Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 061/10
Magdeburg, den 2. Februar 2010
Innenminister Hövelmann:
Gemeindegebietsreform geht in die Zielgerade / Kabinett berät abschließend über
gesetzliche Zuordnungsvorschläge
Die Landesregierung hat heute abschließend über
zwölf Gesetzesvorhaben zur Gemeindegebietsreform beraten. Das Zweite
Begleitgesetz und elf Einzelgesetze für alle Landkreise mit
Zuordnungsvorschlägen für die Gemeinden, die sich noch nicht an freiwilligen
Lösungen beteiligt haben, werden jetzt dem Landtag zugeleitet. Bereits im
Vorfeld hatten Vertreter der Koalitionsparteien, die an der Erarbeitung der
Entwürfe beteiligt waren, ihr Interesse an einer zügigen Beratung und
Verabschiedung im Landtag signalisiert.
„Die Gemeindegebietsreform geht mit den
Gesetzesvorschlägen an den Landtag jetzt in die Zielgerade“, erklärte
Innenminister Holger Hövelmann. „Die Teilnahme an der freiwilligen Phase hat
unsere Erwartungen bei weitem übertroffen. Dennoch müssen für die Regionen, in
denen keine freiwillige Lösung zustande kam, Entscheidungen durch den
Gesetzgeber getroffen werden. Diese Entscheidungen haben wir sorgsam
vorbereitet.“
Stärkung der Ortschaften
Mit dem Entwurf des Zweiten Begleitgesetzes soll
die Stellung der Ortschaften in den Einheitsgemeinden weiter gestärkt werden.
Unabhängig davon, ob die Ortschaftsverfassung in der freiwilligen oder
gesetzlichen Phase eingeführt wurde, ist vorgesehen:
Für die erste Wahlperiode nach einer
Gebietsänderung erhalten Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher das Recht, mit
aufschiebender Wirkung zu verlangen, dass der Gemeinderat erneut über eine
wichtige Angelegenheit beschließt, die ihre Ortschaft betrifft.
Ortschaftsräte können in ihren
Sitzungen Einwohnerfragestunden durchführen.
Für
die gesetzliche Phase wird folgende Regelung eingeführt:
Wo nach Eingemeindung in eine
Einheitsgemeinde kein neuer Gemeinderat gewählt wird, wird für den Rest der
laufenden Wahlperiode die Ortschaftsverfassung eingeführt. Dazu werden
Ortschaftsräte für die eingemeindeten Orte neu gewählt, die Vorschlagsrecht
haben und in allen wichtigen Angelegenheiten gehört werden müssen, die die
Ortschaft betreffen. Damit werden per Gesetz Mitwirkungsmöglichkeiten für die
Bürgerinnen und Bürger der eingemeindeten Gemeinden sichergestellt. Die
Einführung der Ortschaftsverfassung kommt nach bisheriger Rechtslage nur auf
Beschluss des Gemeinderates – entweder der Einheitsgemeinde oder des zur
Eingemeindung vorgesehenen Ortes – zustande.
Hövelmann: „Die aktive Mitwirkung auf örtlicher
Ebene ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass Einheitsgemeinden von den
Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden und dass der Interessenausgleich
zwischen den beteiligten Orten funktioniert.“
Wahlen
Durch die Gesetzentwürfe sollen fünf
Einheitsgemeinden neu gegründet werden, sodass Neuwahlen des Stadtrates und des
Bürgermeisters erforderlich sind. Das betrifft die Städte Oranienbaum-Wörlitz,
Zahna-Elster (beide Landkreis Wittenberg), Löbejün-Wettin (Saalekreis),
Tangerhütte (Landkreis Stendal) und Teuchern (Burgenlandkreis).
In vier Einzelfällen ist nach den geplanten
gesetzlichen Eingemeindungen die Neuwahl des Stadt- oder Gemeinderates vorgesehen.
Das betrifft die Städte Annaburg, Gräfenhainichen (beide Landkreis Wittenberg)
und Hansestadt Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) sowie die Gemeinde Rochau in
der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck (Landkreis Stendal).
Gesetzliche Zuordnungen
Anstelle von 1.036 Gemeinden zu Beginn der Reform
gibt es nach den freiwilligen Vereinbarungen jetzt noch 365 Gemeinden. Für 151
davon hat die Regierung heute Zuordnungsvorschläge verabschiedet, die zum
größten Teil mit Inkrafttreten des Gesetzes, zum kleineren Teil zum 1. Januar
2011 wirksam werden sollen. Wenn die Vorschläge wie geplant umgesetzt werden,
wird es zu diesem Datum in Sachsen-Anhalt noch 219 Gemeinden geben, davon 104
Einheitsgemeinden und 18 Verbandsgemeinden mit insgesamt 115 Mitgliedsgemeinden.
Für die heutige Beratung im Kabinett wurden die
Ergebnisse der Bürgeranhörungen in den betroffenen Gemeinden sowie der
Anhörungen von Gemeinden, Landkreisen und Verbänden ausgewertet. Einzelne
Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen können Sie der Anlage
entnehmen. Der Landtag wird die betroffenen Gemeinden erneut anhören.
