Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 077/10
Magdeburg, den 11. Februar 2010
Kooperation von Landesregierung,
Arbeitsagentur und Kommunen
Bundesweit einmalige Vereinbarung: Sachsen-Anhalt
fördert verstärkt arbeitslose Paare mit Kindern
Familien
mit Kindern, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, sollen in
Sachsen-Anhalt künftig stärker gefördert werden. In Anwesenheit von Ministerpräsident
Prof. Wolfgang Böhmer haben Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner
Haseloff, der Chef der Landesarbeitsagentur Sachsen-Anhalt-Thüringen,
Kay Senius, sowie der Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Dr.
Michael Ermrich, heute in Magdeburg eine bundesweit einmalige „Vereinbarung
zur gezielten Förderung und Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern“
unterzeichnet. Das
Ziel: Mindestens ein Elternteil soll in diesem Jahr eine Chance am Arbeitsmarkt
erhalten.
Böhmer warnte vor den Folgen von Armut und Isolation: „In
Sachsen-Anhalt gibt es fast 4.000 so genannte Bedarfsgemeinschaften mit Kindern,
in denen beide Eltern arbeitslos sind. Durch den fehlenden Bezug zu einem
geregelten Arbeitsleben besteht die Gefahr, dass sich eine Art Parallelgesellschaft
entwickelt. Dies ist gefährlich, wenn Kinder die Beschäftigungslosigkeit als normal
empfinden.“
Wirtschafts-
und Arbeitsminister Haseloff betonte: „Jedes Kind muss erleben, dass
mindestens ein Elternteil zur Arbeit geht. Gerade vor dem Hintergrund des
erwarteten Fachkräftemangels dürfen wir es nicht zulassen, dass Kinder aus
arbeitslosen Familien später selbst Probleme haben, ins Berufsleben
einzusteigen. Wir können es uns gesellschaftlich und wirtschaftlich nicht
leisten, dass zukünftig eine ganze soziale Gruppe nicht auf dem Arbeitsmarkt
ankommt.“
Dies unterstrich auch Landesarbeitsagentur-Chef Senius:
„Hilfebedürftigkeit darf sich nicht vererben. Deshalb unterstützen wir die
betroffenen Familien, damit sie ihr Leben in die eigenen Hände nehmen und für
sich und ihre Kinder selbst sorgen können. Wir wollen mindestens ein Elternteil in Beschäftigung
vermitteln oder durch Qualifizierung gezielt darauf vorbereiten. So
wachsen auch die Kinder in einem sozialen Umfeld auf, in dem nicht
Arbeitslosigkeit die Normalität ist, sondern Beruf und Beschäftigung den Alltag
mit prägen.“
Landkreistagspräsident Ermrich nahm Bezug auf die
aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 und betonte die Wichtigkeit, gerade für Familien mit minderjährigen Kindern Möglichkeiten
anzubieten, damit die Eltern durch eine eigene Erwerbstätigkeit den
Lebensunterhalt der Familie abdecken können: „Aus ihren Erfahrungen im Jugend-
und Sozialhilfebereich wissen die Landkreise um den Wert eines gesicherten Arbeitseinkommens
als Hilfe zur Lösung sozialer Probleme und zur Steigerung des Selbstwertgefühls.“
Hintergrund:
Unter den knapp 21.000 Ehepaaren oder
Lebenspartnerschaften mit Kindern, die in Sachsen-Anhalt Grundsicherung
erhalten, gibt es rund 4.000 Familien (19%), in denen kein Elternteil
berufstätig ist. Um die heute unterzeichnete Vereinbarung mit Leben zu erfüllen,
bereiten die Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger verschiedene
Initiativen vor, die im Laufe des Jahres greifen sollen. So wird etwa verstärkt
die gesamte Familie beraten. Geplant sind außerdem Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung,
verbesserte Kinderbetreuung und Kooperationen mit Sportvereinen und anderen
gesellschaftlich relevanten Organisationen, um die Betroffenen nachhaltig in
das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Zudem sollen die bestehenden
Arbeitsmarktprogramme „Praktikumsmaßnahmen“ und „Lokales Kapital“ erweitert und
der Personenkreis der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen beide Partner
keine Arbeit haben, besonders berücksichtigt werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de