Gesetzes, zum kleineren Teil zum 1. Januar 2011 wirksam werden sollen. Wenn die Vorschläge wie geplant umgesetzt werden, wird es zu diesem Datum in Sachsen-Anhalt noch 219 Gemeinden geben, davon 104 Einheitsgemeinden und 18 Verbandsgemeinden mit insgesamt 115 Mitgliedsgemeinden.

Für die heutige Beratung im Kabinett wurden die Ergebnisse der Bürgeranhörungen in den betroffenen Gemeinden sowie der Anhörungen von Gemeinden, Landkreisen und Verbänden ausgewertet. Einzelne Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen können Sie der Anlage entnehmen. Der Landtag wird die betroffenen Gemeinden erneut anhören.

Übersicht der Zuordnungsvorschläge:

Altmarkkreis Salzwedel:

Anhalt-Bitterfeld:

Börde:

Burgenlandkreis:

Harz:

 

Jerichower Land:

Mansfeld-Südharz:

    Eingemeindung von Arnstedt und Wiederstedt in die Einheitsgemeinde Stadt Arnstein

Saalekreis:

       Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg durch Eingemeindung von Braschwitz, Hohenthurm und Peißen in die Stadt Landsberg

         Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Löbejün-Wettin aus den Städten Löbejün   und Wettin sowie den Gemeinden Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und Rothenburg *)

         Eingemeindung von Angersdorf in die Einheitsgemeinde Teutschenthal

Salzlandkreis:

Stendal:

 

Wittenberg:

*) Inkrafttreten am 1.1.2011, in den übrigen Fällen am Tage nach der Verkündung des Gesetzes

 

 

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