Übersicht der Zuordnungsvorschläge:
Altmarkkreis Salzwedel:
- Eingemeindung von Fleetmark, Mechau, Rademin
und Vissum in die Einheitsgemeinde Stadt Arendsee *)
- Eingemeindung von Mehmke in den Flecken
Diesdorf (Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf)
- Eingemeindung von Breitenfeld, Dannefeld,
Estedt, Hottendorf, Jävenitz, Jeggau, Jerchel, Kassieck, Köckte,
Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau
und Solpke in die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen *)
- Eingemeindung von Steinitz und
Wieblitz-Eversdorf in die Einheitsgemeinde Hansestadt Salzwedel *)
- Eingemeindung
von Badel, Jeggeleben und Zethlingen in die Einheitsgemeinde Stadt
Kalbe (Milde) *)
Anhalt-Bitterfeld:
- Eingemeindung
der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Görzig und Piethen in die Einheitsgemeinde
Stadt Südliches Anhalt
Börde:
- Eingemeindung
von Bornstedt und Rottmersleben in die Einheitsgemeinde Hohe Börde
- Eingemeindung
von Drackenstedt, Druxberge und Ovelgünne in die Gemeinde Eilsleben (Verbandsgemeinde
Obere Aller)
- Eingemeindung
von Everingen in die Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Oschersleben (Bode) durch Eingemeindung
der Stadt Hadmersleben in die Stadt Oschersleben (Bode)
- Eingemeindung
von Klein Wanzleben in die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde
Burgenlandkreis:
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Lützen durch Eingemeindung von Dehlitz
(Saale), Sössen und Zorbau in die Stadt Lützen *)
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern aus der Stadt Teuchern und den
Gemeinden Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz und
Trebnitz *)
- Eingemeindung
von Reinsdorf in die Stadt Nebra (Unstrut) (Verbandsgemeinde Unstruttal)
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Weißenfels durch Eingemeindung von
Burgwerben, Großkorbetha, Leißling, Reichardtswerben, Schkortleben,
Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf in die Stadt Weißenfels
Harz:
- Eingemeindung
von Neudorf in die Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode
- Eingemeindung
von Allrode in die Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken
- Eingemeindung
der Stadt Gernrode sowie der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Einheitsgemeinde
Stadt Quedlinburg *)
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Thale durch Eingemeindung von
Westerhausen in die Stadt Thale
Jerichower Land:
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Möckern durch Eingemeindung von
Schopsdorf und Stresow in die Stadt Möckern
Mansfeld-Südharz:
- Eingemeindung von Winkel in die Einheitsgemeinde
Stadt Allstedt
Eingemeindung von Arnstedt und Wiederstedt in die Einheitsgemeinde
Stadt Arnstein
- Bildung der Einheitsgemeinde Stadt
Hettstedt durch Eingemeindung von Ritterode und Walbeck in die Stadt
Hettstedt
- Eingemeindung von Dederstedt in die Einheitsgemeinde
Seengebiet Mansfelder Land
- Eingemeindung
der Stadt Stolberg (Harz) und der Gemeinde Wickerode in die Einheitsgemeinde
Südharz
Saalekreis:
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg
durch Eingemeindung von Braschwitz, Hohenthurm und Peißen in die Stadt
Landsberg
Bildung der Einheitsgemeinde Stadt
Löbejün-Wettin aus den Städten Löbejün und Wettin sowie den Gemeinden
Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und
Rothenburg *)
Eingemeindung von Angersdorf in die Einheitsgemeinde
Teutschenthal
Salzlandkreis:
- Eingemeindung
von Gnadau in die Einheitsgemeinde Stadt Barby
- Eingemeindung
von Gatersleben in die Einheitsgemeinde Stadt Seeland
Stendal:
- Eingemeindung
von Klein Schwechten in die Gemeinde Rochau *) und von Schwarzholz
in die Gemeinde Hohenberg-Krusemark (Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck)
- Eingemeindung
von Schinne in die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
- Eingemeindung
von Schönberg in die Hansestadt Seehausen (Altmark) und von Wahrenberg in
die Gemeinde Aland (Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark))
- Eingemeindung
von Dahlen, Insel und Vinzelberg in die Einheitsgemeinde Stadt Stendal
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte aus der Stadt Tangerhütte
sowie den Gemeinden Bellingen, Birkholz, Bittkau, Cobbel, Demker, Grieben,
Hüselitz, Jerchel, Kehnert, Lüderitz, Ringfurth, Schelldorf, Schernebeck,
Schönwalde (Altmark), Uchtdorf, Uetz, Weißewarte und Windberge *)
Wittenberg:
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Annaburg durch Eingemeindung der Stadt
Prettin sowie der Gemeinden Axien, Bethau, Groß Naundorf, Labrun, Lebien
und Plossig in die Stadt Annaburg *)
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Coswig (Anhalt) durch Eingemeindung von
Thießen in die Stadt Coswig (Anhalt)
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Gräfenhainichen durch Eingemeindung von
Möhlau, Schköna, Tornau und Zschornewitz in die Stadt Gräfenhainichen *)
- Eingemeindung
von Klöden und Schützberg in die Einheitsgemeinde Stadt Jessen (Elster)
*)
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Oranienbaum-Wörlitz aus den Städten
Oranienbaum und Wörlitz sowie den Gemeinden Brandhorst, Gohrau, Griesen,
Horstdorf, Kakau, Rehsen, Riesigk und Vockerode *)
- Bildung
der Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster aus der Stadt Zahna sowie
den Gemeinden Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Gadegast, Leetza,
Listerfehrda, Mühlanger, Zemnick und Zörnigall *)
*)
Inkrafttreten am 1.1.2011, in den übrigen Fällen am Tage nach der Verkündung
des Gesetzes
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